Auffahrunfall auf der Bundesstraße 9 zwischen Andernach und Koblenz, Höhe Weißenthurm. Das Fahrzeug ist stark beschädigt, die Frage nach dem Totalschaden steht sofort im Raum. Technischer und wirtschaftlicher Totalschaden sind zwei unterschiedliche Begriffe. Technischer Totalschaden bedeutet: Das Fahrzeug kann technisch nicht mehr repariert werden. Das ist der seltenere Fall. Wirtschaftlicher Totalschaden tritt auf, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Das ist der häufigere Fall und betrifft Fahrzeuge jedes Alters. Der Wiederbeschaffungswert ist der Marktwert des Fahrzeugs kurz vor dem Unfall. Der Restwert ist das, was das beschädigte Auto auf dem Markt noch erzielt. Die Versicherung zahlt die Differenz. Doch Versicherungen versuchen, den Restwert durch überregionale Kaufangebote künstlich hochzusetzen. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter verwendet lokale Marktpreise als Grundlage. Das ist rechtlich korrekt und schützt den Geschädigten. Die 130-Prozent-Regel eröffnet eine wichtige Ausnahme. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent, kann das Fahrzeug trotzdem repariert werden. Die Kosten werden vollständig erstattet. Voraussetzung: Das Fahrzeug wird tatsächlich repariert und anschließend sechs Monate selbst genutzt. Leasing- und Kreditverträge ändern die Konstellation. Der Leasinggeber oder die Bank ist rechtlicher Eigentümer. Deren Interessen müssen im Gutachten Berücksichtigung finden. In Weißenthurm selbst sind keine Kfz-Sachverständigen gelistet. Das direkt angrenzende Neuwied bietet 15, Kettig acht und Heddesdorf elf erreichbare Anlaufstellen. Ein frühzeitig beauftragter Kfz-Sachverständiger sichert alle wirtschaftlichen Ansprüche nach einem Totalschaden ab. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Neuwied, Kettig und Heddesdorf.
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In Weißenthurm sind 9 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Gutachter Degen GmbH (0151 50703330), Sachverständigenbüro Mengert GmbH (02631 999040), KFZ-Sachverständigenbüro Axel Pekrul (02631 353333) und Sachverständigenbüro Tobias Busse (02622 9223351). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ein Unfallgutachten in Weißenthurm kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag, den Sie als Geschädigter erhalten, wenn Sie nach einem Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen nehmen. Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Weißenthurm zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 15 Kfz-Gutachter in Neuwied 1 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Kettig 1 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Heddesdorf Neuwied 2 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Irlich Neuwied 3 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Segendorf Neuwied 3 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Fahr Neuwied 4 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Mülheim-Kärlich 4 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Urmitz 4 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Feldkirchen Neuwied 4 km |
| 12 Kfz-Gutachter in Heimbach-Weis Neuwied 4 km |