48 Stunden nach dem Unfall ist der beste Zeitpunkt oft bereits verstrichen. Fahrzeuge stehen in Werkstätten, Schäden werden bereits behoben, und wer bis dahin keinen Sachverständigen beauftragt hat, reguliert ohne neutrale Grundlage. Das gilt auch im Stuttgarter Stadtbezirk West, wo zehn Kfz-Gutachter gelistet sind.
Die erste Frage: Brauche ich überhaupt ein Gutachten? Die Antwort hängt von der Schadenshöhe ab. Liegt der Schaden unter 750 Euro netto, spricht das Schadensrecht von einem Bagatellschaden. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht dann aus. Übersteigt der Schaden diese Bagatellgrenze, hat der Geschädigte Anspruch auf ein vollständiges Unfallgutachten – und die Versicherung des Verursachers zahlt. Das Gutachterhonorar richtet sich nach dem BVSK-Honorartableau. Bei einem Schadenwert von 2.000 Euro liegt es bei ungefähr 300 bis 380 Euro. Kein Cent davon geht zu Lasten des Geschädigten.
Die zweite Frage: Muss ich reparieren lassen? Nein. Das Gutachten eröffnet die Möglichkeit zur fiktiven Abrechnung. Der Geschädigte lässt sich die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne die Werkstatt zu beauftragen. Das Geld steht frei zur Verfügung – zum Selbstreparieren, zum Ansparen oder für anderes. Kfz-Sachverständige in West und den benachbarten Stadtteilen Botnang und Wildpark rechnen bei Haftpflichtschäden direkt mit der Versicherung ab. Der Geschädigte muss nicht in Vorleistung gehen. Wer frühzeitig handelt, sichert alle Optionen – fiktive Abrechnung, Nutzungsausfall, Wertminderung. Wer wartet, verliert Positionen. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Botnang, Pfaffenwald und Süd.
Sie sind Kfz-Gutachter in West?
Jetzt Firmeneintrag sichern – ab 8,25 €/Monat ›Ihr Firmeneintrag in 24h online · Jederzeit kündbar
Hagen u. Fischer Fahrzeuggutachten GmbH
70173 Stuttgart
In West sind 10 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ-Gutachter OKS (0174 3554040), HB Sachverständigenbüro (0177 6908493) und Kfz-Sachverständigenbüro Luik GmbH (0711 36575330). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in West, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über ca. 750 Euro sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Das Gutachten dokumentiert den Schaden, sichert Ihre Ansprüche und verhindert, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig reguliert. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Ein Kfz-Gutachten wird in West empfohlen, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro übersteigt. Bei höheren Schäden sichert das Gutachten Ihre Ansprüche auf Wertminderung, Nutzungsausfall und korrekte Reparaturkosten – Positionen, die ein einfacher Kostenvoranschlag nicht abdeckt.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in West frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 10 Kfz-Gutachter in Botnang Stuttgart 0 km |
| 9 Kfz-Gutachter in Pfaffenwald Stuttgart 3 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Süd Stuttgart 3 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Stuttgart-West Stuttgart 3 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Stuttgart-Süd Stuttgart 3 km |
| 12 Kfz-Gutachter in Feuerbach Stuttgart 4 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Weilimdorf Stuttgart 4 km |
| 20 Kfz-Gutachter in Stuttgart 4 km |
| 12 Kfz-Gutachter in Vaihingen Stuttgart 4 km |
| 13 Kfz-Gutachter in Stuttgart-Mitte Stuttgart 4 km |
Bezirk West gehört zu Stadtkreis Stuttgart: Kfz-Gutachter Stuttgart