Viele Autofahrer in Waldbröl wissen nicht, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht bedeutet, das Auto aufgeben zu müssen. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert. Ein Kfz-Sachverständiger prüft beide Werte und stellt fest, ob sich eine Reparatur noch lohnt. Liegt der Aufwand bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, greift die sogenannte 130-Prozent-Regel. Der Geschädigte darf das Fahrzeug reparieren lassen und bekommt die vollen Kosten erstattet. Voraussetzung: Das Auto wird danach mindestens ein halbes Jahr weiter genutzt. Ohne ein Unfallgutachten lässt sich dieser Anspruch nicht belegen.
Wird die 130-Prozent-Grenze überschritten, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab. Die Formel lautet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt die Auszahlung. Bei der Restwertermittlung setzen Versicherungen gern eigene Angebote aus überregionalen Restwertbörsen an. Diese liegen oft höher als das, was ein Kfz-Gutachter auf dem regionalen Markt rund um Waldbröl ermittelt. Ein unabhängiges Gutachten schützt hier vor einer zu niedrigen Entschädigung, denn der maßgebliche Restwert orientiert sich am lokalen Markt im Oberbergischen Kreis und nicht an bundesweiten Höchstgeboten.
Besondere Regeln gelten für Leasing-Fahrzeuge. Da der Leasinggeber Eigentümer bleibt, muss er bei der Schadensregulierung einbezogen werden. Trotzdem hat der Leasingnehmer eigene Ansprüche, etwa auf Nutzungsausfall für die Zeit ohne Fahrzeug. Auch eine Fahrzeugbewertung durch einen Sachverständigen in Waldbröl klärt, ob der Leasingvertrag vorzeitig abgewickelt werden muss oder das Fahrzeug weiter genutzt werden kann. Die Kosten für den Gutachter trägt bei einem Haftpflichtschaden die gegnerische Versicherung.
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Joachim Knautz, Gert Jaumann, Swen Niedecker, Frank Ringsdorf, Bernd Heismann, Dipl.-Ing. Winfried Lütz, Lütz Winfried GmbH, KFZ-Sachverständigenbüro / GTÜ-Prüfstelle
Friedrich-Engels-Str. 3
51545 Waldbröl
Dipl.-Ing. Joachim Knautz, Kfz-Sachverständiger
Altengarten 17
51545 Waldbröl
In Waldbröl sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter PS | Patrick Schmidt Sachverständigenbüro (02261 8040002), Schadenzentrum Oberberg GbR Sachverständigenbüro (0174 6550508), Ingenieurbüro Gadau GmbH (02245 9155922) und KFZ-Sachverständigenbüro Schmidt (02358 2729960). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Die Höhe der Wertminderung hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Fahrzeugwert ab. Bei neueren Fahrzeugen kann sie mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Der Kfz-Sachverständige in Waldbröl berechnet den genauen Betrag nach anerkannten Methoden.
Ja, Kfz-Sachverständige aus Waldbröl fahren auch nach Schneppenberg, Bruch, Niederasbach und Niederbreunfeld. Die meisten Gutachter bieten einen mobilen Service im Umkreis von 30 bis 50 km an und kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug.
Ja, nach einem unverschuldeten Unfall in Waldbröl haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter in Waldbröl bewertet den Schaden neutral und in Ihrem Interesse. Versicherungsgutachter tendieren dazu, die Schadenshöhe niedriger anzusetzen. Mit einem eigenen Sachverständigen sichern Sie sich eine faire Regulierung und erhalten im Schnitt eine höhere Entschädigung.
| 6 Kfz-Gutachter in Schneppenberg Reichshof 3,5 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Bruch Nümbrecht 3,5 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Niederasbach Morsbach 5,3 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Niederbreunfeld Nümbrecht 5,7 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Böcklingen Morsbach 5,8 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Appenhagen Morsbach 6 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Nümbrecht 6,1 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Schneppenhurth Reichshof 6,4 km |