Frontschaden nach einem Auffahrunfall. Die Werkstatt schätzt 8.500 Euro Reparaturkosten. Das Auto ist laut Händlerbewertung noch 7.000 Euro wert. Die Versicherung schreibt: Totalschaden, Abrechnung auf Wiederbeschaffungsbasis. Das klingt endgültig. Ist es aber nicht.
In Schönefeld-Abtnaundorf und überall in Sachsen gilt die 130-Prozent-Regel. Reparaturkosten dürfen bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Bei 7.000 Euro Fahrzeugwert bedeutet das: Reparaturen bis 9.100 Euro werden erstattet. Die 8.500 Euro aus dem Beispiel fallen in diesen Rahmen. Der Geschädigte darf sein Auto reparieren lassen. Voraussetzung: Er fährt es mindestens sechs Monate weiter. Das bestätigt ein Kfz-Gutachter im Unfallgutachten.
Liegt die Reparatur über dieser Grenze, wird anders abgerechnet. Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt die Auszahlung. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch bringt. Hier steckt ein häufiger Streitpunkt. Versicherungen legen gern Angebote aus Restwertbörsen vor. Manche Händler bieten dort 2.500 Euro. Der lokale Markt in Leipzig und Umgebung zahlt vielleicht nur 1.800 Euro. Der Kfz-Sachverständige ermittelt den Restwert auf dem regionalen Markt. Das Ergebnis fällt oft niedriger aus als das Börsenangebot. Für den Geschädigten bedeutet ein niedrigerer Restwert eine höhere Auszahlung.
Die Fahrzeugbewertung durch einen unabhängigen Gutachter in Schönefeld-Abtnaundorf schafft Klarheit. Das Gutachten dokumentiert Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten. Es zeigt, welche Abrechnung günstiger ausfällt. Ohne dieses Dokument bestimmt die Versicherung alle Werte selbst. Bei einem Fahrzeug mit 7.000 Euro Wiederbeschaffungswert und geschöntem Restwert von 2.500 statt realistischen 1.600 Euro fehlen dem Geschädigten 900 Euro. Ein teurer Verzicht. Neben Schönefeld-Abtnaundorf stehen Kfz-Gutachter auch in Leipzig, Gohlis und Grimma zur Verfügung.
Sie sind Kfz-Gutachter in Schönefeld-Abtnaundorf?
Jetzt Firmeneintrag sichern – ab 8,25 €/Monat ›Ihr Firmeneintrag in 24h online · Jederzeit kündbar
Dipl.-Ing. Bernd Schumann
Brünner Str. 12
04209 Leipzig
Dipl.-Ing. (FH) Jochen Aderhold
Bornaische Str. 221/221 a
04279 Leipzig
TÜV-Thüringen Fahrzeug GmbH
Brünner Str. 10
04229 Leipzig
DEKRA Automobil AG Kfz-Prüfstelle Leipzig
Schomburgkstr. 7
04177 Leipzig
Kfz-Sachverständigenbüro Siegert
Bünaustr. 10
04129 Leipzig
Dasbach Martin, Kfz-Sachverständigenbüro
Stormstr. 11
04289 Leipzig
Lübke u. Wolter, Kfz-Sachverständigenbüro
Roscherstr. 17 - 21
04105 Leipzig
In Schönefeld-Abtnaundorf sind Kfz-Sachverständige über das Verzeichnis die-kfzgutachter.de erreichbar. Die gelisteten Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem Unfall in Schönefeld-Abtnaundorf kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
Die Höhe der Wertminderung hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Fahrzeugwert ab. Bei neueren Fahrzeugen kann sie mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Der Kfz-Sachverständige in Schönefeld-Abtnaundorf berechnet den genauen Betrag nach anerkannten Methoden.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Ja, Kfz-Sachverständige in Schönefeld-Abtnaundorf bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
Stadtteil Schönefeld-Abtnaundorf gehört zu Kreisfreie Stadt Leipzig: Kfz-Gutachter Leipzig