Viele Autofahrer glauben, ein Gutachten koste sie eigenes Geld. Das stimmt nicht. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt die Versicherung des Unfallverursachers den Kfz-Sachverständigen. Der Geschädigte muss nichts vorstrecken. Die meisten Gutachter rechnen ihre Kosten direkt mit der Haftpflichtversicherung ab.
Es gibt allerdings eine Grenze. Bei Schäden unter 750 Euro netto handelt es sich um einen Bagatellschaden. Hier reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus, und die Versicherung ist nicht verpflichtet, ein vollständiges Gutachten zu bezahlen. In Priestewitz, gelegen zwischen der Kreisstadt Meißen und Großenhain im Landkreis Meißen, kann ein Kfz-Gutachter den Schaden vorab einschätzen. Liegt die Summe über der Bagatellgrenze, erstellt er ein Unfallgutachten. Drei Sachverständige sind in Priestewitz gelistet, weitere arbeiten in Großenhain und Niederau.
Das Gutachten eröffnet dem Geschädigten eine wichtige Option: die fiktive Abrechnung. Dabei lässt er sich die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Einziger Abzug ist die Mehrwertsteuer, die bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet wird. Bei einem Schaden von 2.500 Euro netto sind das rund 475 Euro weniger. Trotzdem lohnt sich die fiktive Abrechnung für viele Geschädigte. Das Geld steht frei zur Verfügung. Die Höhe des Gutachterhonorars richtet sich nach dem BVSK-Honorartableau und steigt mit der Schadenshöhe. Ein Kurzgutachten für kleinere Schäden kostet weniger als ein ausführliches Unfallgutachten. Auch diesen Betrag trägt die gegnerische Versicherung. Einen Kfz-Sachverständigen finden Sie auch in Großenhain, Diera-Zehren und Niederau.
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In Priestewitz sind 2 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Die Unfallexperten Kfz-Sachverständigenbüro GmbH (0176 0351 64754287) und Kfz-Sachverständigenbüro Eric Lebelt (0175 5947044). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Priestewitz, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über ca. 750 Euro sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen. Das Gutachten dokumentiert den Schaden, sichert Ihre Ansprüche und verhindert, dass die Versicherung den Schaden zu niedrig reguliert. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Ja, wenn Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen und keinen Mietwagen nehmen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und Reparaturdauer. Der Kfz-Gutachter in Priestewitz gibt die voraussichtliche Reparaturdauer im Gutachten an.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Priestewitz frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 2 Kfz-Gutachter in Großenhain 4 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Diera-Zehren 7 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Niederau 8 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Nünchritz 10 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Ebersbach 10 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Meißen 10 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Weinböhla 11 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Zeithain 14 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Coswig 15 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Riesa 15 km |