Rund 15.500 Menschen leben in Marbach am Neckar, etwa 20 Kilometer nördlich von Stuttgart. Wer hier unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und das Wort Totalschaden hört, sollte nicht vorschnell handeln. Die Versicherung des Unfallverursachers versucht in vielen Fällen, die Auszahlung so gering wie möglich zu halten.
Beim wirtschaftlichen Totalschaden kommt es auf die genauen Zahlen an. Die 130-Prozent-Regel gibt dem Geschädigten das Recht, sein Fahrzeug reparieren zu lassen, auch wenn die Kosten den Fahrzeugwert übersteigen. Liegt die Reparatur maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, muss die Versicherung die vollen Kosten tragen. Bedingung ist die Weiternutzung über mindestens ein halbes Jahr. Ein Kfz-Sachverständiger prüft im Unfallgutachten, ob diese Grenze eingehalten wird.
Wird auf Totalschadenbasis abgerechnet, zählt die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Genau beim Restwert setzen Versicherungen an. Sie legen Angebote aus bundesweiten Restwertbörsen vor, um einen höheren Wert durchzusetzen. Das drückt die Entschädigung nach unten. Ein Kfz-Gutachter in Marbach ermittelt den Restwert anhand des lokalen Marktes im Landkreis Ludwigsburg. Seine Fahrzeugbewertung spiegelt die tatsächlichen Verhältnisse wider. Bei Leasing-Fahrzeugen ist die Schadensregulierung zusätzlich komplex. Der Leasinggeber muss einbezogen werden. Ein unabhängiges Gutachten klärt die Schadenshöhe und schützt den Geschädigten vor finanziellen Einbußen. In Marbach und den Nachbarorten wie Benningen oder Poppenweiler stehen sechs Sachverständige zur Verfügung.
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In Marbach am Neckar sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Reinert & Kollegen Sachverständigenbüro (07144 1606320), NFZ Gutachter Stuttgart (07141 4931690) und Kfz-Sachverständigenbüro Luik GmbH (0711 36575330). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Marbach am Neckar, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Erstattung der merkantilen Wertminderung. Der Kfz-Gutachter in Marbach am Neckar berechnet den Wertverlust als Teil des Schadensgutachtens. Die gegnerische Versicherung muss diesen Betrag zusätzlich zu den Reparaturkosten erstatten.
Ein Kfz-Gutachten wird in Marbach am Neckar empfohlen, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro übersteigt. Bei höheren Schäden sichert das Gutachten Ihre Ansprüche auf Wertminderung, Nutzungsausfall und korrekte Reparaturkosten – Positionen, die ein einfacher Kostenvoranschlag nicht abdeckt.
Nein, bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen in Marbach am Neckar frei zu wählen. Nur bei einem Bagatellschaden unter ca. 750 Euro kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.
| 7 Kfz-Gutachter in Lehrhof Steinheim 5,1 km |
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