Wie wird man KFZ-Gutachter? Die Bezeichnung KFZ-Sachverständiger und KFZ-Gutachter sind nicht gesetzlich geschützt. Im Grunde kann sich jede Person, die sich dazu berufen fühlt, als Sachverständiger bezeichnen. Dennoch geht aus dem Begriff KFZ-Sachverständiger bereits hervor, dass eine Person auf dem Gebiet der Kraftfahrzeuge einen besonders hohen Sachverstand besitzt, eine überdurchschnittliche fachliche Expertise. Mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen sich eine Person freier und unabhängiger Sachverständiger, Sachverständiger für Kfz nennen darf, oder ein Sachverständigenbüro für Kfz betreiben darf, hat sich einst das Oberlandesgericht Hamm befassen müssen. In diesem Fall urteilte das Gericht, dass der beklagte Kfz-Mechaniker-Geselle die Verwendung der Bezeichnung Sachverständiger für Kfz zu unterlassen hat. Diverse Umstände, die negativ zu Lasten des Kfz-Mechanikers ausgelegt wurden, sorgten für dieses Urteil. Gesetzlich geschützt sind die Begriffe öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie staatlich anerkannter Sachverständiger
In der Regel machen sich KFZ-Meister, Techniker und Diplom Ingenieure als KFZ-Gutachter selbständig. In den meisten Fällen haben KFZ-Gutachter bereits als Arbeitnehmer in Sachverständigenbüros, bei der DEKRA, bei KÜS, bei GTÜ oder beim TÜV gearbeitet, bevor letztlich der Sprung in die Selbständigkeit gewagt wird. Denn die Verdienstmöglichkeiten sind gut, auch wenn die Konkurrenz immer dichter wird. In Deutschland gibt es schätzungsweise 5000 bis 6000 selbständige freie Gutachter, die in Konkurrenz zu den einschlägigen Unternehmen wie TÜV und DEKRA stehen.
Die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter ist die sogenannte besondere Sachkunde. Diese Sachkunde kann zum Beispiel durch ein Universitätsabschluss oder Hochschulstudium mit entsprechender Fachrichtung (Maschinenbau, Fahrzeugtechnik oder Elektrotechnik) erworben werden. Für den Diplom Ingenieur ist es möglich, die Tätigkeit als Freiberufler auszuüben. KFZ-Meister dagegen können in der Regel nicht als Freiberufler tätig werden, aber es kann Ausnahmen geben. Ist die freiberufliche Tätigkeit nicht möglich, so bleibt die Anmeldung eines einkommensteuerpflichtigen Gewerbes. Hier ist im Zweifel das zuständige Finanzamt zu befragen. In beiden Fällen, sowohl bei der akademischen als auch auf der handwerklichen Laufbahn, sind mehrjährige Berufserfahrung, sowie fachliche und rechtliche Weiterbildungen notwendig. KFZ-Gutachter, deren Sachverständigenbüro aufgrund fehlender Fachausbildung auf "wackeligen Beinen steht", droht die Qualifizierung des unlauteren Wettbewerbs. Ein Fachausbildung sowie fachbezogene Berufspraxis sind somit Voraussetzung, um KFZ-Gutachter werden zu können.
Berufsverbände möchten dem Berufsbild des KFZ-Sachverständigen gerne ein hohes Ansehen verleihen. Das Ziel sind qualitativ hochwertige KFZ-Gutachten von gut ausgebildeten Sachverständigen. Aus diesem Grund ist die Aufnahme in einen Berufsverband mit Bedingungen verknüpft. Es wird eine Ausbildung als KFZ-Meister, ein Ingenieurdiplom oder eine vergleichbare Ausbildung verlangt. Selbständige KFZ-Gutachter sind aber nicht dazu gezwungen, einem Berufsverband beizutreten. Zusatzqualifikationen als KFZ-Sachverständiger (aufbauend auf einem Studium) werden teilweise von den einschlägigen technischen Prüfstellen wie TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ angeboten. Bezüglich der Anerkennung diverser KFZ-Gutachter Schnellkurse wenig bekannter Anbieter \ Schulungseinrichtungen \ Onlinekurse ist es ratsam, den Rat bei zuvor genannten Einrichtungen einzuholen. Weiterhin können die vor Ort die IHK oder HWK sowie die Berufsverbände kontaktiert werden, um Fragen zur Ausbildung als KFZ-Gutachter zu klären.
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