Eine Reparaturbestätigung (auch Reparaturbescheinigung genannt) ist ein Dokument, das von einem KFZ-Sachverständigen ausgestellt wird. Es bestätigt, dass ein zuvor durch Gutachten festgestellter Unfallschaden fachgerecht und vollständig repariert wurde.
Die Reparaturbestätigung ist dabei kein neues Gutachten. Sie ist deutlich weniger umfangreich und dient ausschließlich der Überprüfung, ob die im Originalgutachten aufgeführten Schadenspositionen ordnungsgemäß instand gesetzt wurden. Der Sachverständige vergleicht den Ist-Zustand des Fahrzeugs mit den Angaben im Gutachten.
Typischerweise enthält eine Reparaturbestätigung:
In der Schadensregulierung spielt die Reparaturbestätigung eine wichtige Rolle – insbesondere im Zusammenhang mit der fiktiven Abrechnung.
Die Reparaturbestätigung wird in mehreren typischen Situationen relevant:
Sie haben den Unfallschaden zunächst fiktiv abgerechnet und die Nettoreparaturkosten erhalten. Nun haben Sie das Fahrzeug doch reparieren lassen und möchten die Mehrwertsteuer nachfordern. Seit dem BGH-Urteil vom 03.12.2013 (VI ZR 24/13) müssen Sie dafür nachweisen, dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wurde. Eine Reparaturbestätigung ist der einfachste Weg.
Wenn Sie den Schaden nicht in einer Fachwerkstatt, sondern selbst oder durch einen bekannten Mechaniker repariert haben, akzeptieren Versicherungen in der Regel keine Werkstattrechnung als Nachweis. Eine Reparaturbestätigung durch einen unabhängigen Sachverständigen schafft hier Klarheit.
Manche Versicherungen fordern vor der Auszahlung der Mehrwertsteuer oder vor der Freigabe weiterer Zahlungen einen Reparaturnachweis. Das ist rechtlich zulässig, soweit es um die Mehrwertsteuer geht (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Wenn Sie ein ehemaliges Unfallfahrzeug verkaufen, kann eine Reparaturbestätigung den Käufer überzeugen, dass der Schaden fachgerecht beseitigt wurde. Das wirkt sich positiv auf den Verkaufspreis aus.
Frau L. hatte einen Haftpflichtschaden und hat fiktiv abgerechnet:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Reparaturkosten laut Gutachten (netto) | 2.800 € |
| Ausgezahlt bei fiktiver Abrechnung | 2.800 € |
| Mehrwertsteuer (19 %) | 532 € |
| Reparaturbestätigung (Kosten) | 65 € |
| Nachforderung Mehrwertsteuer | 532 € |
| Abzüglich Kosten Reparaturbestätigung | –65 € |
| Netto-Vorteil | 467 € |
Die Investition von 65 Euro für die Reparaturbestätigung bringt Frau L. 467 Euro zusätzlich – ein klarer Fall.
Der Ablauf einer Reparaturbestätigung ist unkompliziert und deutlich schneller als ein vollständiges Gutachten:
Tipp: Viele der auf die-kfzgutachter.de gelisteten Gutachter bieten Reparaturbestätigungen an. Fragen Sie direkt bei der Terminvereinbarung danach.
Die Kosten für eine Reparaturbestätigung sind überschaubar:
| Leistung | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Einfache Reparaturbestätigung | 50 – 80 € |
| Reparaturbestätigung mit ausführlicher Fotodokumentation | 80 – 120 € |
| Reparaturbestätigung mit Teildemontage | 100 – 180 € |
Wer trägt die Kosten?
Bei einem Haftpflichtschaden sind die Kosten der Reparaturbestätigung grundsätzlich erstattungsfähig. Der BGH (Urteil vom 24.01.2017 – VI ZR 146/16) hat entschieden, dass Kosten, die zur Durchsetzung eines berechtigten Schadensersatzanspruchs erforderlich sind, vom Schädiger zu tragen sind. Da die Versicherung die Mehrwertsteuer nur gegen Reparaturnachweis zahlt, ist die Reparaturbestätigung erforderlich und damit erstattungsfähig.
In der Praxis erstatten viele Versicherungen die Kosten der Reparaturbestätigung anstandslos. Sollte die Versicherung sich weigern, weisen Sie auf die Erstattungspflicht hin und setzen Sie eine Frist. Allgemeine Informationen dazu, wer die Kosten des KFZ-Gutachters trägt, finden Sie in unserem separaten Ratgeber-Artikel.
Bei einem Kaskoschaden tragen Sie die Kosten selbst. Ihre Kaskoversicherung übernimmt Reparaturbestätigungskosten in der Regel nicht.
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden – aber unterschiedliche Bedeutungen haben:
| Begriff | Was ist es? | Wer erstellt es? | Kosten |
|---|---|---|---|
| Reparaturbestätigung | Sachverständiger bestätigt fachgerechte Reparatur | KFZ-Sachverständiger | 50 – 120 € |
| Reparaturnachweis | Werkstattrechnung oder Eigenbeleg als Beweis der Reparatur | Werkstatt oder Geschädigter | kostenlos (Rechnung liegt vor) |
| Nachbesichtigung | Erneute Begutachtung, z. B. bei versteckten Schäden oder nach Demontage | KFZ-Sachverständiger | 150 – 400 € |
Eine Werkstattrechnung allein reicht als Reparaturnachweis, wenn die Reparatur in einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde. In diesem Fall ist eine zusätzliche Reparaturbestätigung meist nicht nötig. Die Reparaturbestätigung wird erst relevant, wenn keine aussagekräftige Rechnung vorliegt – etwa bei Eigenreparatur oder Reparatur im Ausland.
Eine Nachbesichtigung ist umfangreicher und teurer. Sie wird nötig, wenn bei der Reparatur zusätzliche Schäden entdeckt werden, die im Originalgutachten nicht erfasst waren. Das führt dann zu einem Nachtragsgutachten mit erhöhten Reparaturkosten. Mehr zu den Kosten eines vollständigen Gutachtens erfahren Sie im Artikel Was kostet ein KFZ-Gutachten?
In der Regel nicht. Eine detaillierte Werkstattrechnung gilt als ausreichender Reparaturnachweis. Die Versicherung kann auf dieser Basis die Mehrwertsteuer erstatten. Eine Reparaturbestätigung wird nur dann zusätzlich nötig, wenn die Versicherung die Rechnung anzweifelt oder wenn die Rechnung nicht alle Gutachtenpositionen abdeckt.
Ja. Jeder qualifizierte KFZ-Sachverständige kann eine Reparaturbestätigung erstellen. Es muss nicht derselbe Gutachter sein, der das Originalgutachten erstellt hat – allerdings ist das praktisch, weil er den Vorschaden bereits kennt und die Besichtigung schneller ablaufen kann.
In der Regel sehr schnell. Die Besichtigung dauert 15 bis 30 Minuten. Viele Gutachter stellen die Reparaturbestätigung noch am selben Tag aus, spätestens nach 2 bis 3 Werktagen. Da kein umfangreicher Bericht erstellt werden muss, ist der Aufwand gering.
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Die Reparaturbestätigung ist ein praktisches Hilfsmittel zur Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Mehrwertsteuererstattung. Wenn Sie eine reguläre Werkstattrechnung vorlegen können, brauchen Sie keine zusätzliche Bestätigung. Pflicht wird sie nur, wenn die Versicherung einen Reparaturnachweis verlangt und Sie keine Rechnung haben.
Grundsätzlich ja. Der Gutachter kann den reparierten Bereich auch nachträglich besichtigen. Allerdings wird es schwieriger, je mehr Zeit vergangen ist: Neue Gebrauchsspuren, weitere Beschädigungen oder Verschleiß können die Beurteilung erschweren. Am besten lassen Sie die Reparaturbestätigung zeitnah nach der Reparatur erstellen.
Die Versicherung kann eine Reparaturbestätigung nicht grundlos ablehnen. Sie kann allerdings Zweifel an der Qualität der Reparatur äußern und eine eigene Nachbesichtigung verlangen. Wenn der Versicherungsgutachter die Reparatur als nicht fachgerecht einstuft, wird es zu einem Streit kommen, den Sie gegebenenfalls mit einem Gegengutachten oder vor Gericht klären müssen.
Stellt der Gutachter fest, dass die Reparatur nicht fachgerecht durchgeführt wurde, wird er keine Reparaturbestätigung ausstellen. Stattdessen wird er die Mängel dokumentieren. In diesem Fall sollten Sie die Werkstatt zur Nachbesserung auffordern (Gewährleistungsanspruch). Erst wenn die Reparatur ordnungsgemäß abgeschlossen ist, bekommen Sie die Bestätigung.
Nein. Die merkantile Wertminderung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder nicht. Sie wird im Originalgutachten beziffert und zusammen mit den Reparaturkosten (oder der fiktiven Abrechnung) von der Versicherung gezahlt. Eine Reparaturbestätigung hat auf die Wertminderung keinen Einfluss.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.