Nach einem Unfall bestimmen Sie den Sachverständigen – nicht die Versicherung
Freie Gutachterwahl – Ihr gesetzliches Recht: Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie den Kfz-Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert Ihre Schäden vollständig und sichert Ihren Anspruch auf faire Entschädigung.
Kosten trägt die gegnerische Versicherung: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten ab einem Schadenwert von ca. 750 Euro. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
die-kfzgutachter.de verbindet Unfallgeschädigte mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen in ganz Deutschland. Ein Kfz-Sachverständiger – umgangssprachlich als Kfz-Gutachter bezeichnet – dokumentiert den Schaden an Ihrem Fahrzeug und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Nach einem Unfall bieten Versicherungen häufig an, einen eigenen Sachverständigen vorbeizuschicken. Das ist ihr gutes Recht – aber dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger hingegen ist ausschließlich Ihnen verpflichtet: Er dokumentiert alle Schäden vollständig, kalkuliert neutral und sorgt dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.