Viele Autofahrer kennen den Anspruch nicht. Nach einem unverschuldeten Unfall steht eine Entschädigung für die Zeit ohne Fahrzeug zu. Zwei Optionen existieren. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung. Die Wahl hat finanzielle Folgen.
Ein Mietwagen wird von der Haftpflichtversicherung des Verursachers bezahlt. Aber Vorsicht. Die Versicherung prüft die Fahrzeugklasse genau. Wer einen VW Golf fährt, bekommt keinen BMW erstattet. Die Klasse muss stimmen. Sonst bleibt ein Teil der Kosten am Geschädigten hängen. Auch die Mietdauer ist begrenzt. Sie richtet sich nach der Reparaturdauer im Gutachten. Ein Kfz-Sachverständiger in Lenzkirch dokumentiert diese Dauer exakt. Ohne diese Angabe kürzt die Versicherung nach eigenem Ermessen.
Die zweite Option ist die Nutzungsausfallentschädigung. Sie greift, wenn kein Mietwagen genommen wird. Die Tagessätze stehen in der Schwacke-Tabelle. Ein Kompaktwagen bringt etwa 38 Euro pro Tag. Bei zwölf Tagen Reparaturdauer ergibt das 456 Euro. Das Geld fließt direkt an den Geschädigten. Keine Belege nötig. Kein Mietvertrag. Voraussetzung ist ein Schadengutachten mit dokumentierter Reparaturdauer. Im Hochschwarzwald rund um Lenzkirch sind die Wege zur nächsten Werkstatt manchmal weit. Ein Unfallgutachten mit exakter Reparaturdauer-Kalkulation sichert den Anspruch ab.
Versicherungen versuchen gern, die Ausfallzeit zu verkürzen. Drei Tage statt sieben. Das kommt vor. Der Kfz-Gutachter berechnet die Dauer anhand der tatsächlichen Arbeitsschritte. Seine Kalkulation zählt. Geschädigte aus Lenzkirch und den Nachbarorten Saig, Kappel oder Neustadt sollten den Anspruch kennen. Er verfällt nicht. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Titisee-Neustadt, Gündelwangen und Löffingen.
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In Lenzkirch sind 3 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständiger Marco Lorenz (07671 999387), 2S-KFZ Ingenieur- & Sachverständigenbüro GbR (0179 4652594) und KFZ-Sachverständigenbüro Ferreri (0171 5178680). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Lenzkirch, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung. Der Kfz-Gutachter in Lenzkirch berechnet den Wertverlust als Teil des Schadensgutachtens. Die gegnerische Versicherung muss diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten erstatten.
Nach der Fahrzeugbegutachtung in Lenzkirch erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Die Vor-Ort-Begutachtung selbst dauert etwa 30 bis 60 Minuten und kann meist kurzfristig terminiert werden.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Lenzkirch frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 3 Kfz-Gutachter in Titisee-Neustadt 5 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Gündelwangen Bonndorf 7 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Löffingen 10 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Bonndorf im Schwarzwald 11 km |
| 3 Kfz-Gutachter in St. Blasien 13 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Buchenbach 17 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Ühlingen-Birkendorf 18 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Todtnau 19 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Bräunlingen 19 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Furtwangen im Schwarzwald 20 km |