Über 60 Prozent aller Totalschäden sind wirtschaftlicher Natur. Das Fahrzeug wäre reparierbar. Die Kosten übersteigen jedoch den Fahrzeugwert. Trotzdem darf der Geschädigte in vielen Fällen reparieren lassen.
Die 130-Prozent-Regel macht das möglich. Liegen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, wird die volle Reparatur erstattet. Bedingung: Das Auto muss danach mindestens sechs Monate weiter gefahren werden. Ein Kfz-Sachverständiger berechnet beide Werte im Unfallgutachten. Ohne diese Zahlen kann der Geschädigte seine Ansprüche nicht durchsetzen. Künzell im Landkreis Fulda mit dem Kennzeichen FD hat rund 16.400 Einwohner. Die Gemeinde liegt im Vorland der Rhön und grenzt an die Stadt Fulda. Ein Kfz-Gutachter ist in Künzell gelistet.
Übersteigen die Kosten die 130-Prozent-Grenze, wird auf Totalschadenbasis abgerechnet. Der Geschädigte erhält den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Versicherungen setzen den Restwert gerne hoch an. Jeder Euro mehr beim Restwert senkt die Auszahlung. Die Restwertermittlung durch einen unabhängigen Gutachter schützt vor dieser Praxis. Er prüft Angebote auf Plausibilität. Auch bei Leasing-Fahrzeugen klärt das Gutachten die Schadensregulierung. Der Leasinggeber muss einbezogen werden. Nutzungsausfall und Selbstbeteiligung bleiben Ansprüche des Geschädigten. In Künzell liefert die Fahrzeugbewertung durch einen Kfz-Sachverständigen die Grundlage für eine korrekte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung.
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Dipl.-Ing. May Alfred, Kfz-Sachverständiger
36037 Fulda
Reinhard, Kfz-Sachverständiger
Ebertstr. 3 A
36041 Fulda
Dipl.-Ing. Alfred May, Kfz-Sachverständiger
Mainstr. 5
36041 Fulda
von Keitz Erich
Leipziger Str. 30
36037 Fulda
Erich Keitz, Kfz-Sachverständiger
Ulanenstr. 24 A
36041 Fulda
Dipl.-Ing. (FH) Klaus Boländer
Christian-Wirth-Straße 10
36043 Fulda
In Künzell ist 1 unabhängiger Kfz-Sachverständiger gelistet, darunter SVB-Hildebrandt | KFZ Sachverständiger + Gutachter Auto-Unfall (0178 6610530). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nach einem unverschuldeten Unfall in Künzell steht Ihnen ein Mietwagen für die Dauer der Reparatur zu. Die voraussichtliche Reparaturdauer wird vom Kfz-Sachverständigen im Gutachten angegeben. Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage.
Nein. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls steht Ihnen die freie Gutachterwahl zu. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Sachverständigen vorschreiben. Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Künzell, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt.
Ja, als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie Anspruch auf merkantile Wertminderung. Dieser Anspruch wird vom Kfz-Gutachter in Künzell berechnet und von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nicht zu alt ist und ein erheblicher Schaden vorliegt.
Ein Unfallgutachten in Künzell kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
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