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Kfz-Gutachter in Marktbreit

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Ohne Gutachten bestimmt die Versicherung allein, was der Schaden wert ist. In der Praxis bedeutet das: Der Sachbearbeiter kalkuliert mit den niedrigsten Sätzen und lässt Positionen weg. Wertminderung, Nutzungsausfall, versteckte Schäden – alles fällt unter den Tisch. Bei einem Schaden von 4.500 Euro verlieren Geschädigte so schnell 800 bis 1.200 Euro. Das passiert nicht aus Bosheit. Es ist das Geschäftsmodell.

Für Autofahrer in Marktbreit am Main und im Landkreis Kitzingen gibt es einen klaren Weg, das zu vermeiden. Ab einer Schadenshöhe von 750 Euro netto hat der Geschädigte Anspruch auf ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen. Unterhalb dieser Bagatellgrenze reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. Darüber nicht. Das Unfallgutachten dokumentiert jeden Posten, den die Versicherung erstatten muss.

Ein Kfz-Gutachter in Marktbreit oder in den nahen Orten Ochsenfurt und Kitzingen rechnet nach dem BVSK-Honorartableau ab. Bei einem Schaden von 5.000 Euro liegt das Honorar bei etwa 600 bis 700 Euro. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten vollständig. Der Geschädigte geht nicht in Vorleistung. Die Abrechnung läuft direkt zwischen Kfz-Gutachter und Versicherung.

Ein weiterer Vorteil: die fiktive Abrechnung. Das Gutachten beziffert die Reparaturkosten. Der Geschädigte kann sich diesen Betrag auszahlen lassen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Er entscheidet frei über die Verwendung. Einzige Einschränkung: Die Mehrwertsteuer wird bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet. Bei 4.500 Euro Nettoreparaturkosten spart sich die Versicherung also rund 855 Euro Umsatzsteuer. Das Kurzgutachten für kleinere Schäden knapp über der Bagatellgrenze bietet eine kostengünstigere Alternative zum vollständigen Gutachten.

Logo die-kfzgutachter.deKfz-Sachverständigenbüro Bullmann

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Telefon: 0176 20140572
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Kfz-Gutachter Marktbreit – Fragen und Antworten

An welchen Kfz-Gutachter kann ich mich in Marktbreit wenden?

In Marktbreit sind 2 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Bullmann (0176 20140572) und Helmut Hellfritsch, Sachverständigenbüro. Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.

Ab welcher Schadenshöhe zahlt die Versicherung den Gutachter in Marktbreit?

Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.

Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall in Marktbreit?

Ja, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Reparaturdauer. Der Kfz-Gutachter in Marktbreit gibt die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten an.

Bekomme ich nach einem Unfall in Marktbreit eine Wertminderung?

Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung. Der Kfz-Gutachter in Marktbreit berechnet den Wertverlust als Teil des Schadensgutachtens. Die gegnerische Versicherung muss diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten erstatten.

Wer trägt die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen in Marktbreit?

Für Unfallgeschädigte: Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Sie wählen den Sachverständigen in Marktbreit selbst aus und müssen sich keinen Gutachter von der Versicherung aufdrängen lassen.

Marktbreit Umgebung

2 Kfz-Gutachter in Ochsenfurt
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1 Kfz-Gutachter in Schwarzach a.Main
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Auch erreichbar für: Segnitz, Obernbreit, Marktsteft, Frickenhausen a.Main, Sulzfeld a.Main, Martinsheim, Seinsheim, Willanzheim, Mainbernheim, Bullenheim, Oberickelsheim, Herrnberchtheim, Ippesheim, Sommerhausen, Rödelsee, Eichelsee, Buchbrunn, Winterhausen, Rittershausen, Gaukönigshofen

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