Viele glauben, Totalschaden bedeutet automatisch: das Auto wird abgeschrieben. Stimmt nicht immer. Das Schadensrecht kennt zwei verschiedene Arten. Erstens den technischen Totalschaden – das Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit oder reparierbar. Zweitens den wirtschaftlichen Totalschaden – die Reparaturkosten übersteigen den Fahrzeugwert, aber das Auto fährt noch.
Hier greift die 130-Prozent-Regel. Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf das Fahrzeug trotzdem repariert werden. Die Versicherung zahlt. Voraussetzung ist, dass der Geschädigte das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter nutzt. Ein Kfz-Sachverständiger stellt diese Werte fest. In der Südoststadt und den umliegenden Stadtgebieten wie Offenburg und Waltersweier stehen Kfz-Gutachter bereit, die Wiederbeschaffungswert und Reparaturkalkulation sauber ermitteln. Kein Bauchgefühl. Nur Zahlen.
Wird die 130-Prozent-Grenze überschritten, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet. Formel: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Der Restwert beschreibt den Verkaufspreis des beschädigten Fahrzeugs auf dem aktuellen Markt. Versicherungen greifen hier auf Restwertbörsen zurück und setzen den Restwert gerne höher an, als ein lokaler Käufer tatsächlich zahlen würde. Das drückt die Auszahlung. Ein unabhängiges Unfallgutachten basiert auf realistischen regionalen Werten. Der Restwert, den ein Sachverständiger ansetzt, ist nicht der Spitzenpreis aus einer bundesweiten Online-Auktion – der Geschädigte muss nicht annehmen, was er vor Ort nicht realisieren kann. Bei einem Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro und einem Restwert von 2.500 Euro ergibt das eine Entschädigung von 9.500 Euro. Ein gut fundiertes Gutachten sichert diesen Betrag.
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Leo Blechinger, Kfz-Sachverständiger
Im Kleinsommerfeld 18
77767 Appenweier
Hunsinger: Sachverständigenbüro für Kfz-Schäden
Am Rothweg 2
77656 Offenburg
Seger Karl Ingenieur, Kfz-Sachverständiger
Ölerstr. 15
77749 Hohberg
Wolfgang Lauer (Hauptniederlassung), KFZ-Sachverständiger
Freiburger Str. 16
77652 Offenburg
Kfz-Sachverständigenbüro Jürgen Ben Aissa
Schlauchstr. 57
77797 Ohlsbach
TÜV Süd Auto Service GmbH
In der Lieste 8
77656 Offenburg
In Südoststadt ist 1 unabhängiger Kfz-Sachverständiger gelistet, darunter TSCHERTER Sachverständigen- & Ingenieurbüro (0152 27432389). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem Unfall in Südoststadt kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
Kfz-Gutachter aus Südoststadt sind in der Regel im gesamten Umkreis von 30 bis 50 km tätig. Das Einzugsgebiet umfasst unter anderem Waltersweier, Offenburg, Bohlsbach, Hildboltsweier und Griesheim. Der Sachverständige kommt mobil zu Ihrem Standort.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Ja, Kfz-Sachverständige in Südoststadt bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
| 3 Kfz-Gutachter in Waltersweier Offenburg 1,2 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Offenburg 1,7 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Bohlsbach Offenburg 2,2 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Hildboltsweier Offenburg 3,9 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Griesheim Offenburg 3,9 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Windschläg Offenburg 3,9 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Ortenberg 4,5 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Schutterwald 4,7 km |
Stadtteil Südoststadt gehört zu Große Kreisstadt Offenburg: Kfz-Gutachter Offenburg