Vier von fünf Autofahrern glauben, ihr Fahrzeug sei nach einem schweren Unfall wertlos. Das stimmt selten. Das Schadensrecht kennt zwei Arten von Totalschaden: den technischen und den wirtschaftlichen. Technisch totalgeschädigt bedeutet: nicht reparierbar. Das betrifft nur extreme Fälle. Der wirtschaftliche Totalschaden kommt viel häufiger vor. Hier übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert.
Die 130-Prozent-Regel gibt Geschädigten einen Spielraum. Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf trotzdem repariert werden. Bedingung: Das Fahrzeug muss danach mindestens sechs Monate weiter genutzt werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 8.000 Euro. Die Reparatur kostet 9.500 Euro. Das liegt unter der Grenze von 10.400 Euro. Die Versicherung muss die volle Reparatur bezahlen. Stützengrün liegt im Erzgebirge an der Grenze zum Vogtland. Wer hier einen Unfall hat, findet einen Kfz-Gutachter vor Ort. Auch in den Nachbarorten Eibenstock und Rodewisch stehen Sachverständige bereit.
Übersteigen die Kosten die 130-Prozent-Grenze, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab. Die Formel: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Den Restwert ermittelt der Kfz-Sachverständige über Restwertbörsen. Drei Angebote sind Standard. Versicherungen nutzen eigene Börsen mit höheren Restwertangeboten. Ein höherer Restwert bedeutet weniger Auszahlung. Ein unabhängiges Unfallgutachten schützt davor. Es dokumentiert den Wiederbeschaffungswert anhand des regionalen Marktes und ermittelt den Restwert neutral. Bei Leasing-Fahrzeugen wird der Leasinggeber als Eigentümer einbezogen. Die Schadensregulierung läuft dann über drei Parteien. Das Gutachten schafft auch hier Klarheit über die Fahrzeugbewertung und den tatsächlichen Schaden. In Stützengrün auf rund 600 Metern Höhe sind die Straßen im Winter besonders beansprucht. Ein Grund mehr, den eigenen Anspruch nach einem Unfall vollständig prüfen zu lassen.
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Ingenieurbüro Häcker, Kfz-Sachverständigenbüro
Uhdestr. 3
08309 Eibenstock
Häcker Kfz-Sachverständigen und Ingenieurbüro
Dürrer Berg 1
08309 Eibenstock
Richter Jochen, Kfz-Sachverständiger
Gorkistr. 7
08107 Kirchberg
Klose + Utikal
Zur Sternkoppel 6
08209 Auerbach
Jens Sauerbrei, Kfz-Sachverständiger
Oelsnitzer Str. 104
08223 Falkenstein
Henry Hummel
Uhdestr. 1 - 3
08309 Eibenstock
In Stützengrün ist 1 unabhängiger Kfz-Sachverständiger gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Telemann (0162 7040109). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ja, Kfz-Sachverständige in Stützengrün bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Stützengrün und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Ja, die Kfz-Sachverständigen aus Stützengrün betreuen auch Kunden in Eibenstock, Rodewisch, Auerbach/Vogtl., Zschorlau und Kirchberg und weiteren Orten der Umgebung. Durch den mobilen Service kommen die Gutachter direkt zu Ihrem Fahrzeug.
Nach einem Unfall in Stützengrün kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
| 3 Kfz-Gutachter in Eibenstock 6,8 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Rodewisch 8,7 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Auerbach/Vogtl. 9,2 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Zschorlau 9,7 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Kirchberg 9,9 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Schneeberg 11 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Lengenfeld 12 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Falkenstein/Vogtl. 13 km |