Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall? Für Autofahrer in Laatzen südlich von Hannover ist diese Frage berechtigt, denn die Antwort ist weniger kompliziert als vermutet. Bei einem Haftpflichtschaden übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers sämtliche Gutachterkosten. Der Geschädigte muss nichts aus eigener Tasche bezahlen.
Eine Einschränkung gibt es bei kleinen Schäden. Liegt die Schadenshöhe unter 750 Euro netto, greift die Bagatellgrenze. Ein vollständiges Unfallgutachten ist dann nicht vorgesehen. Stattdessen genügt ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, um den Schaden gegenüber der Haftpflichtversicherung zu belegen. Übersteigt der Schaden diese Grenze, steht dem Geschädigten ein Gutachten durch einen Kfz-Sachverständigen zu. Bei Unsicherheit über die Schadenshöhe lohnt sich eine erste Einschätzung durch einen Kfz-Gutachter in Laatzen, der schnell erkennt, ob ein Kurzgutachten ausreicht oder ein vollständiges Unfallgutachten nötig ist.
Das Gutachten eröffnet dem Geschädigten auch die Möglichkeit zur fiktiven Abrechnung. Dabei lässt er sich die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Die Summe steht zur freien Verfügung, allerdings wird die Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung nicht erstattet. Die Kosten für das Gutachten selbst richten sich nach der Schadenshöhe. Bei einem Schaden von 3.000 Euro liegt das Honorar bei etwa 450 bis 550 Euro. In Laatzen und den Nachbarorten wie Grasdorf und Rethen stehen fünf Sachverständige bereit. Die Schadensregulierung auf Basis eines unabhängigen Gutachtens stellt sicher, dass der tatsächliche Schaden abgerechnet wird und nicht eine pauschale Schätzung der Versicherung.
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In Laatzen sind 6 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Ekrem Öztürk - ING KFZ Gutachten (0511 54300976), Kfz Sachverständigenbüro H&Engine (0511 94000192), NANA Lack- und Sachverständigen Design (0152 23182856) und cubee™ Sachverständigen AG - Hildesheim (0800 2823333). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Ein Unfallgutachten dokumentiert den gesamten Fahrzeugschaden: Schadensumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Zusätzlich werden Wertminderung, voraussichtliche Reparaturdauer und Nutzungsausfallentschädigung berechnet.
Ja, nach einem unverschuldeten Unfall in Laatzen steht Ihnen in der Regel eine merkantile Wertminderung zu. Ihr Fahrzeug verliert durch den Unfallschaden an Marktwert, auch nach fachgerechter Reparatur. Der Kfz-Sachverständige berechnet die Wertminderung und nimmt sie in das Gutachten auf.
Die Begutachtung vor Ort dauert in Laatzen in der Regel 30 bis 60 Minuten. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Bei dringendem Bedarf bieten viele Sachverständige eine beschleunigte Bearbeitung an.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter in Laatzen bewertet den Schaden neutral und in Ihrem Interesse. Versicherungsgutachter tendieren dazu, die Schadenshöhe niedriger anzusetzen. Mit einem eigenen Sachverständigen sichern Sie sich eine faire Regulierung und erhalten im Schnitt eine höhere Entschädigung.
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