Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. In diesem Fall lohnt sich die Reparatur rein rechnerisch nicht.
Der BGH hat jedoch entschieden, dass Geschädigte ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen dürfen, wenn die Reparaturkosten 130% des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen. Das ist die sogenannte 130%-Regel (auch: Integritätszuschlag).
| Reparaturkosten ≤ WBW − Restwert | Kein Totalschaden. Volle Erstattung der Reparaturkosten. Auch fiktive Abrechnung möglich. |
| Reparaturkosten ≤ 130% × WBW | Wirtschaftlicher Totalschaden, aber 130%-Regel anwendbar. Reparatur möglich bei fachgerechter Durchführung + 6 Monate Weiternutzung. |
| Reparaturkosten > 130% × WBW | Wirtschaftlicher Totalschaden. 130%-Regel greift nicht. Nur Totalschadenabrechnung: WBW − Restwert. |
Ja. Die 130%-Regel setzt voraus, dass Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen ermittelt wurden. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht bei Totalschaden-Fällen nicht aus.
Nein. In der 130%-Zone (Reparaturkosten über Totalschadengrenze, aber unter 130% WBW) müssen Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen. Eine fiktive Abrechnung ist nur unterhalb der Totalschadengrenze möglich.
Wenn Sie in der 130%-Zone reparieren, behalten Sie Ihr Fahrzeug – der Restwert spielt dann keine Rolle für die Erstattung. Sie bekommen die Reparaturkosten erstattet (bis maximal 130% des WBW). Der Restwert ist nur relevant, wenn Sie auf Totalschaden abrechnen (WBW minus Restwert).
Der Wiederbeschaffungswert wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten festgelegt. Er entspricht dem Preis, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand) auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten – inklusive Mehrwertsteuer.
Unabhängigen Kfz-Gutachter finden
Für ein rechtssicheres Gutachten brauchen Sie einen unabhängigen Sachverständigen – keinen von der Versicherung.
Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe finden ›Präsentieren Sie sich auf über 5.000 Ortsseiten. Ab 8,25 €/Monat.
Jetzt eintragen ›