Freie Gutachterwahl gilt. Das ist kein Rat, sondern geltendes Recht. Wer nach einem unverschuldeten Unfall einen Kfz-Sachverständigen benötigt, darf diesen selbst auswählen – und die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Dieses Recht hat der Bundesgerichtshof mehrfach bestätigt.
Für Unfallgeschädigte in Reudnitz-Thonberg bedeutet das: Die Gegenseite kann keinen Gutachter vorschreiben. Sie kann empfehlen – aber keine Weisung erteilen. Wer sich auf einen Versicherungsgutachter einlässt, gibt ein wesentliches Kontrollinstrument aus der Hand. Ein Haftpflichtgutachten, das ein unabhängiger Kfz-Gutachter erstellt, erfasst alle relevanten Schadenspositionen vollständig: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallzeit und bei Bedarf den Wiederbeschaffungswert. Zum Schadensersatz gehört außerdem ein Vorschussanspruch. Das heißt: Wer nachweisen kann, dass ein Schaden eingetreten ist und die Regulierung noch aussteht, darf einen Vorschuss auf die zu erwartende Zahlung verlangen. Dieser Anspruch besteht bereits vor der abschließenden Einigung mit der Versicherung.
Lehnt die Gegenseite Positionen aus dem Unfallgutachten ab oder kürzt sie die kalkulierten Beträge erheblich, ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll. Die Kosten für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung – sofern die Schuldfrage klar ist. Bei einem Streitwert von beispielsweise 3.500 Euro belaufen sich die gesetzlichen Anwaltsgebühren auf rund 350 bis 400 Euro. Das Risiko liegt nicht beim Geschädigten. Ein Kfz-Sachverständiger in der Nähe von Reudnitz-Thonberg kann das Fahrzeug kurzfristig begutachten und das Gutachten zeitnah übermitteln. Damit beginnt die Regulierung auf dokumentierter Grundlage. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Grimma, Borna und Frohburg.
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In Reudnitz-Thonberg sind Kfz-Sachverständige über das Verzeichnis die-kfzgutachter.de erreichbar. Die gelisteten Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Reudnitz-Thonberg steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Die Vor-Ort-Begutachtung in Reudnitz-Thonberg dauert je nach Schadensumfang etwa 30 bis 60 Minuten. Der Gutachter dokumentiert dabei alle Schäden fotografisch und erstellt Messungen. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor.
In einem Kfz-Gutachten in Reudnitz-Thonberg werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Reudnitz-Thonberg, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Stadtteil Reudnitz-Thonberg gehört zu Kreisfreie Stadt Leipzig: Kfz-Gutachter Leipzig