Viele Autofahrer wissen nicht, dass sie nach einem Unfall das Recht haben, selbst einen Kfz-Sachverständigen zu wählen. Die gegnerische Versicherung darf dieses Recht nicht einschränken. Wer den Gutachter der Versicherung akzeptiert, gibt einen Teil seiner Verhandlungsposition auf — denn dieser Gutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, nicht im Interesse des Geschädigten.
In Rheinzabern im Landkreis Germersheim gelten dieselben Regeln wie überall in Deutschland. Liegt der Fahrzeugschaden netto unter 750 Euro, spricht man von einem Bagatellschaden. Ein vollständiges Unfallgutachten ist dann nicht zwingend erforderlich — ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht aus. Übersteigt der Schaden diese Grenze, hat der Geschädigte das Recht auf ein vollständiges Gutachten. Das Honorar dafür richtet sich nach dem BVSK-Honorartableau: Bei einem Fahrzeugschaden von 2.000 Euro liegt das typische Gutachterhonorar zwischen 300 und 380 Euro. Unbezahlbar. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt diesen Betrag vollständig.
Der Nutzen geht über die reine Schadenshöhe hinaus. Das Gutachten schafft die Voraussetzung für die fiktive Abrechnung: Der Geschädigte kann sich den Reparaturbetrag laut Gutachten auszahlen lassen, ohne die Werkstatt aufzusuchen. Er entscheidet selbst, was mit dem Geld passiert. Kfz-Gutachter in Rheinzabern und in Nachbarorten wie Jockgrim oder Rülzheim klären ihre Kunden über diese Möglichkeit auf. Einzige Einschränkung bei der fiktiven Abrechnung: Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet, solange keine Rechnung einer Fachwerkstatt vorliegt. Wer das weiß, trifft eine bewusste Entscheidung. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Jockgrim, Rülzheim und Herxheim bei Landau/ Pfalz.
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In Rheinzabern sind 5 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro ANAZ (0152 38774282), Kfz-Sachverständigenbüro Becirovic (0721 50998783) und BESA Kfz-Gutachter e.K. (0721 66476125). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Rheinzabern, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über ca. 750 Euro sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Das Gutachten dokumentiert den Schaden, sichert Ihre Ansprüche und verhindert, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig reguliert. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Ja, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Reparaturdauer. Der Kfz-Gutachter in Rheinzabern gibt die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten an.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Rheinzabern frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.