Nach einem unverschuldeten Unfall entstehen dem Geschädigten keine Gutachterkosten. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt den Kfz-Sachverständigen.
Entscheidend ist die Schadenshöhe. Bleibt der Schaden unter 750 Euro netto, handelt es sich um einen Bagatellschaden. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügt dann für die Schadensregulierung. Oberhalb dieser Bagatellgrenze hat der Geschädigte Anspruch auf ein vollständiges Unfallgutachten. In Striegistal, im Erzgebirgsvorland zwischen Dresden, Chemnitz und Leipzig gelegen, decken drei gelistete Kfz-Gutachter diesen Bedarf ab. Weitere Sachverständige arbeiten in Roßwein, Nossen und Döbeln.
Das Honorar für ein Gutachten orientiert sich am BVSK-Honorartableau. Bei einem Unfallschaden von 4.000 Euro liegt das Gutachterhonorar bei etwa 500 bis 620 Euro. Der Geschädigte zahlt davon nichts. Der Kfz-Sachverständige rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Kein Vorschuss nötig. Kein finanzielles Risiko.
Für Geschädigte in Striegistal eröffnet das Gutachten eine weitere Möglichkeit: die fiktive Abrechnung. Statt das Fahrzeug reparieren zu lassen, kann der im Gutachten festgehaltene Nettobetrag ausgezahlt werden. Die Mehrwertsteuer entfällt bei dieser Variante. Bei einem Reparaturbetrag von 3.500 Euro netto erhält der Geschädigte genau diese Summe. Ob er das Geld für eine Reparatur verwendet oder anders einsetzt, bleibt ihm überlassen.
Gerade bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung wählen viele Halter die fiktive Abrechnung. Das Kurzgutachten bietet bei Schäden knapp über der Bagatellgrenze eine schlankere Alternative zum vollständigen Gutachten. Es erfasst die wesentlichen Schadenspositionen mit reduziertem Dokumentationsaufwand. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Roßwein, Nossen und Döbeln.
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In Striegistal sind 2 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Kfz-Sachverständigenbüro Eric Lebelt (0175 5947044) und GUP Mittelstands- und Kommunalberatung GmbH (0151 17720410). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Striegistal steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Die Vor-Ort-Begutachtung in Striegistal dauert je nach Schadensumfang etwa 30 bis 60 Minuten. Der Gutachter dokumentiert dabei alle Schäden fotografisch und erstellt Messungen. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor.
Die Bagatellgrenze liegt bei Kfz-Gutachten bei ca. 750 Euro Schadenshöhe. Unterhalb dieser Grenze reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag. Darüber haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein vollständiges Sachverständigengutachten, das die gegnerische Versicherung bezahlt.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Striegistal zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 1 Kfz-Gutachter in Roßwein 1 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Nossen 8 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Döbeln 8 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Hainichen 9 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Rossau 11 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Großschirma 11 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Waldheim 11 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Hartha 15 km |
| 3 Kfz-Gutachter in Mittweida 15 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Halsbrücke 16 km |