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Was tun nach einem Autounfall? Die komplette Checkliste

Kurz & knapp: Nach einem Autounfall gilt: Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen, Polizei rufen (bei Personenschaden Pflicht), Beweise sichern (Fotos, Zeugen, Europäischer Unfallbericht), gegnerische Daten aufnehmen – und vor allem: kein Schuldeingeständnis. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter, bevor Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren.

Schritt 1: Unfallstelle absichern und Erste Hilfe

In den ersten Sekunden nach einem Unfall zählt jede Handlung. Auch wenn der Schock groß ist – bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor:

  1. Warnblinkanlage einschalten – sofort, noch im Fahrzeug.
  2. Warnweste anziehen – bevor Sie das Fahrzeug verlassen (Pflicht nach § 53a StVZO, liegt im Handschuhfach oder unter dem Sitz).
  3. Unfallstelle absichern – Warndreieck aufstellen: innerorts 50 m, außerorts 100 m, auf der Autobahn 200 m vor der Unfallstelle.
  4. Verletzte versorgen – Erste Hilfe leisten, wenn nötig. Notruf 112 wählen bei Personenschaden.
  5. Fahrbahn räumen – Wenn die Fahrzeuge noch fahrbereit sind und den Verkehr behindern, nach der Beweissicherung (Fotos!) an den Straßenrand fahren.

Wichtig: Nach § 142 StGB (Unfallflucht) sind Sie verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, bis die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Wer sich unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat – auch bei reinen Sachschäden.

Falls der Unfallgegner nicht anwesend ist (z. B. Parkplatzrempler): Warten Sie mindestens 30 Minuten. Kommt niemand, hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug und melden Sie den Vorfall bei der Polizei. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer allein reicht rechtlich nicht aus.

Schritt 2: Polizei rufen – wann ist das Pflicht?

Nicht bei jedem Unfall muss die Polizei kommen. Aber in folgenden Fällen sollten Sie immer den Notruf 110 wählen:

SituationPolizei rufen?
Personenschaden (auch leichte Verletzungen)Ja, Pflicht
Unfallgegner steht unter Alkohol-/DrogeneinflussJa, unbedingt
Unfallgegner bestreitet SchuldJa, empfohlen
Ausländisches Fahrzeug beteiligtJa, dringend empfohlen
Erheblicher Sachschaden (über 3.000 €)Empfohlen
Klare Schuldfrage, geringer Sachschaden, alle einigNicht zwingend nötig

Praxis-Tipp: Auch wenn die Polizei nicht zwingend kommen muss – ein polizeiliches Unfallprotokoll ist ein starkes Beweismittel. Es dokumentiert die Unfallsituation neutral und enthält die Daten aller Beteiligten. Vor allem wenn der Unfallgegner seine Aussage später ändert, kann das Protokoll entscheidend sein.

Beachten Sie: Die Polizei stellt keine Schuldfrage. Sie dokumentiert den Unfallhergang und sichert Beweise. Die Schuldfrage klären die Versicherungen oder im Streitfall das Gericht.

Schritt 3: Beweise sichern – Fotos, Zeugen, Unfallbericht

Die Beweissicherung am Unfallort ist entscheidend für die spätere Schadensregulierung. Dokumentieren Sie alles, was relevant sein könnte:

Fotos – je mehr, desto besser

  • Übersichtsfotos: Die gesamte Unfallstelle von allen vier Himmelsrichtungen.
  • Fahrzeugpositionen: Wie stehen die Fahrzeuge zueinander? Wo sind die Bremsspuren?
  • Alle Schäden: Jeden Kratzer, jede Delle, jeden abgebrochenen Spiegel – von nah und fern.
  • Straßenverhältnisse: Nasse Fahrbahn, Schlaglöcher, verdeckte Verkehrszeichen.
  • Kennzeichen: Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
  • Verkehrszeichen und Ampeln: Besonders bei strittiger Vorfahrt.

Zeugen

Notieren Sie Name, Adresse und Telefonnummer aller Zeugen. Sprechen Sie Passanten aktiv an – viele sind bereit auszusagen, vergessen aber, ihre Daten zu hinterlassen. Zeugenaussagen können bei strittiger Schuldfrage den Ausschlag geben.

Europäischer Unfallbericht

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Das Formular ist standardisiert und in allen EU-Ländern anerkannt. Es enthält alle relevanten Daten: Personalien, Versicherungsdaten, Unfallskizze und eine kurze Beschreibung des Hergangs. Drucken Sie sich das Formular vorsorglich aus und legen Sie es ins Handschuhfach.

Achtung – kein Schuldeingeständnis! Sagen Sie am Unfallort niemals „Das war mein Fehler" oder „Ich habe Sie nicht gesehen". Auch nicht aus Höflichkeit oder Schock. Solche Aussagen können von der gegnerischen Versicherung gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie sachlich und beschreiben Sie nur, was passiert ist.

Schritt 4: Die ersten 24 Stunden nach dem Unfall

Sobald Sie den Unfallort verlassen haben, stehen wichtige Schritte an:

  1. Eigene Versicherung informieren – Melden Sie den Unfall innerhalb einer Woche Ihrer Kfz-Versicherung (Pflicht laut Versicherungsbedingungen). Bei unverschuldetem Unfall hat das keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
  2. Gegnerische Versicherung NICHT direkt kontaktieren – Lassen Sie das Ihren Anwalt oder Gutachter erledigen. Die Versicherung wird versuchen, den Schaden kleinzureden oder Sie zu einem „schnellen Vergleich" zu bewegen.
  3. Arzt aufsuchen – Auch wenn Sie sich zunächst gut fühlen. Schleudertrauma-Symptome (HWS-Distorsion) treten oft erst 24–72 Stunden nach dem Unfall auf. Ein ärztliches Attest ist die Grundlage für Schmerzensgeld-Ansprüche.
  4. Fahrzeug nicht waschen oder reparieren – Der Gutachter muss die Schäden im Originalzustand dokumentieren. Jede Veränderung kann Ihre Ansprüche gefährden.
  5. Unfallprotokoll vervollständigen – Ergänzen Sie Ihre Notizen, solange die Erinnerung frisch ist. Schreiben Sie den Unfallhergang aus Ihrer Sicht detailliert auf.

Erfahren Sie mehr über den gesamten Ablauf in unserem Artikel Unfallregulierung von A bis Z.

Schritt 5: Gutachter und Anwalt beauftragen

Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 750 €) sollten Sie zwei Profis an Ihrer Seite haben:

Kfz-Gutachter

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden, ermittelt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Wertminderung. Ohne Gutachten verschenken Sie unter Umständen Tausende Euro.

Wichtig: Sie haben das Recht, den Gutachter frei zu wählen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Lassen Sie sich keinen Versicherungsgutachter aufzwingen.

Anwalt für Verkehrsrecht

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Er kümmert sich um:

Die Anwaltskosten werden bei unverschuldetem Unfall ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Sie haben also keinen finanziellen Nachteil.

Die komplette Checkliste zum Ausdrucken

Nr.AktionWann?
1Warnblinkanlage einschaltenSofort
2Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellenSofort
3Verletzte versorgen, ggf. 112 rufenSofort
4Polizei rufen (110) bei Personenschaden oder strittiger SchuldSofort
5Fotos von Unfallstelle und Schäden machenAm Unfallort
6Zeugen-Daten notierenAm Unfallort
7Europäischen Unfallbericht ausfüllenAm Unfallort
8Gegner-Daten aufnehmen (Name, Kennzeichen, Versicherung)Am Unfallort
9Kein Schuldeingeständnis abgebenAm Unfallort
10Eigene Versicherung informierenInnerhalb 1 Woche
11Arzt aufsuchen (auch ohne akute Beschwerden)Innerhalb 24 h
12Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragenInnerhalb 1–3 Tage
13Anwalt für Verkehrsrecht einschaltenInnerhalb 1 Woche
14Fahrzeug NICHT waschen oder reparieren lassenBis Gutachten fertig

Häufig gestellte Fragen

Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?

Nein. Bei reinen Sachschäden, bei denen die Schuldfrage eindeutig ist und beide Parteien sich einig sind, ist die Polizei nicht zwingend erforderlich. Bei Personenschaden, Alkoholeinfluss, ausländischen Fahrzeugen oder strittiger Schuldfrage sollten Sie die Polizei jedoch immer rufen.

Was ist der Europäische Unfallbericht?

Ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern anerkannt ist. Es enthält Felder für Personalien, Versicherungsdaten, eine Unfallskizze und eine Beschreibung des Hergangs. Beide Unfallbeteiligten füllen es gemeinsam aus und unterschreiben es. Sie können es kostenlos bei Ihrer Versicherung oder online herunterladen.

Darf ich mein Auto nach dem Unfall noch bewegen?

Ja, wenn es den Verkehr behindert und fahrbereit ist – aber erst nach der Beweissicherung (Fotos!). Markieren Sie vorher die Position der Räder mit Kreide auf der Straße, wenn möglich. Bei schwerem Unfall oder wenn die Polizei kommt, lassen Sie die Fahrzeuge stehen.

Wie schnell muss ich den Unfall meiner Versicherung melden?

Die meisten Versicherungsbedingungen (AKB) verlangen eine Meldung innerhalb einer Woche. Bei Personenschaden oder wenn ein Strafverfahren droht, sollten Sie sofort melden. Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Schuldfrage.

Brauche ich nach jedem Unfall einen Gutachter?

Nicht bei jedem. Bei Bagatellschäden unter ca. 750 € reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ab 750 € Schadenshöhe sollten Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Was passiert, wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht?

Rufen Sie sofort die Polizei (110). Notieren Sie sich das Kennzeichen, die Fahrzeugmarke und -farbe sowie die Fluchtrichtung. Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB). Falls der Verursacher nicht ermittelt wird, können Sie unter Umständen über die Verkehrsopferhilfe e.V. Schadensersatz erhalten.

Muss ich ein Schuldeingeständnis am Unfallort abgeben?

Nein, auf keinen Fall. Sie sind nicht verpflichtet, die Schuld einzugestehen oder sich zur Schuldfrage zu äußern. Bleiben Sie sachlich, beschreiben Sie nur den Hergang und unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse. Die Schuldfrage klären die Versicherungen und im Streitfall das Gericht.

Kann ich nach dem Unfall einen Mietwagen nehmen?

Ja. Wenn Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist oder in der Werkstatt steht, haben Sie bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.

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