Viele Unfallgeschädigte glauben, ein Totalschaden bedeute automatisch den Verlust des Fahrzeugs. Das stimmt nicht. Es gibt zwei verschiedene Arten: der technische Totalschaden, bei dem das Auto tatsächlich nicht mehr fahrbar ist, und der wirtschaftliche, bei dem die Reparatur schlicht teurer wäre als das Fahrzeug wert ist.
Beim wirtschaftlichen Totalschaden greift die 130-Prozent-Regel. Betragen die Reparaturkosten maximal 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, darf der Geschädigte das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen. Die gegnerische Versicherung zahlt dann die vollen Reparaturkosten. Einzige Bedingung: Das Fahrzeug wird anschließend mindestens sechs Monate weiter genutzt. Ein Kfz-Gutachter in Neulußheim oder einem der Nachbarorte wie Altlußheim oder Hockenheim ermittelt beide Werte im Unfallgutachten – den Wiederbeschaffungswert und die Reparaturkosten. Diese Zahlen entscheiden, ob die 130-Prozent-Regel greift. Liegt der Schaden über der Grenze, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Genau beim Restwert versuchen Versicherungen Einfluss zu nehmen. Sie übermitteln Angebote aus überregionalen Restwertbörsen, die deutlich über dem örtlichen Marktpreis liegen können. Das drückt die Auszahlung. Der Kfz-Sachverständige ermittelt den Restwert dagegen am regionalen Markt – oft mehrere hundert Euro niedriger. Bei einem Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von 9.000 Euro kann das einen Unterschied von bis zu 1.500 Euro machen.
Leasing-Fahrzeuge sind ein gesonderter Fall. Das Eigentum liegt beim Leasinggeber. Er muss in die Schadensregulierung eingebunden werden. Trotzdem bleibt dem Fahrer der Anspruch auf Nutzungsausfall und auf Erstattung der Selbstbeteiligung. Eine Fahrzeugbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen schützt alle Parteien. Weitere Kfz-Sachverständige finden Sie in Altlußheim, Reilingen und Hockenheim.
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In Neulußheim sind 7 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro ELA (0174 3894415), Bechhaus kfz-Gutachten (06202 54756) und Kfz-Sachverständigenbüro Glass (0176 68487673). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem Unfall in Neulußheim kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Neulußheim und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Ja, Kfz-Sachverständige in Neulußheim bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
| 6 Kfz-Gutachter in Altlußheim 1 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Reilingen 3 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Hockenheim 3 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Oberhausen-Rheinhausen 4 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Waghäusel 4 km |
| 6 Kfz-Gutachter in St. Leon-Rot 6 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Speyer 6 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Ludwigshof Speyer 6 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Philippsburg 8 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Ketsch 8 km |