750 Euro – diese Grenze entscheidet darüber, ob nach einem Unfall ein vollständiges Gutachten beauftragt werden darf oder nicht.
Liegt der Schaden darunter, spricht das Schadensrecht von einem Bagatellschaden. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügt dann als Grundlage für die Regulierung. Übersteigt der Schaden diese Bagatellgrenze, hat der Geschädigte Anspruch auf ein Unfallgutachten – und die Kosten dafür zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Kein Vorschuss, keine Auslagen. Der Kfz-Sachverständige rechnet direkt mit der Versicherung ab. In Weiherhammer im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab ist ein Sachverständiger gelistet. Weitere Gutachter finden sich in Mantel, Etzenricht und Artesgrün.
Das Unfallgutachten eröffnet außerdem die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Das bedeutet: Der Geschädigte lässt das Fahrzeug nicht reparieren, sondern lässt sich die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten auszahlen. Die Mehrwertsteuer entfällt bei dieser Variante. Trotzdem ist die fiktive Abrechnung für viele sinnvoll – etwa wenn das Fahrzeug älter ist oder man das Geld anderweitig verwenden möchte. Die Schadensregulierung bleibt vollständig, das Fahrzeug kann trotzdem weiter genutzt werden.
Die Gutachterkosten richten sich nach dem BVSK-Honorartableau. Bei einem Sachschaden von 4.000 Euro sind das etwa 480 bis 580 Euro Honorar. Das zahlt die Versicherung des Verursachers, nicht der Geschädigte. Vorsicht: Manche Versicherungen versuchen, nur ein Kurzgutachten zu akzeptieren und drängen auf eigene Gutachter. Das ist nicht verbindlich. Der Geschädigte wählt den Kfz-Gutachter in Weiherhammer oder Umgebung selbst. Dieses Recht ist gerichtlich bestätigt. Die Kfz-Gutachter in Weiherhammer decken auch Luhe-Wildenau, Weiden i.d.OPf. und Schnaittenbach ab.
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In Weiherhammer ist 1 unabhängiger Kfz-Sachverständiger gelistet: Kfz-Sachverständigenbüro Cankaya (0170 4839940). Dieser Gutachter bewertet Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.
Die auf die-kfzgutachter.de gelisteten Sachverständigen in Weiherhammer kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug – auch in Luhe-Wildenau, Weiden i.d.OPf. und Schnaittenbach. Ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung. Der Kfz-Gutachter in Weiherhammer berechnet den Wertverlust als Teil des Schadensgutachtens. Die gegnerische Versicherung muss diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten erstatten.
Für Unfallgeschädigte: Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Sie wählen den Sachverständigen in Weiherhammer selbst aus und müssen sich keinen Gutachter von der Versicherung aufdrängen lassen.
| 1 Kfz-Gutachter in Luhe-Wildenau 6 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Weiden i.d.OPf. 8 km |
| 0 Kfz-Gutachter in Schnaittenbach 10 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Altenstadt a.d.Waldnaab 12 km |
| 0 Kfz-Gutachter in Wernberg-Köblitz 12 km |
| 0 Kfz-Gutachter in Hirschau 12 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Neustadt a.d.Waldnaab 13 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Grafenwöhr 14 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Pressath 17 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Vilseck 18 km |