Viele Geschädigte wissen es nicht: Ein Unfallgutachten kostet sie keinen Cent. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt das komplette Honorar. Das gilt für jeden Kfz-Sachverständigen, den der Geschädigte selbst auswählt. Auch in Neubrandenburg ist das so.
Die Höhe des Gutachterhonorars richtet sich nach dem Schaden. Das BVSK-Honorartableau gibt den Rahmen vor. Bei 2.000 Euro Schaden kostet das Gutachten etwa 350 bis 430 Euro. Bei 5.000 Euro steigt es auf rund 600 bis 700 Euro. Diese Beträge gehen direkt an den Kfz-Gutachter. Der Geschädigte tritt nicht in Vorleistung.
Entscheidend ist die Bagatellgrenze von 750 Euro netto. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Darüber hat der Geschädigte Anspruch auf ein vollständiges Unfallgutachten. Versicherungen versuchen häufig, Schäden unter diese Grenze zu drücken. Ein eigener Kfz-Sachverständiger schätzt die Schadenshöhe neutral ein. In Neubrandenburg, der Kreisstadt der Mecklenburgischen Seenplatte, stehen sechs gelistete Sachverständige bereit. Weitere arbeiten in Broda und Trollenhagen.
Noch ein Punkt zur fiktiven Abrechnung: Der Geschädigte kann den Reparaturbetrag laut Gutachten als Geld erhalten. Eine Reparatur ist nicht Pflicht. Nur die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet. Das Geld steht frei zur Verfügung. Ob repariert wird oder nicht, entscheidet allein der Fahrzeughalter. Ein Kurzgutachten kommt bei Schäden knapp über der Bagatellgrenze in Frage. Für höhere Schäden empfiehlt sich das vollständige Gutachten, da es alle Positionen für die Schadensregulierung abdeckt. Autofahrer in Neubrandenburg mit dem Kennzeichen NB sollten nach einem Unfall schnell handeln.
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Rolf König, Kfz-Sachverständiger
Carl-von-Linne-Str. 17
17033 Neubrandenburg
Schiffner & Ballosch GbR, KFZ-Sachverständigenbüro
Bachstrasse 14
17033 Neubrandenburg
Andre Schiffner
Küssower Str. 7
17034 Neubrandenburg
TÜV NORD Gruppe
Adolph-Kolping-Str. 17
17034 Neubrandenburg
In Neubrandenburg sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Jan Wieczorek (0173 2390814), Kfz-Sachverständigenbüro Gehrke FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH, Partner des TÜV Rheinland (0173 5674344), Rolf König, Kfz-Sachverständiger und Schiffner & Ballosch GbR, KFZ-Sachverständigenbüro. Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ein Unfallgutachten in Neubrandenburg kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
Die Vor-Ort-Begutachtung in Neubrandenburg dauert je nach Schadensumfang etwa 30 bis 60 Minuten. Der Gutachter dokumentiert dabei alle Schäden fotografisch und erstellt Messungen. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor.
In einem Kfz-Gutachten in Neubrandenburg werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Neubrandenburg zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
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