Die wenigsten Autofahrer wissen: Ein Totalschaden erlaubt trotzdem die Reparatur. Klingt widersprüchlich. Ist es nicht. Das Schadensrecht unterscheidet zwischen dem technischen und dem wirtschaftlichen Totalschaden. Technisch heißt: irreparabel. Wirtschaftlich heißt: Reparatur teurer als der Fahrzeugwert. Der zweite Fall kommt deutlich häufiger vor. Und genau hier greifen Regeln, die Versicherungen gern verschweigen.
Die 130-Prozent-Regel erlaubt eine Reparatur, solange die Kosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 Prozent übersteigen. In Oberboihingen im Landkreis Esslingen betrifft das Fahrzeuge aller Klassen. Ein Beispiel: Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 9.000 Euro. Die Reparatur kostet 11.500 Euro. Das sind knapp 128 Prozent. Die Versicherung muss zahlen. Einzige Bedingung: Das Auto wird danach mindestens sechs Monate weiter genutzt. Ein Kfz-Gutachter dokumentiert diese Werte im Unfallgutachten. Ohne Gutachten entfällt der Anspruch auf die Integritätsreparatur.
Obersteigt der Schaden die 130-Prozent-Grenze, rechnet die Versicherung auf Totalschadenbasis ab. Die Formel: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Versicherungen drücken die Auszahlung über den Restwert. Sie holen Angebote aus Restwertbörsen ein. Die Gebote dort liegen oft über dem regionalen Marktwert. Ein Kfz-Sachverständiger in Oberboihingen ermittelt den Restwert auf Basis lokaler Händlerangebote. Der Unterschied beträgt bei einem sechs Jahre alten Fahrzeug schnell 700 bis 1.000 Euro. Die Restwertermittlung gehört deshalb in jedes Totalschaden-Gutachten. Auch wer ein Leasingfahrzeug fährt, braucht diese Bewertung. Der Leasinggeber meldet eigene Ansprüche an. Die Schadensregulierung läuft dann über drei Parteien. Eine Fahrzeugbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen klärt die Ansprüche aller Beteiligten. Weitere Kfz-Sachverständige finden Sie in Unterensingen, Wendlingen am Neckar und Nürtingen.
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In Oberboihingen sind 11 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Sachverständigenbüro Dede GmbH (0173 4319607), Reinert & Kollegen Sachverständigenbüro (07021 9534080) und Kfz-Sachverständigenbüro Luik GmbH (0711 36575330). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem Unfall in Oberboihingen kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Oberboihingen und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Der Sachverständige dokumentiert im Gutachten den vollständigen Schadensumfang, berechnet die Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und ermittelt den Wiederbeschaffungs- sowie Restwert des Fahrzeugs. Auch eine merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall werden berücksichtigt.
Ja, Kfz-Sachverständige in Oberboihingen bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
| 11 Kfz-Gutachter in Unterensingen 1 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Wendlingen am Neckar 2 km |
| 14 Kfz-Gutachter in Nürtingen 2 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Köngen 4 km |
| 12 Kfz-Gutachter in Wolfschlugen 5 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Frickenhausen 6 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Kirchheim Kirchheim unter Teck 6 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Wernau (Neckar) 6 km |
| 11 Kfz-Gutachter in Denkendorf 6 km |
| 12 Kfz-Gutachter in Kirchheim unter Teck 6 km |