Geschädigte dürfen ihren Gutachter selbst wählen. Das ist geltendes Recht in Deutschland. Trotzdem versuchen Versicherungen regelmäßig, Autofahrern in Rüdesheim am Rhein einen eigenen Sachverständigen aufzudrängen.
Der Unterschied zwischen einem Versicherungsgutachter und einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen liegt im Auftraggeber. Der Versicherungsgutachter wird von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlt und beauftragt. Sein Ziel: Den Schaden möglichst niedrig bewerten. Ein Kfz-Gutachter in Rüdesheim dagegen arbeitet ausschließlich für den Geschädigten. Er dokumentiert den Schaden vollständig und kalkuliert mit marktüblichen Stundensätzen. Die Folge: Ein neutrales Schadengutachten fällt bei der Schadensumme häufig mehrere Hundert Euro höher aus.
Rüdesheim liegt am Fuß des Niederwaldes im Rheingau-Taunus-Kreis. Sechs Sachverständige sind vor Ort gelistet, weitere in Bingen und Kempten. Die freie Gutachterwahl ist durch mehrere Urteile abgesichert. Kein Geschädigter muss den Vorschlag der Versicherung annehmen. Ein Interessenkonflikt besteht immer dann, wenn der Gutachter von der Versicherung bezahlt wird, die den Schaden regulieren soll. Die Schadensregulierung läuft auf Basis des Unfallgutachtens. Darin stehen Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall. Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen muss die gegnerische Versicherung tragen. Der Geschädigte hat keinen finanziellen Nachteil. Wer in Rüdesheim nach einem Unfall selbst einen Kfz-Gutachter beauftragt, sichert sich die Grundlage für eine vollständige Entschädigung.
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In Rüdesheim am Rhein sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ-Sachverständigenbüro Förstel (0671 45588), Sachverständigenbüro Michael Falkner (06124 6666), Sachverständigenbüro KfzSpot (0800 5434500) und Franc Gourgé - Kfz Sachverständige - öffentlich bestellt und vereidigt (0175 9765333). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Rüdesheim am Rhein, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Ja, Sie können einen Kfz-Gutachter aus Rüdesheim am Rhein auch in umliegende Orte wie Bingen am Rhein, Geisenheim, Büdesheim und Bingerbrück bestellen. Die meisten Sachverständigen bieten einen mobilen Service an und berechnen keine zusätzlichen Anfahrtskosten im näheren Umkreis.
Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein Geldbetrag, den Sie als Geschädigter erhalten, wenn Sie nach einem Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen nehmen. Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro.
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Rüdesheim am Rhein zu beauftragen. Dieses Recht ist durch die Rechtsprechung des BGH bestätigt. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
| 6 Kfz-Gutachter in Bingen am Rhein 2,7 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Geisenheim 2,8 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Büdesheim Bingen 3,3 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Bingerbrück Bingen 3,4 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Oestrich-Winkel 6,1 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Gau-Algesheim 6,8 km |
| 6 Kfz-Gutachter in Waldalgesheim 7,2 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Ingelheim am Rhein 9,3 km |