Die Versicherung des Unfallverursachers muss auch die Gutachterkosten erstatten. Das wissen die wenigsten Geschädigten. In Petershagen im Landkreis Märkisch-Oderland, östlich von Berlin gelegen, versuchen Versicherungen dennoch, ihren eigenen Sachverständigen zu vermitteln. Der Geschädigte muss das nicht akzeptieren.
Die freie Gutachterwahl ist durch den Bundesgerichtshof abgesichert. Jeder Unfallgeschädigte darf seinen Kfz-Sachverständigen selbst bestimmen. In Petershagen sind acht Kfz-Gutachter gelistet. Auch in den Nachbarorten Fredersdorf und Bruchmühle stehen Sachverständige bereit. Die Haftpflichtversicherung des Verursachers übernimmt die Kosten für das Gutachten.
Der Schadensersatz umfasst nicht nur die Reparatur. Die Wertminderung – der Wertverlust nach der Instandsetzung – steht dem Geschädigten zu. Bei Totalschaden erhält er den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Für die Zeit ohne Fahrzeug gibt es eine Nutzungsausfallentschädigung. Ein Haftpflichtgutachten durch einen unabhängigen Gutachter dokumentiert jeden dieser Posten. Versicherungen lassen sie in ihren Angeboten gern weg.
Für die rund 12.200 Einwohner von Petershagen mit dem Kennzeichen MOL gilt: Das Unfallgutachten ist die Grundlage jeder fairen Regulierung. Wer das erste Angebot der Versicherung ungeprüft annimmt, verschenkt oft mehrere Hundert Euro. Bei Streitigkeiten hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Auch dessen Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Weitere Kfz-Sachverständige finden Sie in Fredersdorf-Vogelsdorf, Strausberg und Altlandsberg.
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Schlag & Wolff GmbH Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik
Herrenseeallee 15
15345 Rehfelde
Pätzold Heinz, Kfz-Sachverständiger
Hegermühlenstr. 45 B
15345 Rehfelde
Fred-Rainer Krischker Kfz-Sachverständiger,Prüfing.
Annenstr. 37
15370 Petershagen
In Petershagen/Eggersdorf sind 7 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit GmbH (030 75520013), Kfz-Sachverständigenbüro Sebastian Gumprecht (033764 459075), KSR Gutachten (0173 5992714), Kfz-Sachverständigenbüro Sebastian Gumprecht (033764 459075) und Schlag & Wolff GmbH Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik. Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ja, die meisten Kfz-Sachverständigen in Petershagen/Eggersdorf bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Der Gutachter kommt zu Ihrem Fahrzeug – ob zu Hause, in der Werkstatt oder am Unfallort. So sparen Sie sich den Weg und können Ihr beschädigtes Fahrzeug stehen lassen.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf einen eigenen Kfz-Sachverständigen in Petershagen/Eggersdorf. Die Kosten dafür sind Teil Ihres Schadensersatzanspruchs und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Das gilt ab einer Schadenshöhe von ca. 750 Euro.
Die Höhe der Wertminderung hängt von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Fahrzeugwert ab. Bei neueren Fahrzeugen kann sie mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Der Kfz-Sachverständige in Petershagen/Eggersdorf berechnet den genauen Betrag nach anerkannten Methoden.
Ja, nach einem unverschuldeten Unfall in Petershagen/Eggersdorf haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur. Alternativ können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten, wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten. Die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung.