Wer zahlt eigentlich das Gutachten nach einem Unfall? Diese Frage beschäftigt viele Autofahrer in Ebersbach im Lausitzer Bergland. Die Antwort ist einfach: Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Gutachterkosten. Der Geschädigte zahlt keinen Cent.
Versicherungen versuchen trotzdem, den Geschädigten von einem Gutachten abzuhalten. Sie bieten stattdessen an, den Schaden schnell und unkompliziert auf Basis eines Werkstatt-Kostenvoranschlags zu regulieren. Das klingt verlockend, hat aber einen Haken: Ein Kostenvoranschlag erfasst nur die reinen Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall und die Frage nach einem wirtschaftlichen Totalschaden bleiben völlig unberücksichtigt. In Ebersbach mit dem Kennzeichen GR, auf halber Strecke zwischen Bautzen und Zittau, ist ein Kfz-Sachverständiger gelistet. Weitere arbeiten in Schönbach und Leutersdorf.
Die Bagatellgrenze liegt bei 750 Euro netto. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag. Übersteigt der Schaden diese Schwelle, steht dem Geschädigten ein vollständiges Unfallgutachten zu. Der Kfz-Gutachter in Ebersbach prüft das Fahrzeug auf versteckte Schäden, die die Schadenshöhe über die Bagatellgrenze treiben können. Das Gutachten eröffnet auch die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Der Geschädigte kann sich die Reparaturkosten auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Nur die Mehrwertsteuer wird bei dieser Variante nicht erstattet. Die Schadensregulierung auf Basis eines Gutachtens fällt höher aus als auf Basis eines bloßen Kostenvoranschlags. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt die Gutachterkosten direkt. Im Umkreis von Ebersbach-Neugersdorf sind Kfz-Gutachter auch in Kottmar, Leutersdorf und Löbau verfügbar.
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In Ebersbach-Neugersdorf sind Kfz-Sachverständige über das Verzeichnis die-kfzgutachter.de erreichbar. Die gelisteten Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ja, die Kfz-Sachverständigen aus Ebersbach-Neugersdorf betreuen auch Kunden in Kottmar, Leutersdorf, Löbau, Sohland a. d. Spree und Schirgiswalde-Kirschau und weiteren Orten der Umgebung. Durch den mobilen Service kommen die Gutachter direkt zu Ihrem Fahrzeug.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Ebersbach-Neugersdorf und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Nach einem Unfall in Ebersbach-Neugersdorf kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.