Darf die Versicherung vorschreiben, welcher Gutachter das Fahrzeug besichtigt? Nein. Diese Frage stellen sich viele Unfallgeschädigte im Stadtbezirk Süd – und die Antwort ist eindeutig. Nach einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte das Recht, seinen Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen. Kein Versicherer darf ihn auf einen bestimmten Sachverständigen festlegen.
Der Interessenkonflikt liegt auf der Hand. Ein Gutachter, den die gegnerische Versicherung schickt, arbeitet in deren Auftrag. Sein Gutachten enthält oft niedrigere Schadensansätze. Verdeckte Schäden, die eine aufwendige Demontage erfordern, werden seltener aufgeführt. Bei einem Mittelklassewagen mit Heckschaden kann die Differenz zwischen einem solchen Gutachten und einem unabhängigen Unfallgutachten gut 800 bis 1.500 Euro betragen. Das ist kein Zufall. Versicherungen sparen durch eigene Gutachter systematisch Geld – auf Kosten des Geschädigten.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter dokumentiert den Schaden vollständig und ausschließlich im Interesse des Fahrzeughalters. Er erkennt auch verdeckte Schäden, die bei einer Sichtprüfung von außen unsichtbar bleiben. Im Stadtbezirk Süd sowie in den nahegelegenen Stadtteilen Grolland, Kirchhuchting und Mittelshuchting stehen Sachverständige zur Verfügung, die nach diesem Prinzip arbeiten. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung – das ist gesetzlich geregelt. Der Geschädigte zahlt nichts. Wer also nach einem Unfall den Gutachter der Versicherung annimmt, verschenkt diesen Anspruch. Freie Gutachterwahl ist kein Bonus. Sie ist ein Recht.
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In Stadtbezirk Süd sind 3 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Gutachter Philipp (0174 5300333), Ingenieurbüro Vellguth Bremen • Kfz-Sachverständige (0421 635541) und Kfz- Sachverständigenbüro Deniz Kizilyel (0176 32086156). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung den Mietwagen. Sie haben Anspruch auf ein vergleichbares Fahrzeug für die Dauer der Reparatur. Der Kfz-Sachverständige in Stadtbezirk Süd dokumentiert die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten.
Die Begutachtung vor Ort dauert in Stadtbezirk Süd in der Regel 30 bis 60 Minuten. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Bei dringendem Bedarf bieten viele Sachverständige eine beschleunigte Bearbeitung an.
Ja, die meisten Kfz-Sachverständigen in Stadtbezirk Süd bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Der Gutachter kommt zu Ihrem Fahrzeug – ob zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. So sparen Sie sich den Weg und können Ihr beschädigtes Fahrzeug stehen lassen.
Die Höhe der Wertminderung hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Fahrzeugwert ab. Bei neueren Fahrzeugen kann sie mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Der Kfz-Sachverständige in Stadtbezirk Süd berechnet den genauen Betrag nach anerkannten Methoden.
| 4 Kfz-Gutachter in Grolland Huchting 0,6 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Neuenland/Flughafen Neustadt 1,8 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Mittelshuchting Huchting 2,8 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Kirchhuchting Huchting 2,9 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Huckelriede Neustadt 3,6 km |
Bezirk Stadtbezirk Süd gehört zu Kreisfreie Stadt Bremen: Kfz-Gutachter Bremen