Ampel wird rot. Bremsweg reicht nicht. Ein Aufprall auf der B10 in Ulm. Jetzt beginnt der Kampf um Geld. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers meldet sich schnell. Oft zu schnell. Sie schickt einen eigenen Gutachter. Doch den muss niemand akzeptieren.
Das Recht auf freie Gutachterwahl ist klar geregelt. Der Bundesgerichtshof hat diese Position mehrfach bestätigt. Der Geschädigte bestimmt den Kfz-Sachverständigen selbst. Die gegnerische Versicherung darf dabei nicht eingreifen. Auch Hinweise auf einen „schnelleren Ablauf" mit dem Versicherungsgutachter ändern daran nichts. Ein unabhängiger Gutachter in Ulm arbeitet ausschließlich im Interesse des Geschädigten. Er erstellt ein Unfallgutachten mit allen Schadenspositionen. Dazu gehören Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Auf dieser Basis läuft die Schadensregulierung.
Neben der Gutachterwahl stehen dem Geschädigten weitere Rechte zu. Die Versicherung des Verursachers trägt die Kosten für das Gutachten. Sie zahlt den Schadensersatz. Sie übernimmt die Mietwagenkosten. Auch Schmerzensgeld steht dem Geschädigten zu, wenn er verletzt wurde. Viele Versicherungen bieten ein erstes Angebot an. Dieses Angebot liegt fast immer unter dem tatsächlichen Schaden. Ein Haftpflichtgutachten durch einen Kfz-Gutachter in Ulm schafft die Grundlage für eine vollständige Entschädigung. Über 120.000 Einwohner leben in der Donaustadt. An der Grenze zu Bayern ist das Verkehrsaufkommen hoch. Die elf gelisteten Kfz-Sachverständigen in der Region kennen die örtlichen Gegebenheiten. Bei Streit um die Schadenshöhe hat der Geschädigte das Recht, seinen Fall vor dem zuständigen Gericht am eigenen Wohnort verhandeln zu lassen. Neben Ulm stehen Kfz-Gutachter auch in Eselsberg, Mitte und Oststadt zur Verfügung.
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Helmut Berger, KFZ-Sachverständiger
Karlstr. 38
89073 Ulm
Ulrich Wurm
Blauäcker 1
89075 Ulm
Stefan Morgenstern, KFZ-Sachverständigenbüro
Neue Gasse 2
89075 Ulm
Armin und Michael Tichy, KFZ-Sachverständigenbüro
Herrlinger Str. 43
89075 Ulm
Kfz-Sachverständige Karl-Heinz Fuchs (Niederlassung), FUCHS-EXPERT GmbH
Blaubeurer Str. 78
89075 Ulm
Kfz-Sachverst.-Büro Huber GTÜ-Prüfstelle
Blaubeurer Str. 74 A
89075 Ulm
Sauerbrey & Schulze
Münsterplatz 25
89077 Ulm
Frank Oesterle, vereidigter Sachverständiger
Schwörhausgasse 10
89077 Ulm
Jastrow Klaus, Kfz-Sachverständiger
Bricciusweg 22
89079 Ulm
In Ulm sind 15 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Schor (07307 9557866), Kfz-Sachverständigenbüro Harald Fröscher freier Sachverständiger (0160 97239628), Helmut Berger, KFZ-Sachverständiger, Ulrich Wurm und Stefan Morgenstern, KFZ-Sachverständigenbüro. Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ein Kfz-Gutachten lohnt sich in Ulm ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro. Unterhalb dieser sogenannten Bagatellgrenze kann die gegnerische Versicherung auf einen Kostenvoranschlag bestehen. Bei Schäden über 750 Euro haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Gutachten.
Die Wertminderung wird vom Kfz-Sachverständigen in Ulm im Rahmen des Gutachtens berechnet. Der Gutachter verwendet anerkannte Berechnungsmethoden und berücksichtigt Fahrzeugalter, Laufleistung sowie Art und Umfang des Schadens.
Ein Unfallgutachten dokumentiert den gesamten Fahrzeugschaden: Schadensumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zusätzlich werden Wertminderung, voraussichtliche Reparaturdauer und Nutzungsausfallentschädigung berechnet.
Ja, Kfz-Sachverständige aus Ulm fahren auch nach Eselsberg, Mitte und Oststadt. Die meisten Gutachter bieten einen mobilen Service im Umkreis von 30 bis 50 km an und kommen direkt zu Ihrem Fahrzeug.
| 7 Kfz-Gutachter in Eselsberg Ulm 0 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Mitte Ulm 0 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Oststadt Ulm 0 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Weststadt Ulm 0 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Neu-Ulm 0 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Offenhausen Neu-Ulm 1 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Schwaighofen Neu-Ulm 2 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Pfuhl Neu-Ulm 3 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Ziegelweiler Ulm 3 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Donautal Ulm 3 km |
Ulm ist seit Jahrhunderten ein Verkehrsknotenpunkt. Die Lage an der Donau, am Zusammenfluss mit der Iller und am Übergang über die Schwäbische Alb macht die Stadt zum natürlichen Kreuzungspunkt wichtiger Verkehrsachsen. Die Flusstäler von Blau, Kleiner Lauter, Lone, Brenz, Kocher und Fils ermöglichen den leichten Übergang über die Alb zwischen Ulm und Geislingen.
Zwei Bundesautobahnen prägen den Fernverkehr: Die A 8 (Stuttgart–München) verläuft südlich des Stadtgebiets, die A 7 (Würzburg–Kempten) kreuzt westlich. Am Autobahnkreuz Ulm/Elchingen treffen beide Autobahnen aufeinander. Die tägliche Verkehrsbelastung auf diesen Strecken liegt bei über 100.000 Fahrzeugen. Die B 10 (Stuttgart–Ulm) und die B 28 (Richtung Reutlingen) führen zusätzlichen Verkehr ins Stadtgebiet.
Der innerstädtische Verkehr konzentriert sich auf die Neue Straße, eine breite Schneise durch die Innenstadt, die in der Nachkriegszeit als Stadtautobahn angelegt wurde. Historische Architektur wurde damals zugunsten dieser Trasse abgerissen. Heute staut sich hier der Verkehr morgens und abends. Der Blaubeurer Ring, die Karlstraße und die Zinglerstraße sind weitere Hauptverkehrsachsen mit hoher Unfallhäufigkeit.
Ulm hat eine Straßenbahn. Die Linie 1 verbindet die Wissenschaftsstadt auf dem Eselsberg mit Böfingen. Die Haltestelle Botanischer Garten auf 617,8 Höhenmetern ist die höchstgelegene Straßenbahnhaltestelle Deutschlands. Die Linie 2 fährt von der Kuhberg-Siedlung zum Hauptbahnhof und weiter nach Neu-Ulm. Trotz des Straßenbahnnetzes bleibt die Autodichte hoch.
Ulm und Neu-Ulm bilden ein zusammenhängendes Siedlungsgebiet über die bayerisch-württembergische Landesgrenze hinweg. Das erhöht die Pendlerströme: Zehntausende überqueren täglich die Donaubrücken zwischen beiden Städten. Die Gänstorbrücke und die Herdbrücke sind regelmäßig überlastet. Auffahrunfälle auf den Autobahnzufahrten, Unfälle an den Kreisverkehren der B 10 und Parkrempler in der Innenstadt sind häufig.
Ein Kfz-Gutachter in Ulm kennt die lokalen Unfallschwerpunkte und erreicht das beschädigte Fahrzeug schnell — ob in einer Werkstatt in der Weststadt, auf einem Abschleppgelände im Donautal oder im Gewerbegebiet an der B 10.
Ulm gliedert sich in 17 Stadtteile und ist die größte Stadt im Regierungsbezirk Tübingen. Das Stadtgebiet erstreckt sich von der Donauniederung im Süden über die Kernstadt bis auf die Höhen des Eselsbergs und der Schwäbischen Alb.
Kernstadt und angrenzende Stadtteile: Die Mitte bildet das historische Zentrum mit dem Ulmer Münster. Die Oststadt erstreckt sich östlich entlang der Blau, die Weststadt grenzt an die Innenstadt Richtung Söflingen. Böfingen liegt nördlich und ist Endstation der Straßenbahnlinie 1.
Höhenlagen: Der Eselsberg erhebt sich westlich über der Stadt und beherbergt die Universität, das Universitätsklinikum und die Wissenschaftsstadt. Mähringen liegt auf der Albhochfläche nordöstlich des Stadtgebiets.
Südliche Stadtteile an Donau und Iller: Donautal erstreckt sich entlang der Donau im Süden. Gögglingen und Donaustetten liegen südwestlich jenseits der Iller — sie gehören zu den in den 1970er Jahren eingemeindeten Ortschaften.
Westliche und nördliche Randlagen: Ermingen, Einsingen und Lehr liegen im westlichen Stadtgebiet. Jungingen mit rund 3.740 Einwohnern befindet sich nördlich auf der Albhochfläche.
Kleinere Ortsteile: Harthausen und Allewind ergänzen das Stadtgebiet im ländlichen Umfeld.
Die 11 in Ulm gelisteten Kfz-Gutachter fahren in alle Stadtteile. Gerade bei den weiter entfernten Ortschaften wie Ermingen, Gögglingen oder Mähringen kommt der Gutachter zum Fahrzeug — eine mobile Begutachtung vor Ort spart dem Geschädigten die Anfahrt in die Innenstadt.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Ulm zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Kfz-Gutachten. Der Geschädigte beauftragt den Gutachter, und dieser rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Eine Vorleistung durch den Geschädigten ist nicht nötig.
Bagatellgrenze von etwa 750 Euro: Ein vollständiges Schadensgutachten ist erst ab einer Schadenshöhe von rund 750 Euro gerechtfertigt. Darunter reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Die Grenze ist nicht gesetzlich fixiert, hat sich aber in der Rechtsprechung etabliert. Bei Schäden knapp über 750 Euro empfiehlt es sich, den Gutachter vorab zu fragen, ob ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag sinnvoller ist.
Honorare nach BVSK-Tableau: Der BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen) gibt ein Honorartableau heraus. Es staffelt die Gutachterkosten nach Schadenshöhe:
Diese Werte dienen als Richtwerte. Hinzu kommen Nebenkosten: Lichtbilder (je nach Umfang 2–4 Euro pro Foto), Schreibkosten, Porto und Fahrtkosten. Bei Sonderpositionen wie einer Lackschichtenmessung oder einer Achsvermessung erhöht sich das Honorar entsprechend.
Fiktive Abrechnung in Ulm: Der Geschädigte kann die Reparaturkosten auf Grundlage des Gutachtens auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug tatsächlich zu reparieren. Das Gutachten enthält eine Kalkulation nach den regionalen Stundenverrechnungssätzen der Markenwerkstätten. In Ulm und der Region Donau-Iller liegen die Werkstatt-Stundensätze je nach Marke zwischen 125 und 200 Euro netto. Ulm hat als historischer Handels- und Wirtschaftsstandort eine breite Werkstattlandschaft — von der kleinen Fachgarage im Donautal bis zur großen Markenwerkstatt an der B 10.
Bei fiktiver Abrechnung wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet, da keine Reparaturleistung erbracht wird. Der Auszahlungsbetrag ist der Nettobetrag aus dem Gutachten.
Kaskoschäden: Bei selbst verschuldeten Unfällen oder Kaskofällen (Hagel, Wildschaden, Marderbiss) bestellt die eigene Versicherung den Gutachter. Der Versicherungsnehmer hat hier kein freies Wahlrecht. Ein Gegengutachten geht auf eigene Rechnung.
Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall in Ulm läuft über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Der Geschädigte meldet den Schaden, beauftragt einen Kfz-Gutachter und reicht das Gutachten bei der Versicherung ein. Die Theorie klingt unkompliziert — in der Praxis versuchen Versicherungen oft, den Regulierungsbetrag zu drücken.
Typische Kürzungsversuche: Versicherungen beauftragen eigene Prüfingenieure, die das unabhängige Gutachten nachrechnen. Häufige Kürzungspunkte sind:
Freie Gutachterwahl: Der BGH hat das Recht auf freie Gutachterwahl bestätigt. Die gegnerische Versicherung darf dem Geschädigten keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Auch wenn die Versicherung einen eigenen Schadensbericht vorlegt, muss der Geschädigte diesen nicht als Grundlage akzeptieren.
Merkantile Wertminderung: Ein Unfallfahrzeug verliert am Markt an Wert, auch nach perfekter Reparatur. Der Gutachter berechnet diese merkantile Wertminderung und nimmt sie ins Gutachten auf. Bei jüngeren Fahrzeugen mit niedriger Laufleistung kann die Wertminderung mehrere tausend Euro betragen. Versicherungen versuchen häufig, diesen Posten zu kürzen oder ganz zu streichen.
Nutzungsausfallentschädigung: Steht das Fahrzeug in der Werkstatt und der Geschädigte nimmt keinen Mietwagen, besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die tägliche Pauschale liegt je nach Fahrzeuggruppe zwischen 23 und 175 Euro. Der Anspruch gilt für die Reparaturdauer oder — bei wirtschaftlichem Totalschaden — für die Wiederbeschaffungszeit.
Zuständige Gerichte: Ulm ist Sitz eines Amtsgerichts und eines Landgerichts. Das Amtsgericht Ulm entscheidet bei Streitwerten bis 5.000 Euro, das Landgericht Ulm bei höheren Beträgen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ulm kennt die Spruchpraxis der lokalen Richter und kann einschätzen, ob eine Klage Erfolg verspricht.
Ein Anwalt lohnt sich besonders, wenn die Versicherung das Gutachten anzweifelt, die Schuldfrage strittig ist oder die Regulierung sich über Wochen hinzieht. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten vollständig.
Nach einem Verkehrsunfall in Ulm — ob auf der Neuen Straße, an der B 10 oder auf der A 8 — zählen die ersten Stunden. Wer die richtigen Schritte kennt, sichert seine Ansprüche und erleichtert dem Kfz-Gutachter die spätere Arbeit.
Schritt 1: Unfallstelle sichern. Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Auf der Neuen Straße und den stark befahrenen Zufahrtsstraßen mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle. Bei Verletzungen sofort den Notruf 112 wählen.
Schritt 2: Beweise mit dem Smartphone sichern. Fotos sind das Fundament jedes Gutachtens. Fotografieren Sie:
Machen Sie mindestens 20 bis 30 Fotos. Ein kurzes Video der gesamten Unfallstelle rundet die Dokumentation ab.
Schritt 3: Daten austauschen. Vom Unfallgegner benötigen Sie: Name, Anschrift, Versicherung mit Versicherungsscheinnummer, Kennzeichen und Fahrzeugmodell. Notieren Sie auch die Kontaktdaten von Zeugen. Der Europäische Unfallbericht hilft, die Unfallsituation einheitlich festzuhalten.
Schritt 4: Polizei rufen? Bei Personenschäden ist die Polizei Pflicht. Bei reinen Sachschäden freiwillig, aber ratsam, wenn der Gegner die Schuld bestreitet, Alkohol- oder Drogeneinfluss vermutet wird oder es sich um ein ausländisch zugelassenes Fahrzeug handelt. Ulm hat ein eigenes Polizeipräsidium.
Schritt 5: Gutachter kontaktieren. Noch am selben Tag einen Kfz-Gutachter in Ulm anrufen. Die optimale Frist für die Beweissicherung beträgt 48 Stunden. Danach wird es schwieriger, Schäden eindeutig dem Unfallereignis zuzuordnen. Ob das Fahrzeug in einer Werkstatt in der Weststadt abgestellt wurde, auf dem Gelände eines Abschleppdienstes im Donautal steht oder noch fahrbereit am Straßenrand parkt — ein lokaler Gutachter ist schnell vor Ort.
Fahrzeug nicht verändern: Bis zur Begutachtung das Fahrzeug nicht waschen, reparieren oder in eine andere Werkstatt bringen. Jede Veränderung kann Beweise zerstören.
Dashcam-Aufnahmen als Beweis: Der BGH hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Videos vor Gericht als Beweismittel zulässig sind (BGH VI ZR 233/17). Wer eine Dashcam nutzt, sollte die Aufnahme im Schleifenmodus laufen lassen, damit nur kurze Sequenzen gespeichert werden. Nach einem Unfall die Speicherkarte sofort sichern — nicht weiterfilmen, da die Aufnahme sonst überschrieben wird.