Nach einem Unfall zählt jede Stunde. Das gilt besonders dann, wenn der Schaden groß ist. Manchmal spricht die Werkstatt von einem Totalschaden — doch nicht jeder Totalschaden ist gleich. Es gibt zwei verschiedene Formen, und der Unterschied ist finanziell erheblich.
Beim technischen Totalschaden ist das Fahrzeug zerstört. Eine Reparatur ist schlicht nicht möglich. Beim wirtschaftlichen Totalschaden dagegen wären die Reparaturkosten schlicht zu hoch im Vergleich zum Fahrzeugwert. Hier greift die 130-Prozent-Regel. Liegen die Reparaturkosten unter 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, kann der Geschädigte das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen. Die Mehrkosten zahlt er selbst, aber der Grundbetrag wird erstattet.
Der Restwert spielt ebenfalls eine Rolle. Versicherungen nennen oft hohe Restwerte, wenn Aufkäufer das beschädigte Fahrzeug übernehmen. Doch der Geschädigte muss dieses Angebot nicht annehmen. Er darf das Auto selbst verwerten. Ein Kfz-Gutachter ermittelt den Restwert sachlich und schützt vor überhöhten Versicherungsschätzungen.
Leasing und Finanzierung bringen zusätzliche Fragen mit sich. Wem das Fahrzeug formell gehört, entscheidet mit darüber, wie Ansprüche geltend gemacht werden können. Auch hier hilft ein Sachverständiger bei der Einordnung.
Rumpenheim liegt direkt an der Grenze zu Bürgel, wo 18 Kfz-Sachverständige gelistet sind. Auch Offenbach am Main ist vier Kilometer entfernt. Wer nach einem Unfall handeln muss, findet in der unmittelbaren Umgebung von Rumpenheim gute Anlaufstellen.
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Schimpf Gerhard, Kfz-Sachverständiger
Dresdener Str. 2 A
63075 Offenbach
In Rumpenheim sind 18 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ Sachverständigenbüro Levin GmbH (06181 4242495), Cassese KFZ Sachverständigenbüro (0151 67220743) und Mr.Gut8er Kfz-Sachverständiger (069 348796540). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Rumpenheim, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Rumpenheim steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Ein Kfz-Gutachten wird in Rumpenheim empfohlen, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro übersteigt. Bei höheren Schäden sichert das Gutachten Ihre Ansprüche auf Wertminderung, Nutzungsausfall und korrekte Reparaturkosten – Positionen, die ein einfacher Kostenvoranschlag nicht abdeckt.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Rumpenheim frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 17 Kfz-Gutachter in Mühlheim am Main 2,8 km |
| 17 Kfz-Gutachter in Maintal 3,2 km |
| 26 Kfz-Gutachter in Offenbach am Main 4 km |
| 16 Kfz-Gutachter in Frankfurt-Ost Frankfurt am Main 4,1 km |
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| 15 Kfz-Gutachter in Hohe Tanne Hanau 5,1 km |
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