Was kaum jemand weiß: Wer nach einem Unfall den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptiert, verzichtet stillschweigend auf ein wichtiges Recht. Denn das freie Wahlrecht des Geschädigten gilt in Deutschland ausdrücklich. Kein Versicherer kann vorschreiben, welcher Sachverständige das Fahrzeug begutachtet. Doch genau das versuchen viele Versicherungen – mit freundlichem Nachdruck.
In Hamm und dem Altenkirchener Raum kennen Betroffene dieses Spiel. Hier kursiert die Empfehlung, lieber heute als morgen einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Nachbarorte wie Au, Breitscheidt oder Pracht haben eigene Sachverständige. Der entscheidende Punkt: Liegt der Schaden über der Bagatellgrenze von 750 Euro netto, hat der Geschädigte Anspruch auf ein vollständiges Unfallgutachten. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag.
Versicherungen nutzen eine verbreitete Taktik: Sie setzen die Schadensumme niedrig an, um die 750-Euro-Schwelle zu unterschreiten. Damit fällt der Anspruch auf ein Gutachten weg. Wer Kfz-Gutachter in Hamm beauftragt, bevor die Versicherung tätig wird, sichert sich eine unabhängige Dokumentation. Das Honorar des Sachverständigen richtet sich nach dem BVSK-Honorartableau. Bei einem Schaden von 4.000 Euro liegt es zwischen 550 und 650 Euro. Bezahlen muss es die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Zudem eröffnet ein Gutachten die Möglichkeit zur fiktiven Abrechnung: Den kalkulierten Reparaturbetrag als Bargeld erhalten, ohne den Wagen in die Werkstatt zu geben. Netto, ohne Mehrwertsteuer, aber sofort verfügbar. Die Kfz-Gutachter in Hamm decken auch Wissen, Windeck und Altenkirchen ab.
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In Hamm (Sieg) sind 2 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Clemens Gunske, CG-Unfallgutachten Sachverständiger für Schaden und Bewertung (0170 5238527) und PS | Patrick Schmidt Sachverständigenbüro (02261 8040002). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Hamm (Sieg), der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung. Der Kfz-Gutachter in Hamm (Sieg) berechnet den Wertverlust als Teil des Schadensgutachtens. Die gegnerische Versicherung muss diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten erstatten.
Die auf die-kfzgutachter.de gelisteten Sachverständigen in Hamm (Sieg) kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug – auch in Wissen, Windeck, Altenkirchen, Morsbach und Waldbröl. Ein Vor-Ort-Termin ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Hamm (Sieg) frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 2 Kfz-Gutachter in Wissen 4 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Windeck 6 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Altenkirchen (Westerwald) 8 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Morsbach 11 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Waldbröl 12 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Rodenbach bei Puderbach 14 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Betzdorf 14 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Elkenroth 15 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Kirchen (Sieg) 15 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Eitorf 15 km |