Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständige
Ihr Recht auf ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Ihr Gutachter, Ihre Wahl.
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Ihr Recht auf ein unabhängiges Gutachten

Nach einem Unfall bestimmen Sie den Sachverständigen – nicht die Versicherung

Kfz-Gutachter • Unabhängige Kfz-Sachverständige

Freie Gutachterwahl – Ihr gesetzliches Recht: Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie den Kfz-Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung. Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert Ihre Schäden vollständig und sichert Ihren Anspruch auf faire Entschädigung.

Kosten trägt die gegnerische Versicherung: Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten ab einem Schadenwert von ca. 750 Euro. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

So finden Sie Ihren Kfz-Gutachter in der Nähe

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Der Gutachter dokumentiert Ihren Schaden – die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

die-kfzgutachter.de – Ihr Verzeichnis für unabhängige Kfz-Sachverständige

die-kfzgutachter.de verbindet Unfallgeschädigte mit unabhängigen Kfz-Sachverständigen in ganz Deutschland. Ein Kfz-Sachverständiger – umgangssprachlich als Kfz-Gutachter bezeichnet – dokumentiert den Schaden an Ihrem Fahrzeug und sichert Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Warum ein unabhängiger Sachverständiger?

Nach einem Unfall bieten Versicherungen häufig an, einen eigenen Sachverständigen vorbeizuschicken. Das ist ihr gutes Recht – aber dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht in Ihrem. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger hingegen ist ausschließlich Ihnen verpflichtet: Er dokumentiert alle Schäden vollständig, kalkuliert neutral und sorgt dafür, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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