Wessen Interessen vertritt eigentlich der Gutachter, den die Versicherung nach einem Unfall schickt? In Quickborn im Kreis Pinneberg stellen sich viele Geschädigte diese Frage nicht. Dabei ist die Antwort eindeutig: Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung. Er wird von ihr bezahlt und bewertet den Schaden in ihrem Sinne. Das bedeutet: niedrigere Reparaturkosten, weniger Schadenpositionen, geringere Auszahlung.
Ein vom Geschädigten beauftragter Kfz-Sachverständiger hat keinen solchen Interessenkonflikt. Er begutachtet den Schaden neutral. Er prüft auch verdeckte Beschädigungen hinter Verkleidungen und unter dem Fahrzeugboden. Sein Schadengutachten enthält marktübliche Stundenverrechnungssätze der Werkstätten im PI-Kennzeichenbereich. In Quickborn nordwestlich von Hamburg stehen sechs Gutachter zur Verfügung. Auch in Hasloh und Ellerau sind Sachverständige erreichbar. Die Stadt liegt am Flusslauf der Pinnau, der Verkehr Richtung Hamburg ist dicht. Unfälle auf der A7 oder den Pendlerrouten sind keine Seltenheit.
Das Recht auf freie Gutachterwahl steht jedem Geschädigten zu. Die gegnerische Versicherung darf keinen bestimmten Sachverständigen aufzwingen. Ein unabhängiges Unfallgutachten erfasst alle Positionen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Ein Kurzgutachten der Versicherung lässt solche Posten oft aus. Die Kosten für den eigenen Kfz-Gutachter trägt bei einem Haftpflichtschaden die Versicherung des Unfallverursachers. In Quickborn mit rund 20.300 Einwohnern lohnt sich die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters. Die Schadensregulierung fällt damit deutlich fairer aus.
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In Quickborn sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ Sachverständigenbüro Josef Röck (0171 3851250), Kfz Sachverständigenbüro Schmeißer (0174 8936514) und BB Kfz Sachverständigen Büro GmbH (040 39926650). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Quickborn, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Ein Unfallgutachten in Quickborn kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
Nach der Fahrzeugbegutachtung in Quickborn erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Die Vor-Ort-Begutachtung selbst dauert etwa 30 bis 60 Minuten und kann meist kurzfristig terminiert werden.
Ein Kfz-Gutachten wird in Quickborn empfohlen, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro übersteigt. Bei höheren Schäden sichert das Gutachten Ihre Ansprüche auf Wertminderung, Nutzungsausfall und korrekte Reparaturkosten – Positionen, die ein einfacher Kostenvoranschlag nicht abdeckt.
| 6 Kfz-Gutachter in Ellerau 2,9 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Hasloh 4 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Bilsen 4,8 km |
| 8 Kfz-Gutachter in Klövensteen Hasloh 4,8 km |
| 4 Kfz-Gutachter in Wierenhorst Alveslohe 5,5 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Hemdingen 5,5 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Borstel-Hohenraden 5,9 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Tangstedt 6,4 km |