Viele Autofahrer glauben, ein Unfallgutachten sei teuer. Das stimmt nicht. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Der Geschädigte trägt nichts. Auch nicht in Vorleistung. Die meisten Kfz-Sachverständigen rechnen direkt mit der Versicherung ab.
Entscheidend ist die Bagatellgrenze. Sie liegt bei 750 Euro netto Schadenshöhe. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ein vollständiges Gutachten ist dann nicht vorgesehen. Oberhalb dieser Grenze hat der Geschädigte Anspruch auf einen Kfz-Gutachter seiner Wahl. In Neu-Ulm sind acht Sachverständige gelistet. Direkt auf der anderen Donauseite in Ulm kommen weitere hinzu.
Das Gutachten eröffnet dem Geschädigten auch die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Das bedeutet: Die Reparaturkosten laut Gutachten werden ausgezahlt. Eine tatsächliche Reparatur ist nicht nötig. Das Geld steht frei zur Verfügung. Abgezogen wird nur die Mehrwertsteuer. Wer sein Fahrzeug nach einem Unfall verkaufen möchte, nutzt diese Option häufig. Ohne Gutachten gibt es diese Wahlmöglichkeit nicht. Ein Kostenvoranschlag allein reicht dafür nicht aus. Die Höhe des Gutachterhonorars richtet sich nach der Schadensumme. Bei einem Schaden von 2.500 Euro kostet das Gutachten etwa 400 bis 500 Euro. Für Autofahrer in Neu-Ulm mit Kennzeichen NU gilt dasselbe Recht wie überall in Deutschland. Die Schadensregulierung läuft schneller, wenn ein Unfallgutachten vorliegt. Die Versicherung hat dann eine klare Berechnungsgrundlage. Streitigkeiten über die Schadenshöhe lassen sich so vermeiden. Mobile Kfz-Gutachter aus Neu-Ulm fahren auch nach Eselsberg, Mitte und Oststadt.
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In Neu-Ulm sind 2 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Schor (07307 9557866) und Kfz-Sachverständigenbüro Harald Fröscher freier Sachverständiger (0160 97239628). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Neu-Ulm steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls steht Ihnen die freie Gutachterwahl zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Neu-Ulm, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Ja, als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie Anspruch auf merkantile Wertminderung. Dieser Anspruch wird vom Kfz-Gutachter in Neu-Ulm berechnet und von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht zu alt ist und ein erheblicher Schaden vorliegt.
Ein Unfallgutachten in Neu-Ulm kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
| 2 Kfz-Gutachter in Eselsberg Ulm 0 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Mitte Ulm 0 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Oststadt Ulm 0 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Weststadt Ulm 0 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Ulm 0 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Offenhausen Neu-Ulm 1 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Schwaighofen Neu-Ulm 1 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Ludwigsfeld Neu-Ulm 3 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Pfuhl Neu-Ulm 3 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Donautal Ulm 3 km |