Was passiert, wenn die Reparatur Ihres Fahrzeugs mehr kostet als das Auto vor dem Unfall wert war? Dann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Für Autofahrer in Weinheim an der Bergstraße ist das eine Situation, die Fragen aufwirft. Die Antworten sind aber klarer, als viele denken.
Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert. Liegen die Kosten für die Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, greift die 130-Prozent-Regel. Der Geschädigte darf das Auto trotzdem reparieren lassen, wenn er es anschließend mindestens sechs Monate weiterfährt. Die Versicherung muss dann die vollen Reparaturkosten erstatten. Übersteigen die Kosten diese Grenze, wird anders abgerechnet. Der Geschädigte erhält den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Ein Kfz-Sachverständiger in Weinheim ermittelt beide Werte im Rahmen eines Unfallgutachtens. Gerade beim Restwert lohnt sich eine genaue Prüfung, denn Versicherungen setzen diesen Betrag gern höher an als nötig. Das drückt die Auszahlung.
Bei Leasing-Fahrzeugen gelten abweichende Regeln. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer und muss in die Schadensregulierung eingebunden werden. Der Geschädigte hat dennoch Anspruch auf Nutzungsausfall. Ein Gutachten durch einen Kfz-Gutachter schafft Klarheit über die tatsächliche Schadenshöhe, auch bei geleasten Fahrzeugen. In Weinheim und den Nachbarorten wie Lützelsachsen und Hohensachsen stehen mehrere Sachverständige für eine Fahrzeugbewertung oder Restwertermittlung bereit. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung. Der Totalschaden muss also kein Nachteil bleiben, wenn die Abrechnung auf einem soliden Unfallgutachten beruht.
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KFZ Gutachter Weinheim
Kurt Schumacher Str. 7
69469 Weinheim
Telefon: 06201 4946372
Webseite: www.gutachter-weinheim.de
Michael Koch GmbH, KFZ-Sachverständigenbüro
Viernheimer Str. 86
69469 Weinheim
In Weinheim sind 9 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigen Bergstraße Öhlschläger & Metzger GmbH (06251 67444), Kfz-Sachverständigenbüro TBEXPERT (06206 9511748), TUZ Kfz-Gutachten & Sachverständigenbüro (06251 8617169), Kfz-Sachverständigenbüro Glass (0176 68487673) und Bechhaus kfz-Gutachten (06202 54756). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
In einem Kfz-Gutachten in Weinheim werden alle unfallbedingten Schäden am Fahrzeug dokumentiert. Dazu gehören Fotos, eine detaillierte Schadensbeschreibung, die Reparaturkostenkalkulation nach Herstellervorgaben sowie Angaben zu Wertminderung und Wiederbeschaffungswert.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Weinheim, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Weinheim, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Für Unfallgeschädigte: Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Sie wählen den Sachverständigen in Weinheim selbst aus und müssen sich keinen Gutachter von der Versicherung aufdrängen lassen.
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