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Was kostet ein Kfz-Gutachten? Kosten-Tabelle 2026 Ratgeber für Unfallgeschädigte

Was kostet ein Kfz-Gutachten? Kosten-Tabelle 2026

Kurz & knapp: Ein Kfz-Gutachten kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten – Sie haben also keine Kosten. Das Honorar richtet sich nach der BVSK-Honorartabelle und setzt sich aus Grundhonorar plus Nebenkosten zusammen.

Was kostet ein Kfz-Gutachten? Der große Überblick

Nach einem Unfall fragen sich viele Geschädigte: Was kostet mich das Gutachten? Die Antwort hängt von der Schadenshöhe ab. Je höher der Schaden, desto höher das Gutachterhonorar – allerdings nicht proportional, sondern degressiv. Das bedeutet: Bei einem Schaden von 10.000 Euro zahlen Sie nicht doppelt so viel wie bei 5.000 Euro.

Wenn Sie an einem Unfall keine Schuld tragen, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sämtliche Gutachterkosten. Das ist durch die Rechtsprechung des BGH abgesichert. Sie beauftragen einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl, ohne selbst in Vorleistung gehen zu müssen.

Anders sieht es aus, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben oder bei einem Kaskoschaden: Hier tragen Sie die Kosten zunächst selbst, können aber versuchen, diese über Ihre Vollkaskoversicherung erstattet zu bekommen – je nach Vertragsbedingungen.

Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Gutachten, die sich im Preis unterscheiden:

  • Haftpflichtschadengutachten (häufigster Fall): 300–1.500 Euro je nach Schadenshöhe
  • Fahrzeugbewertung / Wertgutachten: 150–400 Euro (z. B. für Kauf/Verkauf)
  • Beweissicherungsgutachten: 500–2.000 Euro (z. B. bei Rechtsstreitigkeiten)

Dieser Artikel behandelt das Haftpflichtschadengutachten – den Regelfall nach einem Verkehrsunfall.

Die BVSK-Honorartabelle 2024/2025 erklärt

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) veröffentlicht regelmäßig eine Honorarbefragung unter seinen Mitgliedern. Diese BVSK-Honorartabelle ist zwar nicht gesetzlich bindend, wird aber von Gerichten und Versicherungen als maßgebliche Orientierung herangezogen.

Die Tabelle definiert für verschiedene Schadenshöhen-Korridore jeweils einen HB I- und einen HB V-Wert. HB I ist der Wert, unter dem 50 % der befragten Gutachter abrechnen, HB V der Wert, unter dem 95 % liegen. Ein Honorar innerhalb dieses Korridors gilt als üblich und erstattungsfähig.

Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil vom 11. Februar 2014 (Az. VI ZR 225/13) klargestellt, dass der Geschädigte grundsätzlich Gutachterkosten im Rahmen des Üblichen erstattet verlangen kann. Die BVSK-Tabelle wird dabei regelmäßig als Maßstab herangezogen. Auch das Urteil des BGH vom 26. April 2016 (Az. VI ZR 50/15) bestätigt, dass Gutachterkosten als Schadenposition nach § 249 Abs. 2 BGB erstattungsfähig sind.

Wichtig: Die Versicherung darf nicht eigenmächtig kürzen, nur weil sie ein Honorar für „zu hoch" hält. Solange sich das Honorar im Rahmen der BVSK-Tabelle bewegt, ist es erstattungsfähig. Kürzt die Versicherung dennoch, können Sie den Differenzbetrag notfalls gerichtlich durchsetzen.

Kosten-Tabelle: Gutachten nach Schadenshöhe

Die folgende Tabelle zeigt die typischen Grundhonorare für ein Kfz-Haftpflichtschadengutachten nach der BVSK-Honorarbefragung. Die Werte beziehen sich auf das Grundhonorar ohne Nebenkosten:

Schadenshöhe (netto)Grundhonorar HB IGrundhonorar HB VTypischer Mittelwert
1.000 €254 €296 €~275 €
2.000 €368 €420 €~395 €
3.000 €446 €510 €~478 €
4.000 €508 €581 €~545 €
5.000 €564 €639 €~600 €
7.500 €676 €774 €~725 €
10.000 €776 €887 €~830 €
15.000 €920 €1.052 €~985 €
20.000 €1.042 €1.191 €~1.115 €
30.000 €1.239 €1.399 €~1.320 €

Quelle: BVSK-Honorarbefragung 2024/2025. Alle Beträge netto zzgl. MwSt. Gerundete Richtwerte, regionale Abweichungen möglich.

Wie Sie sehen, steigen die Kosten degressiv: Bei einer Verdoppelung der Schadenshöhe von 5.000 auf 10.000 Euro erhöht sich das Grundhonorar nur um rund 38 %. Bei Bagatellschäden unter ca. 750 Euro ist meist kein vollständiges Gutachten nötig – hier genügt ein Kostenvoranschlag.

Nebenkosten im Gutachten: Was kommt zum Grundhonorar dazu?

Neben dem Grundhonorar fallen bei einem Kfz-Gutachten regelmäßig Nebenkosten an. Diese sind ebenfalls erstattungsfähig und werden in der Rechnung separat ausgewiesen:

PositionTypische Kosten
Lichtbilder / Fotos (je Stück)2,00–2,50 €
Fotosatz (12–20 Bilder)25–50 €
Zweiter Fotosatz (für Anwalt/Gericht)15–30 €
Fahrtkosten (je km)0,70–1,10 €
Schreibkosten (je Seite)2,50–3,50 €
Porto und Telefon (pauschal)10–20 €
EDV-Abrufkosten (DAT/Audatex)15–35 €
Restwertermittlung10–30 €

In der Praxis summieren sich die Nebenkosten auf 80 bis 200 Euro zusätzlich zum Grundhonorar. Bei einem typischen Gutachten mit 15 Fotos, 20 km Anfahrt und einem Fotosatz kommen Sie auf ca. 100–150 Euro Nebenkosten.

Manche Gutachter bieten Pauschalpreise inklusive Nebenkosten an – das liegt meist am oberen Ende des BVSK-Korridors. Andere schlüsseln alles einzeln auf. Beides ist zulässig. Fragen Sie vorher nach, wie abgerechnet wird.

Auf das gesamte Honorar (Grundhonorar + Nebenkosten) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % aufgeschlagen. Auch diese ist bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

Wer zahlt das Kfz-Gutachten?

Die Kostenfrage hängt entscheidend von der Schuldfrage ab:

Sie sind unschuldig (Haftpflichtschaden): Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt alle Gutachterkosten. Das ist Ihr Recht nach § 249 Abs. 2 BGB. Sie müssen die Versicherung nicht vorher fragen und auch keinen bestimmten Gutachter beauftragen. Der BGH hat Ihr Recht auf freie Gutachterwahl mehrfach bestätigt.

Sie sind schuldig (Kaskoschaden): Grundsätzlich zahlen Sie selbst. Ihre Vollkaskoversicherung kann die Kosten übernehmen – prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen. Bedenken Sie: Ein Gutachten bei einem selbstverschuldeten Unfall kann sinnvoll sein, um den Schaden korrekt dokumentieren zu lassen.

Teilschuld: Die Kosten werden entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Bei 50:50 zahlt die gegnerische Versicherung die Hälfte der Gutachterkosten.

Wichtig: Auch wenn Sie unschuldig sind, sollten Sie bei Schäden unter ca. 750 Euro auf ein Gutachten verzichten und stattdessen einen Kostenvoranschlag einholen. Die sogenannte Bagatellgrenze besagt, dass bei geringen Schäden die Gutachterkosten unverhältnismäßig wären. Einige Versicherungen versuchen, auch bei Schäden zwischen 750 und 1.500 Euro auf einen Kostenvoranschlag zu drängen – dem müssen Sie nicht nachgeben.

Rechenbeispiel: Auffahrunfall mit 4.500 Euro Schaden

Frau Schneider wird an einer roten Ampel von hinten aufgefahren. Sie beauftragt einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung. So setzt sich die Rechnung zusammen:

PositionBetrag (netto)
Grundhonorar (Schadenshöhe 4.500 €)535,00 €
18 Lichtbilder à 2,20 €39,60 €
1 Fotosatz28,00 €
Fahrtkosten (15 km × 0,90 €)13,50 €
Schreibkosten (8 Seiten × 3,00 €)24,00 €
Porto/Telefon (pauschal)15,00 €
DAT-Abrufkosten25,00 €
Zwischensumme netto680,10 €
+ 19 % MwSt.129,22 €
Gesamtbetrag brutto809,32 €

Da Frau Schneider keine Schuld am Unfall trägt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Auffahrenden die kompletten 809,32 Euro übernehmen. Frau Schneider zahlt keinen Cent.

Im Gutachten wird außerdem die merkantile Wertminderung von 450 Euro festgestellt, eine Reparaturdauer von 4 Werktagen und die Mietwagenkosten dokumentiert. Insgesamt kann Frau Schneider durch das Gutachten deutlich mehr geltend machen, als nur die Reparaturkosten.

Häufige Fragen zu Gutachten-Kosten

Ist ein Kfz-Gutachten für mich als Geschädigten wirklich kostenlos?

Ja, wenn Sie an dem Unfall keine Schuld tragen. Die Kosten für das Gutachten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs nach § 249 BGB. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss alle erforderlichen Gutachterkosten übernehmen. Sie müssen in der Regel nicht einmal in Vorleistung gehen – viele Gutachter rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Kann die Versicherung das Gutachterhonorar kürzen?

Die Versicherung versucht es regelmäßig, hat aber nur dann ein Recht zur Kürzung, wenn das Honorar deutlich über dem BVSK-Korridor liegt. Solange sich das Honorar innerhalb der üblichen Bandbreite (HB I bis HB V) bewegt, ist eine Kürzung nicht zulässig. Bestehen Sie auf vollständiger Erstattung und lassen Sie sich notfalls anwaltlich beraten.

Was kostet ein Gutachten bei Totalschaden?

Bei einem Totalschaden richtet sich das Honorar nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Liegt der Schaden beispielsweise bei 8.000 Euro, kostet das Gutachten etwa 700–800 Euro netto. Auch hier zahlt die gegnerische Versicherung bei unverschuldetem Unfall.

Brauche ich bei kleinen Schäden überhaupt ein Gutachten?

Bei Schäden unter ca. 750 Euro (Bagatellgrenze) reicht ein Kostenvoranschlag. Ab ca. 750–1.000 Euro aufwärts ist ein Gutachten empfehlenswert, weil es neben den Reparaturkosten auch Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Positionen dokumentiert, die Sie sonst nicht geltend machen können.

Darf ich mir den Gutachter selbst aussuchen?

Ja, unbedingt! Sie haben als Geschädigter das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter akzeptieren, den die gegnerische Versicherung vorschlägt. Mehr dazu: Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Wie schnell bekomme ich das Gutachten?

Ein erfahrener Kfz-Sachverständiger erstellt das Gutachten in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen nach der Besichtigung. Die Besichtigung selbst dauert je nach Schadensumfang 30 bis 90 Minuten. In dringenden Fällen ist auch eine Erstellung am selben Tag möglich.

Muss ich das Gutachten vorher bezahlen?

In den meisten Fällen nicht. Viele Kfz-Gutachter rechnen bei unverschuldeten Unfällen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab oder warten mit der Rechnungsstellung, bis die Regulierung erfolgt ist. Fragen Sie Ihren Gutachter vorab nach der Abrechnungsmodalität.

Lohnt sich ein Gutachten auch bei einem älteren Fahrzeug?

Ja, gerade bei älteren Fahrzeugen ist ein Gutachten wichtig. Die Versicherung neigt dazu, bei älteren Autos schnell einen Totalschaden festzustellen und den Wiederbeschaffungswert möglichst niedrig anzusetzen. Ein unabhängiger Gutachter ermittelt den tatsächlichen Wert und schützt Sie vor einer zu niedrigen Entschädigung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

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