Der Geschädigte tritt seine Ansprüche auf Erstattung der Sachverständigenkosten an den Gutachter ab, damit dieser direkt mit der Versicherung abrechnen kann. Rechtsgrundlage: BGH VI ZR 225/13.
Wenn die Versicherung das Gutachterhonorar kürzt: Formeller Widerspruch mit Verweis auf BVSK-Honorarbefragung und BGH-Rechtsprechung.
Standard-Auftragserteilung, die der Geschädigte bei Beauftragung eines Gutachtens unterschreibt. Regelt Honorar, Abrechnungsmodus und Kostenträger.
Ermächtigt den Sachverständigen, das Fahrzeug an einem bestimmten Standort (z. B. Werkstatt) zu besichtigen, zu fotografieren und ggf. Probefahrten durchzuführen.
Diese Vorlagen sind allgemeine Muster und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für besondere Fallkonstellationen empfehlen wir die Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Vorlagen basieren auf gängiger Praxis und BGH-Rechtsprechung. Sie können sofort verwendet werden. Für individuelle Fälle empfehlen wir dennoch die Prüfung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Die Sicherungsabtretung schützt den Gutachter und vereinfacht die Abrechnung mit der Versicherung. Ohne Abtretung muss der Geschädigte das Honorar selbst einfordern und weiterleiten.
Verwenden Sie unseren Widerspruch-Vordruck oben. Er enthält die relevanten BGH-Urteile und eine klare Fristsetzung. Prüfen Sie zusätzlich mit unserem BVSK-Honorarrechner, ob Ihr Honorar im üblichen Korridor liegt. Bei wiederholter Kürzung empfiehlt sich die Einschaltung eines Fachanwalts.
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