Wann spricht man eigentlich von einem Totalschaden, und was bedeutet das für die Auszahlung? Viele Autofahrer in Kirchberg bei Zwickau kennen den Unterschied zwischen technischem und wirtschaftlichem Totalschaden nicht. Technisch totalgeschädigt ist ein Fahrzeug nur, wenn es sich gar nicht mehr reparieren lässt. Der wirtschaftliche Totalschaden tritt ein, sobald die Reparatur teurer ist als der Wert des Autos vor dem Unfall.
Für die Abrechnung sind zwei Zahlen entscheidend. Der Wiederbeschaffungswert gibt an, was ein gleichwertiges Fahrzeug mit dem Kennzeichen Z auf dem Gebrauchtwagenmarkt kostet. Der Restwert beschreibt den Wert des beschädigten Autos im jetzigen Zustand. Die Versicherung zahlt die Differenz. Dabei versuchen Versicherer oft, den Restwert möglichst hoch anzusetzen. Ein Kfz-Gutachter prüft diese Werte über Restwertbörsen und erstellt eine unabhängige Fahrzeugbewertung.
Liegt die Reparatur maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, greift die 130-Prozent-Regel. Der Geschädigte darf das Auto reparieren lassen und muss es anschließend mindestens ein halbes Jahr weiterfahren. Die Versicherung trägt dann die vollen Reparaturkosten. Fünf Kfz-Sachverständige in Kirchberg und den Nachbarorten Wiesen und Hirschfeld erstellen das Unfallgutachten, das diese Ansprüche belegt. Bei einem Leasingfahrzeug wird der Leasinggeber als Eigentümer einbezogen. Der Geschädigte behält trotzdem seinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Die Schadensregulierung erfolgt auf Grundlage des Gutachtens – ohne dieses Dokument fehlt die Basis für eine korrekte Entschädigung.
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Richter Jochen, Kfz-Sachverständiger
Gorkistr. 7
08107 Kirchberg
In Kirchberg sind 5 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Ihr Kfz-Sachverständiger - Matthias Kaden<br>vom TÜV-Rheinland zertifiziert (03762 7138696), Kfz-Sachverständigenbüro Patrick Telemann (0162 7040109) und GUP Mittelstands- und Kommunalberatung GmbH (0151 17720410). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Kirchberg, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Kirchberg, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Nach der Fahrzeugbegutachtung in Kirchberg erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Die Vor-Ort-Begutachtung selbst dauert etwa 30 bis 60 Minuten und kann meist kurzfristig terminiert werden.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Kirchberg frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
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