Wann liegt ein Totalschaden vor? Viele Autofahrer denken dabei an ein komplett zerstörtes Fahrzeug. Das stimmt selten. Schon ein Frontschaden von 8.500 Euro kann bei einem älteren Wagen mit einem Wiederbeschaffungswert von 7.000 Euro zum wirtschaftlichen Totalschaden führen. Die Reparatur übersteigt den Fahrzeugwert. Das Schadensrecht kennt dafür klare Regeln.
Die 130-Prozent-Regel gibt dem Geschädigten einen Spielraum. Kosten die Reparatur maximal 30 Prozent mehr als der Wiederbeschaffungswert, darf trotzdem repariert werden. Bedingung: Das Fahrzeug muss danach mindestens sechs Monate weiter genutzt werden. Ein Kfz-Gutachter in Burg Stargard ermittelt beide Werte im Unfallgutachten. Ohne diese Zahlen fehlt jede Berechnungsbasis.
Besonders beim Restwert lohnt genaues Hinsehen. Versicherungen nutzen eigene Restwertbörsen. Dort bieten überregionale Händler auf das beschädigte Fahrzeug. Die Angebote liegen oft höher als der lokale Marktpreis. Für den Geschädigten bedeutet das: geringere Auszahlung. Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt den Restwert über mehrere Quellen. Er berücksichtigt den regionalen Markt rund um Burg Stargard und die Kreisstadt Neubrandenburg. Das ergibt einen realistischen Wert. Die Restwertermittlung entscheidet direkt über die Entschädigungssumme. Ein Beispiel: Wiederbeschaffungswert 9.500 Euro, Restwert laut Versicherung 3.800 Euro, Restwert laut Gutachten 2.400 Euro. Differenz: 1.400 Euro. Auch bei Leasingfahrzeugen braucht es ein Gutachten. Der Leasinggeber ist Eigentümer. Ohne Fahrzeugbewertung durch einen Sachverständigen drohen Nachforderungen aus dem Leasingvertrag. Burg Stargard am Südrand der Seenplatte ist ländlich geprägt. Gerade hier sind Fahrzeuge unverzichtbar, und ein korrekt abgewickelter Totalschaden sichert die Mobilität.
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Andre Schiffner
Küssower Str. 7
17034 Neubrandenburg
TÜV NORD Gruppe
Adolph-Kolping-Str. 17
17034 Neubrandenburg
Rolf König, Kfz-Sachverständiger
Carl-von-Linne-Str. 17
17033 Neubrandenburg
Kfz Gutachter Rolf König
Am See 5 B
17217 Penzlin
Schiffner & Ballosch GbR, KFZ-Sachverständigenbüro
Bachstrasse 14
17033 Neubrandenburg
In Burg Stargard sind 2 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Jan Wieczorek (0173 2390814) und Kfz-Sachverständigenbüro Gehrke FSP Schaden- und Wertgutachterdienst GmbH, Partner des TÜV Rheinland (0173 5674344). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Die Höhe der Wertminderung hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Fahrzeugwert ab. Bei neueren Fahrzeugen kann sie mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Der Kfz-Sachverständige in Burg Stargard berechnet den genauen Betrag nach anerkannten Methoden.
Die Begutachtung vor Ort dauert in Burg Stargard in der Regel 30 bis 60 Minuten. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Bei dringendem Bedarf bieten viele Sachverständige eine beschleunigte Bearbeitung an.
Ja, die meisten Kfz-Sachverständigen in Burg Stargard bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Der Gutachter kommt zu Ihrem Fahrzeug – ob zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. So sparen Sie sich den Weg und können Ihr beschädigtes Fahrzeug stehen lassen.
Kfz-Gutachter aus Burg Stargard sind in der Regel im gesamten Umkreis von 30 bis 50 km tätig. Das Einzugsgebiet umfasst unter anderem Neubrandenburg, Penzlin, Woldegk und Feldberger Seenlandschaft. Der Sachverständige kommt mobil zu Ihrem Standort.
| 6 Kfz-Gutachter in Neubrandenburg 7,6 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Penzlin 15 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Woldegk 19 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Feldberger Seenlandschaft 20 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Neustrelitz 22 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Friedland 25 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Strasburg (Uckermark) 29 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Nordwestuckermark 32 km |