Viele Autofahrer verwechseln ein Gutachten mit einem Kostenvoranschlag. Das ist ein teurer Fehler. Denn ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparaturkosten – etwa den Austausch einer Stoßstange oder das Ausbeulen eines Kotflügels. Was er verschweigt: den Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem Unfall erleidet. Bei einem drei Jahre alten Mittelklassewagen kann die Wertminderung allein 1.200 Euro betragen. Geld, das dem Geschädigten zusteht, aber ohne Gutachten verloren geht.
Ein Kfz-Sachverständiger erstellt eine vollständige Reparaturkalkulation. Er erfasst jeden einzelnen Arbeitsschritt, jedes Ersatzteil, jeden Lackiervorgang. Doch das Unfallgutachten geht weiter. Es enthält den Wiederbeschaffungswert – also den Preis, den ein vergleichbares Fahrzeug auf dem lokalen Markt kostet. Für Fahrzeughalter in Cunewalde im Landkreis Bautzen orientiert sich dieser Wert am regionalen Gebrauchtwagenmarkt in der Oberlausitz. Das Gutachten nennt außerdem den Restwert: Was ist das beschädigte Auto noch wert, wenn es nicht repariert wird? Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Entschädigungshöhe.
Die Wertminderung ist ein Posten, den Versicherungen gern ignorieren. Selbst nach fachgerechter Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug ein Unfallfahrzeug. Beim Wiederverkauf drückt das den Preis. Ein Kfz-Gutachter in Cunewalde oder den umliegenden Orten wie Schönbach, Wilthen oder Sohland a. d. Spree berechnet diese merkantile Wertminderung nach anerkannten Methoden. Ohne diesen Nachweis hat der Geschädigte keine Handhabe gegenüber der Versicherung. Das Gutachten dokumentiert auch die voraussichtliche Reparaturdauer. Daraus ergibt sich der Nutzungsausfall – ein weiterer Anspruch, den ein schlichter Kostenvoranschlag nicht abdeckt. Der Unterschied ist klar. Wer nur einen Kostenvoranschlag vorlegt, verzichtet auf Geld, das ihm zusteht. Neben Cunewalde stehen Kfz-Gutachter auch in Schirgiswalde-Kirschau, Wilthen und Sohland a. d. Spree zur Verfügung.
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In Cunewalde sind Kfz-Sachverständige über das Verzeichnis die-kfzgutachter.de erreichbar. Die gelisteten Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem Unfall in Cunewalde kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Cunewalde und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Die Wertminderung wird vom Kfz-Sachverständigen in Cunewalde im Rahmen des Gutachtens berechnet. Der Gutachter verwendet anerkannte Berechnungsmethoden und berücksichtigt Fahrzeugalter, Laufleistung sowie Art und Umfang des Schadens.