Wer zahlt das Gutachten? Diese Frage beschäftigt viele Unfallbeteiligte in Neuburg a.Inn. Die Antwort: Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig. Kein Vorschuss, keine Rechnung für den Geschädigten.
Voraussetzung ist, dass der Schaden die Bagatellgrenze von 750 Euro netto übersteigt. Darunter reicht ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Ab diesem Schwellenwert hat der Geschädigte Anspruch auf ein vollständiges Unfallgutachten durch einen Kfz-Sachverständigen. Das Honorar richtet sich nach dem BVSK-Honorartableau. Bei einem Fahrzeugschaden von 4.500 Euro bewegt sich die Gutachtervergütung typischerweise zwischen 550 und 650 Euro – bezahlt von der Versicherung des Verursachers. Das Gutachten eröffnet zusätzlich die Option zur fiktiven Abrechnung. Der Geschädigte muss das Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Er kann sich stattdessen den Nettobetrag der Reparaturkosten auszahlen lassen und über das Geld frei verfügen. Die Mehrwertsteuer entfällt dabei. Dieses Vorgehen ist gesetzlich zulässig und wird von Kfz-Gutachtern in Neuburg a.Inn und Umgebung regelmäßig in die Schadensregulierung einbezogen.
In der Region – zwischen Passau im Norden und der österreichischen Grenze am Inn – stehen Sachverständige auch in Kopfsberg, Neuhaus a.Inn und Engertsham zur Verfügung. Wer nach einem Unfall unsicher ist, ob das Gutachten die richtige Wahl ist: Sobald erkennbare Karosserie- oder Strukturschäden vorliegen, lohnt es sich. Der Kfz-Sachverständige dokumentiert, was die Werkstatt später repariert – und sichert so den vollständigen Anspruch. Auch in Neuhaus a.Inn, Passau und Fürstenzell finden Sie Kfz-Sachverständige über unser Verzeichnis.
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In Neuburg a.Inn sind 2 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter KFZ-Sachverständigenbüro Traub (0171 3061722) und Kfz-Sachverständigenbüro G&R Gibis GdbR für Kfz-Schäden und Bewertung (0171 5168485). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, da versteckte Schäden häufig erst bei der Begutachtung entdeckt werden. Ab ca. 750 Euro Schadenshöhe haben Sie als Geschädigter einen Anspruch auf ein Sachverständigengutachten in Neuburg a.Inn, dessen Kosten die gegnerische Versicherung trägt.
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls steht Ihnen die freie Gutachterwahl zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Neuburg a.Inn, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Die Vor-Ort-Begutachtung in Neuburg a.Inn dauert je nach Schadensumfang etwa 30 bis 60 Minuten. Der Gutachter dokumentiert dabei alle Schäden fotografisch und erstellt Messungen. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Neuburg a.Inn steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
| 1 Kfz-Gutachter in Neuhaus a.Inn 5 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Passau 7 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Fürstenzell 9 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Ruhstorf a.d.Rott 11 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Salzweg 12 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Tiefenbach 13 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Thyrnau 13 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Schlupfing Pocking 14 km |
| 2 Kfz-Gutachter in Obernzell 15 km |
| 1 Kfz-Gutachter in Pocking 15 km |