Totalschaden heißt nicht: Auto weg. Es gibt zwei Arten. Technisch bedeutet: Das Fahrzeug lässt sich nicht mehr reparieren. Wirtschaftlich bedeutet: Die Reparatur übersteigt den Fahrzeugwert. Nur der wirtschaftliche Totalschaden lässt Spielraum. Die 130-Prozent-Regel greift dann. Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf das Fahrzeug trotzdem repariert werden. Voraussetzung: Der Geschädigte fährt es anschließend mindestens sechs Monate weiter. Viele Kfz-Gutachter im Raum Ober-Erlenbach — ebenso wie in den nahe gelegenen Orten Gonzenheim, Nieder-Erlenbach oder Seulberg — prüfen in solchen Fällen zunächst den Wiederbeschaffungswert genau.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis für ein vergleichbares Fahrzeug auf dem regionalen Markt. Den ermittelt ein Kfz-Sachverständiger anhand aktueller Marktdaten. Übersteigen die Reparaturkosten die 130-Prozent-Grenze klar, bleibt die Totalschadenbasis: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Hier liegt eine häufige Fehlerquelle. Versicherungen nutzen Restwertbörsen mit überregionalen Käufern. Dort erscheinen höhere Restwerte. Ein höherer Restwert senkt die Auszahlung. Der Geschädigte muss seinen Wagen nicht an diesen Höchstbietenden verkaufen — er muss nur den regionalen Restwert akzeptieren. Das Unfallgutachten eines unabhängigen Kfz-Gutachters in Ober-Erlenbach hält den lokalen Restwert schriftlich fest.
Auch bei Leasing-Fahrzeugen schützt das Gutachten. Der Leasinggeber ist Fahrzeugeigentümer. Er muss in die Schadensabwicklung einbezogen werden. Der Geschädigte hat dennoch Anspruch auf Nutzungsausfall. Ein Fahrzeugbewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen trennt in solchen Fällen die Ansprüche sauber. Wert ist Wert. Restwert ist Restwert. Wer das Gutachten hat, kennt die Zahlen — und muss keine Angebote akzeptieren, die darunter liegen.
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In Ober-Erlenbach sind 14 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter MS-KFZ Sachverständigenbüro (06172 3800047), Kfz-Sachverständigenbüro Rosbach (01515 6666778) und MainGutachten24 - Kfz-Sachverständiger (069 26403865). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ja, Kfz-Sachverständige in Ober-Erlenbach bieten einen mobilen Vor-Ort-Service an. Nach einem Unfall kommt der Gutachter zu Ihrem Fahrzeug, dokumentiert den Schaden und erstellt das Gutachten. Ein Termin ist in der Regel kurzfristig möglich.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für das Kfz-Gutachten, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Das Gutachten wird direkt zwischen dem Sachverständigen in Ober-Erlenbach und der Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Kosten.
Ja, die Kfz-Sachverständigen aus Ober-Erlenbach betreuen auch Kunden in Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Gonzenheim, Bad Homburg und Friedrichsdorf und weiteren Orten der Umgebung. Durch den mobilen Service kommen die Gutachter direkt zu Ihrem Fahrzeug.
Nach einem Unfall in Ober-Erlenbach kann der Gutachter meist innerhalb von 24 Stunden zur Besichtigung kommen. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie dann in 1 bis 3 Werktagen. Damit können Sie die Schadenregulierung bei der gegnerischen Versicherung einleiten.
| 15 Kfz-Gutachter in Nieder-Erlenbach Frankfurt am Main 2,8 km |
| 15 Kfz-Gutachter in Nieder-Eschbach Frankfurt am Main 3 km |
| 21 Kfz-Gutachter in Gonzenheim Bad Homburg vor der Höhe 3,4 km |
| 19 Kfz-Gutachter in Bad Homburg Bad Homburg vor der Höhe 4,2 km |
| 16 Kfz-Gutachter in Friedrichsdorf 4,3 km |
| 19 Kfz-Gutachter in Bad Homburg v. d. Höhe 4,7 km |
| 19 Kfz-Gutachter in Kirdorf Bad Homburg vor der Höhe 5,2 km |
| 15 Kfz-Gutachter in Kalbach/Riedberg Frankfurt am Main 5,4 km |
Stadtteil Ober-Erlenbach gehört zur Stadt Bad Homburg v. d. Höhe: Kfz-Gutachter Bad Homburg v. d. Höhe