Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmt deutsches Recht klar, wer zahlt. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt alle Schäden des Geschädigten — Fahrzeugschaden, Mietwagenkosten, Wertminderung und auch die Kosten für einen unabhängigen Gutachter. Kein Abzug. Keine Einschränkung.
Das wichtigste Recht dabei: die freie Gutachterwahl. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt. Wer in Jockgrim oder den Nachbarorten wie Kandel oder Wörth am Rhein in einen Unfall verwickelt wird, darf den Kfz-Sachverständigen selbst beauftragen — ohne Rücksprache mit der Versicherung. Versucht eine Versicherung, einen eigenen „Partnergutachter" vorzuschlagen, darf dieser Vorschlag abgelehnt werden. Solche Gutachter stehen im Dienst der Versicherung, nicht des Geschädigten. Das Ergebnis fällt häufig entsprechend aus. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter dagegen dokumentiert den Schaden vollständig — inklusive merkantiler Wertminderung, die Versicherungen ohne Gutachten gern verschweigen.
Zu den weiteren Ansprüchen gehören Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Zeit ohne Fahrzeug sowie bei Bedarf Schmerzensgeld. Bei strittiger Schuldfrage oder wenn die Versicherung Positionen kürzt, kommen Anwaltskosten hinzu — auch diese muss die gegnerische Versicherung tragen, sofern die Beauftragung eines Rechtsanwalts angemessen ist. Das Unfallgutachten eines Kfz-Gutachters in Jockgrim bildet dabei die sachliche Grundlage für jeden Anspruch. Wer sich mit dem ersten Zahlungsangebot zufrieden gibt, akzeptiert oft deutlich weniger, als ihm zusteht. Bei einem Fahrzeugschaden von 5.000 Euro kann die merkantile Wertminderung allein 400 bis 700 Euro betragen — eine Position, die ohne Gutachten häufig komplett fehlt. Abwarten kostet. Mobile Kfz-Gutachter aus Jockgrim fahren auch nach Rheinzabern, Wörth am Rhein und Kandel.
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Kfz-Sachverständigenbüro Brecht
Otto-Hahn-Weg 8
76751 Jockgrim
In Jockgrim sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro ANAZ (0152 38774282), Kfz-Sachverständigenbüro Becirovic (0721 50998783), KFZ-Sachverständigenbüro Giuseppe Diana (07242 933756) und BESA Kfz-Gutachter e.K. (0721 66476125). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Das Kfz-Gutachten ist Ihre wichtigste Grundlage für die Schadenregulierung. Es dokumentiert den Schaden unabhängig und neutral, sichert Ihre Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall und verhindert, dass die Versicherung Ihren Schaden in Jockgrim zu niedrig reguliert.
Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.
Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Kfz-Sachverständige in Jockgrim ermittelt beide Werte im Gutachten. Wichtig: Akzeptieren Sie keine Restwertangebote der Versicherung, ohne das Gutachten Ihres unabhängigen Sachverständigen abzuwarten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Jockgrim steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.