Sobald die Versicherung ein Totalschaden-Urteil fällt, tickt die Uhr. Wer nicht sofort handelt, verliert bares Geld. Der erste Schritt: ein unabhängiges Gutachten. Denn der Wiederbeschaffungswert und der Restwert bestimmen zusammen die Entschädigungssumme — und beide Zahlen lassen sich beeinflussen.
In der Gemeinde Malschwitz / Malešecy im Landkreis Bautzen gibt es keinen eigenen Kfz-Gutachter, aber in Bautzen und Bolbritz sind jeweils fünf Sachverständige erreichbar. Das ist wichtig, denn gerade beim Totalschaden zählt schnelles Handeln. Technischer Totalschaden bedeutet: Das Fahrzeug lässt sich nicht mehr wirtschaftlich instandsetzen. Wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet etwas anderes: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert — das Auto wäre reparierbar, aber zu teuer. Hier greift die 130-Prozent-Regel. Liegen die Kosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf der Geschädigte trotzdem reparieren lassen. Bedingung: Er behält das Fahrzeug mindestens weitere sechs Monate. Ein Kfz-Gutachter dokumentiert im Unfallgutachten exakt, welche Variante vorliegt.
Besonders kritisch wird es beim Restwert. Versicherungen nutzen überregionale Restwertbörsen, auf denen sich für beschädigte Fahrzeuge oft Höchstpreise erzielen lassen — manchmal 2.000 bis 3.000 Euro mehr als auf dem lokalen Markt. Je höher der angesetzte Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung. Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt den Restwert anhand des tatsächlichen regionalen Marktes, nicht anhand von Internetgeboten fremder Aufkäufer. Das ist der rechtlich korrekte Maßstab. Bei Leasing-Fahrzeugen kommt eine weitere Ebene hinzu: Der Leasinggeber muss zwingend in die Schadensregulierung eingebunden werden, da er rechtlicher Eigentümer bleibt. Ohne Restwertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen fehlt hier die entscheidende Berechnungsgrundlage. Das Unfallgutachten ist in diesen Fällen kein optionaler Zusatz — es ist der einzige Weg zu einer fairen Abrechnung. Im Umkreis von Malschwitz / Malešecy sind Kfz-Gutachter auch in Bautzen / Budyšin, Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska und Königswartha / Rakecy verfügbar.
Sie sind Kfz-Gutachter in Malschwitz / Malešecy?
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Ernst Krsanowski, Kfz-Sachverständiger
Adolf-Kolping-Str. 15
02681 Schirgiswalde-Kirschau
TÜV SÜD Industrie Service GmbH Geschäftsstelle Bautzen
Niederkainaer Str. 11
02625 Bautzen
Tilo Hagendorf, DEKRA Automobil GmbH NL Bautzen
Löbauer Str. 75
02625 Bautzen
Ing. Dietmar Rachel, Sachverständiger (Hauptniederlassung)
Hauptstr. 28
02699 Königswartha
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Manitz
Gesundbrunnenring 3
02625 Bautzen
Gehlauf Hagen, Kfz-Sachverständiger
Alte Dresdener Str. 9
02625 Bautzen
Kfz-Sachverständiger Daniel Fechner
Weststr. 8
02625 Bautzen
Wolfgang Militzer selbständiger Kfz-Prüfer
Am Rosenhain 19
02708 Löbau
In Malschwitz / Malešecy sind Kfz-Sachverständige über das Verzeichnis die-kfzgutachter.de erreichbar. Die gelisteten Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ja, Kfz-Sachverständige in Malschwitz / Malešecy bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
Kfz-Gutachter aus Malschwitz / Malešecy sind in der Regel im gesamten Umkreis von 30 bis 50 km tätig. Das Einzugsgebiet umfasst unter anderem Bautzen / Budyšin, Doberschau-Gaußig / Dobruša-Huska, Königswartha / Rakecy, Schirgiswalde-Kirschau und Wilthen. Der Sachverständige kommt mobil zu Ihrem Standort.
Bei einem unverschuldeten Unfall in Malschwitz / Malešecy haben Sie die Wahl: Entweder Sie nehmen einen Mietwagen, den die gegnerische Versicherung bezahlt, oder Sie verzichten darauf und erhalten eine Nutzungsausfallentschädigung. Die Nutzungsausfallentschädigung ist unkomplizierter, der Mietwagen bietet mehr Mobilität.
Nach einem Unfall in Malschwitz / Malešecy kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.