Hat die Werkstatt gesagt, Ihr Fahrzeug sei ein Totalschaden? Dann heißt das noch nicht, dass es auf den Schrottplatz muss. Im Schadensrecht wird zwischen dem technischen und dem wirtschaftlichen Totalschaden unterschieden. Technisch totalgeschädigt ist ein Auto nur, wenn es sich nicht mehr instand setzen lässt. Beim wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten lediglich den Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall.
Genau hier greift die 130-Prozent-Regel. Liegen die Reparaturkosten nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf der Geschädigte trotzdem reparieren lassen. Voraussetzung: Er nutzt das Fahrzeug danach mindestens ein halbes Jahr weiter. Die Versicherung muss dann die gesamten Reparaturkosten tragen. Für Autofahrer in Kreuztal und dem Siegerland, wo viele auf ihr Fahrzeug für den Weg zur Arbeit angewiesen sind, kann diese Regelung bares Geld wert sein. Ein Kfz-Sachverständiger ermittelt sowohl den Wiederbeschaffungswert als auch den Restwert des beschädigten Fahrzeugs und stellt beide Zahlen in einem Unfallgutachten gegenüber.
Übersteigt der Schaden die 130-Prozent-Grenze, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert ergibt die Entschädigungssumme. Versicherungen versuchen häufig, den Restwert über spezielle Börsen hochzurechnen und so die Auszahlung zu drücken. Ein unabhängiger Kfz-Gutachter in Kreuztal prüft diese Angebote und setzt einen realistischen Restwert an. Bei Leasing-Fahrzeugen muss der Leasinggeber als Eigentümer in die Schadensregulierung einbezogen werden, doch der Geschädigte behält seinen Anspruch auf Nutzungsausfall. Gerade bei einem Totalschaden sichert ein Gutachten die tatsächliche Schadenhöhe und verhindert, dass Kreuztal Autofahrer mit SI-Kennzeichen am Ende weniger erhalten als ihnen zusteht. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Sohlbach, Dillnhütten und Buchen.
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Gerhard Braukmann
Dachsweg 3
57223 Kreuztal
In Kreuztal sind 5 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro autoprofil.de (0171 6262745), KFZ-Sachverständigenbüro Schmidt (02358 2729960) und Schadenzentrum Oberberg GbR Sachverständigenbüro (0174 6550508). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Kreuztal, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Kreuztal steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Nach der Fahrzeugbegutachtung in Kreuztal erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Die Vor-Ort-Begutachtung selbst dauert etwa 30 bis 60 Minuten und kann meist kurzfristig terminiert werden.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Kreuztal frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 4 Kfz-Gutachter in Sohlbach Siegen 3 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Dillnhütten Siegen 3 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Buchen Siegen 3 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Obersetzen Siegen 4 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Meiswinkel Siegen 4 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Langenholdinghausen Siegen 5 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Geisweid Siegen 5 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Niedersetzen Siegen 5 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Birlenbach Siegen 6 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Weidenau Siegen 7 km |