Ein Unfallgutachten kostet den Geschädigten nichts. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt das Honorar des Kfz-Sachverständigen. Doch ab welcher Schadenshöhe steht einem Autofahrer in Hückeswagen im Oberbergischen Kreis überhaupt ein Gutachten zu?
Die Bagatellgrenze liegt bei 750 Euro netto. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Oberhalb dieser Schwelle kann der Geschädigte einen Kfz-Gutachter beauftragen. In Hückeswagen mit dem Kennzeichen GM sind sechs Sachverständige gelistet. Die Schadensregulierung läuft dann auf Basis des Gutachtens. Das Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe und wird direkt zwischen Gutachter und Versicherung abgerechnet. Der Geschädigte tritt nicht in Vorleistung.
Der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Unfallgutachten ist erheblich. Die Werkstatt listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt zusätzlich die merkantile Wertminderung, den Nutzungsausfall und prüft, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Versicherungen verweisen Geschädigte gerne auf den billigeren Kostenvoranschlag – weil dadurch diese Zusatzpositionen wegfallen. Bei einem Schaden von 2.000 Euro kann die Wertminderung allein 300 bis 500 Euro betragen. Geld, das ohne Gutachten verloren geht. Auch die fiktive Abrechnung wird durch ein Gutachten möglich: Der Geschädigte lässt sich die Reparatursumme auszahlen, ohne das Auto in die Werkstatt zu bringen. Die Mehrwertsteuer entfällt dabei. Für Autofahrer in Hückeswagen und den Nachbarorten Wiehagen und Hämmern ist ein Kurzgutachten bei kleineren Schäden oder ein vollständiges Gutachten bei größeren Schäden die Grundlage für den vollen Schadensersatz.
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In Hückeswagen sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Udo Staeger (02192 854511), ETS Tassone KFZ-Sachverständiger (0202 29993133), 1. Andreas Koop, Kfz Gutachter, Schaden-Experte mit Prüfhalle (0170 5004022) und PS | Patrick Schmidt Sachverständigenbüro (02261 8040002). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ein Unfallgutachten dokumentiert den gesamten Fahrzeugschaden: Schadensumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zusätzlich werden Wertminderung, voraussichtliche Reparaturdauer und Nutzungsausfallentschädigung berechnet.
Ein Kfz-Gutachten lohnt sich in Hückeswagen ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro. Unterhalb dieser sogenannten Bagatellgrenze kann die gegnerische Versicherung auf einen Kostenvoranschlag bestehen. Bei Schäden über 750 Euro haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Gutachten.
Ja, die meisten Kfz-Sachverständigen in Hückeswagen bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Der Gutachter kommt zu Ihrem Fahrzeug – ob zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. So sparen Sie sich den Weg und können Ihr beschädigtes Fahrzeug stehen lassen.
Die Höhe der Wertminderung hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Fahrzeugwert ab. Bei neueren Fahrzeugen kann sie mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Der Kfz-Sachverständige in Hückeswagen berechnet den genauen Betrag nach anerkannten Methoden.
| 10 Kfz-Gutachter in Jostberg Wipperfürth 2,6 km |
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