Vier von fünf Autofahrern kennen die 130-Prozent-Regel nicht. Dabei entscheidet sie nach einem Totalschaden, ob das Fahrzeug noch repariert werden darf oder ob nur der Wiederbeschaffungswert ausgezahlt wird.
So funktioniert es: Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt, was die Reparatur kostet und was ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt wert ist. Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über diesem Wiederbeschaffungswert, darf der Geschädigte trotzdem reparieren lassen. Er muss das Fahrzeug danach mindestens sechs Monate behalten. In Ochtendung, oberhalb des Nettetals in der Vordereifel gelegen, beauftragt ein Geschädigter seinen Kfz-Gutachter mit dem Unfallgutachten. Ergebnis: 7.200 Euro Reparaturkosten bei einem Fahrzeugwert von 6.000 Euro. Die 130-Prozent-Grenze liegt bei 7.800 Euro. Reparatur erlaubt.
Wird diese Grenze überschritten, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab. Der Geschädigte bekommt den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Genau beim Restwert wird es heikel. Versicherungen nutzen Restwertbörsen und sammeln Angebote von Händlern im gesamten Bundesgebiet. Ein Aufkäufer aus 400 Kilometern Entfernung bietet 2.800 Euro. Der Schrotthändler vor Ort zahlt 1.500 Euro. Die Versicherung rechnet mit dem höheren Betrag. Das senkt die Auszahlung deutlich. Dagegen hilft ein Gutachten mit Fahrzeugbewertung und Restwertermittlung auf Basis regionaler Angebote. Im Kreis Mayen-Koblenz stehen neun Sachverständige in Ochtendung bereit, weitere in Saffig und Plaidt. Die Schadensregulierung bei Totalschaden steckt voller Fallstricke. Ein solides Gutachten deckt sie auf. Neben Ochtendung stehen Kfz-Gutachter auch in Plaidt, Kruft und Kettig zur Verfügung.
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E u. E Fahrzeugtechnik, Marcus Einig
Hauptstr. 74
56299 Ochtendung
In Ochtendung sind 9 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Gutachter Degen GmbH (0151 50703330), Sachverständigenbüro Mengert GmbH (02631 999040) und KFZ-Sachverständigenbüro Axel Pekrul (02631 353333). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem Unfall in Ochtendung kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
Die Höhe der Wertminderung hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Fahrzeugwert ab. Bei neueren Fahrzeugen kann sie mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Der Kfz-Sachverständige in Ochtendung berechnet den genauen Betrag nach anerkannten Methoden.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Ja, Kfz-Sachverständige in Ochtendung bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
| 9 Kfz-Gutachter in Plaidt 4 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Kruft 5 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Kettig 7 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Polch 7 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Mendig 8 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Nickenich 8 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Mülheim-Kärlich 8 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Weißenthurm 8 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Rübenach Koblenz 9 km |
| 15 Kfz-Gutachter in Andernach 10 km |