Nicht jeder Totalschaden bedeutet Schrottplatz. Für Autofahrer in Groß-Gerau und dem südlichen Rhein-Main-Gebiet lohnt sich ein genauer Blick auf die Abrechnung. Denn zwischen dem, was die Versicherung zahlen will, und dem tatsächlichen Anspruch liegt oft ein erheblicher Unterschied.
Das Schadensrecht kennt zwei Arten von Totalschaden. Beim technischen Totalschaden ist das Fahrzeug nicht mehr reparierbar. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur zwar möglich, kostet aber mehr als der Wert des Autos vor dem Unfall. Hier greift die 130-Prozent-Regel: Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf der Geschädigte trotzdem reparieren lassen. Bedingung ist, dass er das Fahrzeug danach mindestens ein halbes Jahr weiternutzt. Die gegnerische Versicherung muss dann die kompletten Reparaturkosten tragen. Erst wenn diese Grenze überschritten wird, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab. Die Formel lautet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Genau beim Restwert setzen Versicherungen gern den Hebel an. Sie holen Angebote von überregionalen Restwertbörsen ein und drücken so die Auszahlung. Ein Kfz-Sachverständiger in Groß-Gerau ermittelt den Restwert dagegen auf Basis des regionalen Marktes, wie es die Rechtsprechung vorsieht. Das Unfallgutachten enthält beide Werte und dokumentiert die Schadenshöhe für die Schadensregulierung. Bei Leasing-Fahrzeugen wird es zusätzlich kompliziert, weil der Leasinggeber als Eigentümer einbezogen werden muss. Der Geschädigte behält aber seinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Ein Kfz-Gutachter klärt in solchen Fällen, welche Positionen tatsächlich erstattungsfähig sind. Im Raum Groß-Gerau mit dem Kennzeichen GG stehen dafür zahlreiche Sachverständige bereit, die eine Fahrzeugbewertung vor Ort durchführen.
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Geopohl Prüfstelle
Neckarring 11
64521 Groß Gerau
In Groß-Gerau sind 12 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ-Gutachten Stern (0162 3391899), Franc Gourgé - Kfz Sachverständige - öffentlich bestellt und vereidigt (0175 9765333), Kfz-Gutachter ExpertCheck in Ihrer Nähe (0152 55751223), SV Hierl - Kfz-Sachverständiger (06102 714730) und SVS Sach-Verständigen-Stelle für Kfz-Gutachten Technik & Controlling GmbH (069 6060860). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ja, die meisten Kfz-Sachverständigen in Groß-Gerau bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Der Gutachter kommt zu Ihrem Fahrzeug – ob zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. So sparen Sie sich den Weg und können Ihr beschädigtes Fahrzeug stehen lassen.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Gutachterkosten ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall in Groß-Gerau beauftragen Sie den Sachverständigen selbst – die Kosten sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und werden direkt mit der Versicherung abgerechnet.
Ein Unfallgutachten dokumentiert den gesamten Fahrzeugschaden: Schadensumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zusätzlich werden Wertminderung, voraussichtliche Reparaturdauer und Nutzungsausfallentschädigung berechnet.
Ja, nach einem unverschuldeten Unfall in Groß-Gerau haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 14 Kfz-Gutachter in Büttelborn 3 km |
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| 17 Kfz-Gutachter in Königstädten Rüsselsheim 5,1 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Trebur 5,6 km |
| 16 Kfz-Gutachter in Weiterstadt 7,8 km |
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