Kfz-Sachverständige in 51766 Neuenhaus: Bei einem unverschuldeten Autounfall nehmen Sie Kontakt zu einem freien KFZ-Gutachter in 51766 Neuenhaus auf. Ihr Gutachter wird vor der Gutachten-Erstellung klären, ob es sich bei dem Schaden an Ihrem Auto oder Motorrad um einen Bagatellschaden handelt, oder ob ein Sachverständiger hinzugezogen werden sollte. Der Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt. Fragen Sie unverbindelich einen Sachverständigen vor Ort in Neuenhaus, Bilstein, Kurtenbach oder Spich. Neutral und im Interesse des geschädigten Kunden.
Sie sind Kfz-Gutachter in Neuenhaus?
Jetzt Firmeneintrag sichern – ab 8,25 €/Monat ›Ihr Firmeneintrag in 24h online · Jederzeit kündbar
Günther Selbach Vereidigter, Kfz-Sachverständiger
Hindenburgstr. 4
51766 Engelskirchen
In Neuenhaus sind 9 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Udo Staeger (02192 854511), PS | Patrick Schmidt Sachverständigenbüro (02261 8040002), Ingenieurbüro Gadau GmbH (02245 9155922) und Schadenzentrum Oberberg GbR Sachverständigenbüro (0174 6550508). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Neuenhaus steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.
In einem Kfz-Gutachten in Neuenhaus werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Neuenhaus zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 10 Kfz-Gutachter in Bilstein Kürten 1,2 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Kurtenbach Lindlar 1,9 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Spich Lindlar 1,9 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Forsten Kürten 2,3 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Kapellensüng Lindlar 2,3 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Häcksbilstein Kürten 3 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Delling Kürten 3 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Bornen Kürten 3,5 km |
Stadtteil Neuenhaus gehört zur Gemeinde Engelskirchen: Kfz-Gutachter Engelskirchen