Kurz & knapp: Nach einem Autounfall gilt: Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen, Polizei rufen (bei Personenschaden Pflicht), Beweise sichern (Fotos, Zeugen, Europäischer Unfallbericht), gegnerische Daten aufnehmen – und vor allem: kein Schuldeingeständnis. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter, bevor Sie die gegnerische Versicherung kontaktieren.
In den ersten Sekunden nach einem Unfall zählt jede Handlung. Auch wenn der Schock groß ist – bewahren Sie Ruhe und gehen Sie systematisch vor:
Wichtig: Nach § 142 StGB (Unfallflucht) sind Sie verpflichtet, am Unfallort zu bleiben, bis die notwendigen Feststellungen getroffen sind. Wer sich unerlaubt entfernt, begeht eine Straftat – auch bei reinen Sachschäden.
Falls der Unfallgegner nicht anwesend ist (z. B. Parkplatzrempler): Warten Sie mindestens 30 Minuten. Kommt niemand, hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug und melden Sie den Vorfall bei der Polizei. Ein Zettel unter dem Scheibenwischer allein reicht rechtlich nicht aus.
Nicht bei jedem Unfall muss die Polizei kommen. Aber in folgenden Fällen sollten Sie immer den Notruf 110 wählen:
| Situation | Polizei rufen? |
|---|---|
| Personenschaden (auch leichte Verletzungen) | Ja, Pflicht |
| Unfallgegner steht unter Alkohol-/Drogeneinfluss | Ja, unbedingt |
| Unfallgegner bestreitet Schuld | Ja, empfohlen |
| Ausländisches Fahrzeug beteiligt | Ja, dringend empfohlen |
| Erheblicher Sachschaden (über 3.000 €) | Empfohlen |
| Klare Schuldfrage, geringer Sachschaden, alle einig | Nicht zwingend nötig |
Praxis-Tipp: Auch wenn die Polizei nicht zwingend kommen muss – ein polizeiliches Unfallprotokoll ist ein starkes Beweismittel. Es dokumentiert die Unfallsituation neutral und enthält die Daten aller Beteiligten. Vor allem wenn der Unfallgegner seine Aussage später ändert, kann das Protokoll entscheidend sein.
Beachten Sie: Die Polizei stellt keine Schuldfrage. Sie dokumentiert den Unfallhergang und sichert Beweise. Die Schuldfrage klären die Versicherungen oder im Streitfall das Gericht.
Die Beweissicherung am Unfallort ist entscheidend für die spätere Schadensregulierung. Dokumentieren Sie alles, was relevant sein könnte:
Notieren Sie Name, Adresse und Telefonnummer aller Zeugen. Sprechen Sie Passanten aktiv an – viele sind bereit auszusagen, vergessen aber, ihre Daten zu hinterlassen. Zeugenaussagen können bei strittiger Schuldfrage den Ausschlag geben.
Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Das Formular ist standardisiert und in allen EU-Ländern anerkannt. Es enthält alle relevanten Daten: Personalien, Versicherungsdaten, Unfallskizze und eine kurze Beschreibung des Hergangs. Drucken Sie sich das Formular vorsorglich aus und legen Sie es ins Handschuhfach.
Achtung – kein Schuldeingeständnis! Sagen Sie am Unfallort niemals „Das war mein Fehler" oder „Ich habe Sie nicht gesehen". Auch nicht aus Höflichkeit oder Schock. Solche Aussagen können von der gegnerischen Versicherung gegen Sie verwendet werden. Bleiben Sie sachlich und beschreiben Sie nur, was passiert ist.
Sobald Sie den Unfallort verlassen haben, stehen wichtige Schritte an:
Erfahren Sie mehr über den gesamten Ablauf in unserem Artikel Unfallregulierung von A bis Z.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über der Bagatellgrenze (ca. 750 €) sollten Sie zwei Profis an Ihrer Seite haben:
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiert den Schaden, ermittelt die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Wertminderung. Ohne Gutachten verschenken Sie unter Umständen Tausende Euro.
Wichtig: Sie haben das Recht, den Gutachter frei zu wählen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Lassen Sie sich keinen Versicherungsgutachter aufzwingen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Er kümmert sich um:
Die Anwaltskosten werden bei unverschuldetem Unfall ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Sie haben also keinen finanziellen Nachteil.
| Nr. | Aktion | Wann? |
|---|---|---|
| 1 | Warnblinkanlage einschalten | Sofort |
| 2 | Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen | Sofort |
| 3 | Verletzte versorgen, ggf. 112 rufen | Sofort |
| 4 | Polizei rufen (110) bei Personenschaden oder strittiger Schuld | Sofort |
| 5 | Fotos von Unfallstelle und Schäden machen | Am Unfallort |
| 6 | Zeugen-Daten notieren | Am Unfallort |
| 7 | Europäischen Unfallbericht ausfüllen | Am Unfallort |
| 8 | Gegner-Daten aufnehmen (Name, Kennzeichen, Versicherung) | Am Unfallort |
| 9 | Kein Schuldeingeständnis abgeben | Am Unfallort |
| 10 | Eigene Versicherung informieren | Innerhalb 1 Woche |
| 11 | Arzt aufsuchen (auch ohne akute Beschwerden) | Innerhalb 24 h |
| 12 | Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen | Innerhalb 1–3 Tage |
| 13 | Anwalt für Verkehrsrecht einschalten | Innerhalb 1 Woche |
| 14 | Fahrzeug NICHT waschen oder reparieren lassen | Bis Gutachten fertig |
Nein. Bei reinen Sachschäden, bei denen die Schuldfrage eindeutig ist und beide Parteien sich einig sind, ist die Polizei nicht zwingend erforderlich. Bei Personenschaden, Alkoholeinfluss, ausländischen Fahrzeugen oder strittiger Schuldfrage sollten Sie die Polizei jedoch immer rufen.
Ein standardisiertes Formular, das in allen EU-Ländern anerkannt ist. Es enthält Felder für Personalien, Versicherungsdaten, eine Unfallskizze und eine Beschreibung des Hergangs. Beide Unfallbeteiligten füllen es gemeinsam aus und unterschreiben es. Sie können es kostenlos bei Ihrer Versicherung oder online herunterladen.
Ja, wenn es den Verkehr behindert und fahrbereit ist – aber erst nach der Beweissicherung (Fotos!). Markieren Sie vorher die Position der Räder mit Kreide auf der Straße, wenn möglich. Bei schwerem Unfall oder wenn die Polizei kommt, lassen Sie die Fahrzeuge stehen.
Die meisten Versicherungsbedingungen (AKB) verlangen eine Meldung innerhalb einer Woche. Bei Personenschaden oder wenn ein Strafverfahren droht, sollten Sie sofort melden. Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Schuldfrage.
Nicht bei jedem. Bei Bagatellschäden unter ca. 750 € reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ab 750 € Schadenshöhe sollten Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten.
Rufen Sie sofort die Polizei (110). Notieren Sie sich das Kennzeichen, die Fahrzeugmarke und -farbe sowie die Fluchtrichtung. Fahrerflucht ist eine Straftat (§ 142 StGB). Falls der Verursacher nicht ermittelt wird, können Sie unter Umständen über die Verkehrsopferhilfe e.V. Schadensersatz erhalten.
Nein, auf keinen Fall. Sie sind nicht verpflichtet, die Schuld einzugestehen oder sich zur Schuldfrage zu äußern. Bleiben Sie sachlich, beschreiben Sie nur den Hergang und unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse. Die Schuldfrage klären die Versicherungen und im Streitfall das Gericht.
Ja. Wenn Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist oder in der Werkstatt steht, haben Sie bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Alternativ können Sie Nutzungsausfall geltend machen, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten.
Sie suchen einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Ihrer Nähe?
In unserem Verzeichnis finden Sie geprüfte Kfz-Sachverständige in ganz Deutschland.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.