Was passiert, wenn die Reparatur Ihres Fahrzeugs mehr kostet als das Auto selbst wert ist? Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor – und die Abrechnung folgt anderen Regeln als bei einem normalen Unfallschaden. Gerade in Ingolstadt, wo Audi seinen Stammsitz hat und Fahrzeuge der Oberklasse zum Straßenbild gehören, betrifft das Thema viele Autobesitzer.
Beim Totalschaden zahlt die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Der Wiederbeschaffungswert beschreibt, was ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem regionalen Markt in Oberbayern kosten würde. Den Restwert ermittelt der Kfz-Sachverständige über spezialisierte Restwertbörsen. Versicherungen holen eigene Restwertangebote ein, die höher liegen als die Einschätzung im Gutachten. Ein höherer Restwert bedeutet eine geringere Auszahlung. Ein unabhängiges Unfallgutachten setzt dem eine nachprüfbare Fahrzeugbewertung entgegen.
Die 130-Prozent-Regel erlaubt es, das Fahrzeug trotz Totalschaden reparieren zu lassen – solange die Kosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Voraussetzung: Der Geschädigte fährt das Auto danach mindestens sechs Monate weiter. Die Versicherung muss dann die vollen Reparaturkosten erstatten. Bei Leasing-Fahrzeugen wird es komplizierter. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer und muss in die Schadensregulierung eingebunden werden. Der Kfz-Gutachter in Ingolstadt klärt auch solche Fälle durch sein Gutachten ab. In Ingolstadt und den Nachbarorten Unterhaunstadt und Feldkirchen stehen rund elf Sachverständige bereit, die eine Restwertermittlung und Fahrzeugbewertung vornehmen. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Oberhaunstadt, Haunwöhr und Kothau.
Sie sind Kfz-Gutachter in Ingolstadt?
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Roland Schaller, Ingenieurbüro Schaller GmbH
Daimlerstr. 2
85049 Ingolstadt
Schaller Wolfgang, Kfz-Sachverständiger
Sacherstr. 10
85049 Ingolstadt
KFZ-Sachverständigenbüro S.Riturante GbR
Georg-Heiss-Str. 35
85051 Ingolstadt
Ralph Stadler, Kfz-Sachverständigenbüro
Nürnberger Str. 96
85055 Ingolstadt
Dipl.-Ing. Michael Frey, KFZ-Sachverständigenbüro
Schillerstr. 59
85055 Ingolstadt
Kfz-Sachverständigen GmbH Fritz Rucker
Schillerstr. 25
85055 Ingolstadt
Lorenz Baumgartner Kfz - Schadensschätzstellen
Marienbader Str. 28
85055 Ingolstadt
Kfz-Sachverständiger Michael Mandel
Marienbader Str. 5
85055 Ingolstadt
Kfz-Sachverständigenbüro Durnas Jürgen
Clara-Wieck-Str. 9
85057 Ingolstadt
In Ingolstadt sind 12 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ-Sachverständigenbüro Auer (08403 9393700), Kfz-Sachverständigenbüro Schaupp (08252 965 94 90 0172 841 14 42) und Roland Schaller, Ingenieurbüro Schaller GmbH. Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Ingolstadt, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Ingolstadt, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Nach der Fahrzeugbegutachtung in Ingolstadt erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Die Vor-Ort-Begutachtung selbst dauert etwa 30 bis 60 Minuten und kann meist kurzfristig terminiert werden.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Ingolstadt frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 4 Kfz-Gutachter in Oberhaunstadt Ingolstadt 0 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Haunwöhr Ingolstadt 1 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Kothau Ingolstadt 2 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Unterhaunstadt Oberhaunstadt 2 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Feldkirchen Mailing 3 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Spitalhof Ingolstadt 3 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Etting Ingolstadt 4 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Unterbrunnenreuth Ingolstadt 5 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Seehof Ingolstadt 5 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Lenting 5 km |
Ingolstadt liegt an der Kreuzung wichtiger Verkehrsachsen in Oberbayern. Die A 9 (München–Nürnberg) verläuft östlich der Stadt, die B 13 durchquert das Stadtgebiet in Nord-Süd-Richtung. 1938 wurde die Autobahn bei Ingolstadt fertiggestellt — seitdem ist die Stadt ein zentraler Knotenpunkt im bayerischen Fernstraßennetz.
Die A 9 gehört zu den meistbefahrenen Autobahnen Deutschlands. Zwischen den Anschlussstellen Ingolstadt-Süd und Ingolstadt-Nord kommt es regelmäßig zu Auffahrunfällen und Staus. Besonders die Ausfahrt Ingolstadt-Süd ist morgens und abends überlastet, da tausende Beschäftigte der Autoindustrie und Zulieferbetriebe über diese Auffahrt pendeln.
Innerhalb der Stadt bündelt sich der Verkehr auf wenigen Hauptachsen. Die Ringstraßen um die historische Altstadt — Schloßlände, Anatomiestraße und Münchener Straße — tragen den Durchgangsverkehr. Knotenpunkte wie die Kreuzung Ettinger Straße/Manchinger Straße im Süden und der Nordring im Bereich des Hauptbahnhofs gelten als unfallträchtig. Abbiegeunfälle und Zusammenstöße an Ampelkreuzungen dominieren hier.
Ingolstadt ist Sitz großer Automobilhersteller. Die Werksgelände im Norden und Osten der Stadt erzeugen morgens und nachmittags erheblichen Berufsverkehr. Die Stadt verzeichnet starke Pendlerströme aus dem gesamten Umland. Zu Schichtwechselzeiten verdichtet sich der Verkehr auf der B 13 und den Zufahrtsstraßen zu den Industriegebieten.
Im Stadtteil Süd-Osten, nahe der Autobahn und dem Industriegebiet, liegt der Auwaldsee. Die Straßen in diesem Bereich werden sowohl von Freizeitverkehr als auch von Lkw genutzt. Rangierunfälle auf Firmenparkplätzen und Auffahrunfälle an den Zufahrten zur A 9 treten dort gehäuft auf.
Den öffentlichen Nahverkehr bedienen Stadtbusse der INVG. Eine Straßenbahn, S-Bahn oder U-Bahn gibt es nicht. Der Hauptbahnhof Ingolstadt wurde 2003 durch den ICE-Halt aufgewertet und trägt den Namen eines ICE-3-Triebzugs. Trotz des Bahnanschlusses ist das Auto das Hauptverkehrsmittel in Ingolstadt — was die Unfalldichte entsprechend beeinflusst.
Bei Unfällen in Ingolstadt profitieren Geschädigte von einem Gutachter vor Ort. Fahrzeuge stehen nach Autobahn-Unfällen oft bei Abschleppdiensten im Stadtgebiet oder auf Werkstattgeländen. Ein lokaler Sachverständiger kann das Fahrzeug kurzfristig besichtigen und den Schaden dokumentieren, bevor mit Reparatur oder Verwertung begonnen wird.
Ingolstadt erstreckt sich beiderseits der Donau über eine Fläche von rund 133 Quadratkilometern. Die Altstadt liegt 374 Meter über dem Meeresspiegel, der höchste Punkt der Stadt befindet sich im Stadtteil Pettenhofen bei 410 Metern. Kfz-Gutachter aus Ingolstadt bieten mobile Besichtigungen in allen Stadtteilen an.
Südliche Stadtteile: Haunwöhr mit rund 5.100 Einwohnern ist einer der bevölkerungsreichsten Stadtteile und liegt südlich der Donau. Haunwöhr kann bei Hochwasser durch erhöhten Grundwasserspiegel gefährdet sein. Südöstlich schließen sich Spitalhof und Niederfeld an. Der Stadtteil Ringsee — benannt nach einem historischen Flurnamen aus dem Salbuch von 1417 — gehört ebenfalls zur Südstadt.
Östliche Stadtteile: Seehof und Kothau liegen im östlichen Stadtgebiet nahe der Zufahrten zur A 9. Unterbrunnenreuth und Oberbrunnenreuth befinden sich am südöstlichen Stadtrand.
Westliche und nördliche Stadtteile: Gerolfing liegt im Westen und ist wie Haunwöhr bei Hochwasser durch den Grundwasserspiegel betroffen. Nördlich befinden sich Mühlhausen und Pettenhofen auf höher gelegenem Terrain. Irgertsheim und Dünzlau liegen am westlichen Stadtrand.
Ingolstadt ist von drei Landkreisen umgeben, die alle zum Regierungsbezirk Oberbayern gehören. Auch aus den angrenzenden Gemeinden kommen Kfz-Gutachter nach Ingolstadt und umgekehrt. Nach einem Unfall im Stadtgebiet kommt der Gutachter zum Fahrzeugstandort — egal ob Werkstatt, Parkplatz oder Abschlepphof.
Bei einem unverschuldeten Unfall in Ingolstadt zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Kfz-Gutachten. Der Geschädigte wählt den Gutachter aus und beauftragt ihn. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Gutachter und Versicherung — der Geschädigte muss nicht in Vorleistung gehen.
Die Höhe der Gutachterkosten richtet sich nach der Schadenshöhe am Fahrzeug. Als Orientierung dient das BVSK-Honorartableau. Es gibt folgende Richtwerte:
Dazu kommen Nebenkosten: Lichtbilder (ca. 2–3 Euro pro Foto), Fahrtkosten, Schreibgebühren und Porto. Diese Positionen sind von der gegnerischen Versicherung ebenfalls zu erstatten.
Bagatellgrenze: Bei Schäden unter etwa 750 Euro genügt ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Ein vollständiges Gutachten wird von der Versicherung erst ab dieser Schwelle bezahlt. Bei Schäden knapp über der Grenze lohnt sich eine schnelle Einschätzung durch den Gutachter, ob ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist.
Ingolstadt ist als Standort großer Automobilhersteller geprägt von hohen Werkstattstandards. Die Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten liegen bei 150 bis 190 Euro netto pro Stunde. Freie Werkstätten in Ingolstadt arbeiten mit Sätzen zwischen 85 und 125 Euro. Der Gutachter dokumentiert die ortsüblichen Verrechnungssätze im Gutachten. Das ist entscheidend, damit die Versicherung die vollen Reparaturkosten erstattet und nicht auf günstigere Werkstätten verweist.
Fiktive Abrechnung: Wer das Fahrzeug nicht reparieren lassen will, kann den Schaden auf Basis des Gutachtens fiktiv abrechnen. Die Versicherung zahlt dann den Netto-Reparaturbetrag ohne Mehrwertsteuer aus. Das Geld steht zur freien Verfügung. Voraussetzung ist ein vollständiges Gutachten, das die Reparaturkosten detailliert aufschlüsselt.
In Ingolstadt stehen 11 Kfz-Gutachter zur Auswahl. Die freie Gutachterwahl steht dem Geschädigten zu — die Versicherung darf keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Ingolstadt hat der Geschädigte Anspruch auf vollständigen Schadensersatz durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die Regulierung verläuft allerdings selten reibungslos. Versicherungen setzen auf verschiedene Strategien, um die Auszahlung zu reduzieren.
Häufige Kürzungsversuche: Die Versicherung verweist auf eine günstigere Werkstatt und erstattet nicht die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt. Sie streicht UPE-Aufschläge (Ersatzteil-Zuschläge des Teilelagers) und Verbringungskosten (Transport zur Lackiererei). Mietwagenkosten werden auf Schwacke- oder Fraunhofer-Tarife gekürzt. Manche Versicherungen bieten frühzeitig einen Pauschalbetrag an — dieser liegt fast immer unter dem tatsächlichen Schaden.
Freie Gutachterwahl: Der BGH hat mehrfach bestätigt: Der Geschädigte wählt den Gutachter selbst. Die Versicherung darf nicht auf einen eigenen Sachverständigen bestehen oder einen Prüfdienst als Ersatz schicken. Ein unabhängiges Gutachten ist die stärkste Grundlage für die Schadensregulierung.
Merkantile Wertminderung: Ein Unfallfahrzeug verliert am Markt an Wert — auch nach fachgerechter Reparatur. Diese Wertminderung steht dem Geschädigten als Entschädigung zu. Der Gutachter berechnet sie anhand von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Fahrzeugtyp. Bei einem drei Jahre alten Fahrzeug mit Heckschaden kann die merkantile Wertminderung 500 bis 2.000 Euro betragen.
Nutzungsausfallentschädigung: Wer während der Reparaturzeit keinen Mietwagen nutzt, erhält eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe hängt von der Fahrzeugklasse ab und liegt zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Der Anspruch besteht für die Reparaturdauer plus angemessene Wartezeit auf Ersatzteile.
Zuständige Gerichte: Ingolstadt ist Sitz des Amtsgerichts Ingolstadt und des Landgerichts Ingolstadt. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist sinnvoll, wenn die Versicherung Ansprüche kürzt, die Schuldfrage streitig ist oder die Regulierung sich über Wochen hinzieht. Die Anwaltskosten trägt bei unverschuldeten Unfällen die gegnerische Versicherung.
Ein Unfall auf der A 9 bei Ingolstadt, auf der B 13 im Stadtgebiet oder auf einer der innerstädtischen Kreuzungen verlangt sofortiges Handeln. Die folgenden Schritte helfen, Beweise zu sichern und Schadensersatzansprüche zu wahren.
Schritt 1 — Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage sofort einschalten. Warnweste anziehen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Auf der Autobahn mindestens 150 Meter, innerorts 50 Meter. Bei Unfällen auf der A 9 sofort hinter die Leitplanke treten.
Schritt 2 — Erste Hilfe und Notruf: Bei Verletzten die 112 anrufen. Erstversorgung leisten, bis Rettungskräfte eintreffen.
Schritt 3 — Fotos machen: Die Beweissicherung per Smartphone ist der wichtigste Schritt für spätere Ansprüche. Folgendes fotografieren:
Schritt 4 — Unfallgegner-Daten aufnehmen: Name, Adresse, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer notieren. Einen Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen. Zeugen um ihre Kontaktdaten bitten.
Schritt 5 — Polizei rufen: Bei Personenschäden, Fahrerflucht-Verdacht oder Alkoholeinfluss muss die Polizei kommen. Bei klaren Sachschäden ist sie nicht zwingend erforderlich. Ein polizeiliches Unfallprotokoll stärkt aber die Beweislage.
Schritt 6 — Gutachter beauftragen: Den Kfz-Gutachter am besten noch am selben Tag kontaktieren. Die optimale Frist für die Beweissicherung liegt bei 48 Stunden nach dem Unfall. Je schneller der Gutachter das Fahrzeug sieht, desto besser lassen sich unfallbedingte Schäden von Vorschäden unterscheiden. Das Fahrzeug bis zur Begutachtung nicht reparieren, waschen oder verändern.
Schritt 7 — Fahrzeugstandort mitteilen: Nach einem Abschleppen steht das Fahrzeug bei einem Abschleppdienst oder in einer Werkstatt in Ingolstadt. Den genauen Standort dem Gutachter durchgeben, damit die Besichtigung schnell stattfinden kann.
Dashcam-Tipp: Dashcam-Aufnahmen sind vor deutschen Gerichten als Beweis verwertbar. Die Aufnahmen nach dem Unfall sichern und nicht überschreiben lassen. Das Material dem Gutachter und ggf. dem Anwalt übergeben.