Rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle werden jährlich in Deutschland gemeldet. Bei einem erheblichen Teil davon braucht der Geschädigte ein Gutachten, das weit mehr enthält als die reine Reparatursumme. Versicherungen schlagen nach einem Schaden gerne einen eigenen Kostenvoranschlag vor. Das klingt einfach, verschleiert aber wesentliche Ansprüche.
Ein Kfz-Sachverständiger in Koblenz nimmt den Schaden am Fahrzeug vollständig auf. Er fotografiert sichtbare Dellen und Kratzer, prüft aber auch die Fahrzeugstruktur auf versteckte Verformungen. Aus diesen Daten entsteht eine detaillierte Reparaturkalkulation mit marktüblichen Stundensätzen und Originalteilen. Doch das Unfallgutachten geht weiter. Es beziffert den Wiederbeschaffungswert, also den Preis für ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt in Koblenz und Umgebung. Gleichzeitig wird der Restwert des beschädigten Autos ermittelt. Liegt die Reparatursumme über dem Wiederbeschaffungswert, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Dann erhält der Geschädigte die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert als Entschädigung.
Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt bildet nur einen Bruchteil dieser Positionen ab. Wertminderung taucht dort nicht auf. Nutzungsausfall wird nicht berechnet. Die Frage nach einem Totalschaden bleibt unbeantwortet. Ein Wertgutachten durch einen Kfz-Gutachter dagegen erfasst alle Schadenspositionen und gibt dem Geschädigten ein klares Bild seiner Ansprüche. In der drittgrößten Stadt von Rheinland-Pfalz stehen 14 Sachverständige bereit, die ein solches Gutachten erstellen. Die Kosten dafür übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Auch in Lützel, Asterstein und Arzheim finden Sie Kfz-Sachverständige über unser Verzeichnis.
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Boehm, Dr. Arno (Hauptniederlassung), Kfz-Sachverständiger
Bismarckstr. 23 a
56068 Koblenz
Dr.-Ing. Oliver Brockmann, Harald Brockmann (Hauptniederlassung)
August-Thyssen-Str. 19
56068 Koblenz
DEKRA Automobil GmbH NL Koblenz
Wallersheimer Weg 63
56070 Koblenz
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Regionalleitung Vertrieb
Hans-Böckler-Str. 6
56070 Koblenz
Kfz-Sachverständigenbüro Beisel
Foelixstr. 7
56073 Koblenz
Dipl.-Ing. F. Steinacker
Am Löwentor 12
56075 Koblenz
Ali M. Babakhani
Henriette-Sontag-Str. 6 - 8
56077 Koblenz
KFZ-Sachverständige Ingenieurbüro Beise & Partner
Am Berg 11
56077 Koblenz
Dipl.-Ing. Frank Steinacker
An der Römervilla 10
56070 Koblenz
In Koblenz sind 14 unabhängige Kfz-Sachverständige gelistet, darunter Sachverständigenbüro Tobias Busse (02622 9223351), Kfz-Gutachter Degen GmbH (0151 50703330) und Sachverständigenbüro Mengert GmbH (02631 999040). Diese Gutachter bewerten Unfallschäden neutral und im Interesse des Geschädigten.
Nein, Sie haben als Geschädigter das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Der von der Versicherung bestellte Gutachter vertritt die Interessen der Versicherung, nicht Ihre. Wählen Sie einen neutralen Sachverständigen in Koblenz, der den Schaden in Ihrem Sinne bewertet.
Ein Unfallgutachten in Koblenz kostet je nach Schadenshöhe zwischen 300 und 1.500 Euro. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung. Sie beauftragen den Gutachter, dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab – für Sie ist das Gutachten kostenlos.
Ein Kfz-Gutachten wird in Koblenz empfohlen, sobald der Schaden die Bagatellgrenze von ca. 750 Euro übersteigt. Bei höheren Schäden sichert das Gutachten Ihre Ansprüche auf Wertminderung, Nutzungsausfall und korrekte Reparaturkosten – Positionen, die ein einfacher Kostenvoranschlag nicht abdeckt.
Die auf die-kfzgutachter.de gelisteten Sachverständigen in Koblenz kommen in der Regel direkt zu Ihrem Fahrzeug. Ein Vor-Ort-Termin ist meist innerhalb von 24 Stunden möglich. Rufen Sie den Gutachter Ihrer Wahl an, um einen Termin zu vereinbaren.
| 9 Kfz-Gutachter in Lützel Koblenz 0 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Asterstein Koblenz 1 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Arzheim Koblenz 2 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Urbar 2 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Bubenheim Koblenz 4 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Güls Koblenz 4 km |
| 10 Kfz-Gutachter in Kesselheim Koblenz 4 km |
| 5 Kfz-Gutachter in Vallendar 4 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Königsbach Koblenz 4 km |
| 7 Kfz-Gutachter in Bisholder Koblenz 5 km |
Koblenz liegt am Zusammenfluss von Rhein und Mosel und ist ein zentraler Verkehrsknotenpunkt in Rheinland-Pfalz. Die Lage an zwei großen Flüssen und die Topographie zwischen Eifel, Hunsrück und Westerwald prägen das Straßennetz der Stadt mit ihren rund 113.400 Einwohnern.
Im Westen der Stadt verläuft die Bundesautobahn A 61 (Ludwigshafen–Mönchengladbach). Im Norden verbindet die A 48 als West-Ost-Achse die A 1 (Saarbrücken–Köln) mit der A 3 (Frankfurt–Köln). Über diese drei Autobahnen fließt erheblicher Durchgangsverkehr durch den Großraum Koblenz. Das Autobahndreieck Koblenz und die Anschlussstellen sind zu Stoßzeiten regelmäßig überlastet.
Innerhalb des Stadtgebiets führen die Bundesstraßen B 9, B 42, B 49, B 416 und B 327 durch verschiedene Stadtteile. Die B 9 verläuft entlang des Rheinufers und ist eine der meistbefahrenen Straßen der Stadt. Die B 49 führt in Richtung Lahnstein und weiter nach Limburg. Diese Bundesstraßen bündeln den städtischen Verkehr auf wenigen Achsen, was zu Staus und erhöhtem Unfallrisiko führt.
Die zahlreichen Brücken über Rhein und Mosel sind neuralgische Punkte im Verkehrsnetz. Über den Rhein führen die Bendorfer Autobahnbrücke, die Pfaffendorfer Brücke, die Horchheimer Eisenbahnbrücke und die Südbrücke. Die Mosel wird von der Balduinbrücke, der Europabrücke, der Kurt-Schumacher-Brücke und weiteren Brücken überquert. Brückensperrungen oder -sanierungen verursachen weiträumige Umleitungen und Verkehrsstaus.
Der Koblenzer Hauptbahnhof ist ein Knotenpunkt des Fern- und Nahverkehrs. Viele Pendler steigen hier zwischen Bahn und Auto um. Der Bereich rund um den Hauptbahnhof ist morgens und abends stark befahren. Parkplatzsuchverkehr in der Innenstadt erhöht die Unfallgefahr zusätzlich.
Die Pendlerströme in Koblenz sind erheblich. Als Oberzentrum der Region zieht die Stadt täglich tausende Berufstätige aus dem Umland an. Der Berufsverkehr konzentriert sich auf die Brückenzufahrten und die Einfallstraßen aus Richtung Andernach, Neuwied und Lahnstein. Auffahrunfälle im stockenden Verkehr und Abbiege-Unfälle an den großen Kreuzungen sind typische Schadensszenarien.
Ein Kfz-Gutachter vor Ort in Koblenz kennt die lokalen Unfallschwerpunkte und die regionalen Werkstattpreise. Die 14 gelisteten Sachverständigen können Fahrzeuge zeitnah begutachten und wissen, welche Reparaturkosten in der Region angemessen sind.
Das Stadtgebiet von Koblenz gliedert sich in 30 statistische Stadtteile. Die Lage an Rhein und Mosel teilt die Stadt in mehrere geografisch getrennte Bereiche. Die rechts des Rheins gelegenen Stadtteile im Osten liegen in den Ausläufern des Westerwaldes und reichen mit zum Teil starkem Gefälle bis an den Fluss heran.
Innenstadt und Altstadt: Das Zentrum von Koblenz liegt zwischen Rhein und Mosel am berühmten Deutschen Eck. Hier konzentrieren sich Geschäfts- und Verwaltungsgebäude. Die Südliche Vorstadt und die Karthause schließen sich südlich an.
Rechtsrheinische Stadtteile: Östlich des Rheins liegen Asterstein und Arzheim. Diese Stadtteile sind über die Pfaffendorfer Brücke mit dem Zentrum verbunden. Die Höhenlage sorgt für kurvige Straßen mit Steigungen.
Linksrheinisch im Süden: Stolzenfels liegt rheinaufwärts am linken Ufer. Die zwischen Mosel und Rhein gelegenen südlichen Stadtteile sind teilweise bewaldet und bilden das Naherholungsgebiet der Stadt.
Nördliche Stadtteile: Lützel liegt nördlich der Mosel und ist über die Balduinbrücke und die Europabrücke erreichbar. Bubenheim und Rübenach befinden sich im Nordwesten des Stadtgebiets in Richtung A 48.
Westliche Stadtteile: Güls liegt an der Mosel im Westen der Stadt. Bisholder und Kesselheim schließen sich nördlich an. Königsbach liegt am westlichen Stadtrand.
Die 14 Kfz-Gutachter, die auf die-kfzgutachter.de für Koblenz gelistet sind, fahren mobil in alle Stadtteile. Ob das Fahrzeug in einer Werkstatt in Lützel steht, bei einem Abschleppdienst in Rübenach oder am Unfallort in Asterstein — der Gutachter kommt zum Fahrzeug und begutachtet den Schaden vor Ort.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Koblenz zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Der Geschädigte wählt seinen Gutachter selbst aus und muss die Kosten nicht vorstrecken. Die meisten Sachverständigen in Koblenz rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Schadenshöhe über der Bagatellgrenze liegt. Diese Grenze liegt bei etwa 750 Euro. Darunter genügt ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Kleine Parkrempler oder oberflächliche Kratzer fallen oft unter diese Grenze. Sobald der Schaden darüber liegt, besteht Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten.
Die Kosten des Gutachtens richten sich nach der Höhe des Fahrzeugschadens. Das BVSK-Honorartableau dient als Orientierung. Bei einer Schadenshöhe von 2.000 Euro bewegen sich die Gutachterkosten zwischen 350 und 500 Euro. Bei 5.000 Euro Schaden liegen sie zwischen 550 und 750 Euro. Ein Schaden von 15.000 Euro kann Gutachterkosten zwischen 1.000 und 1.400 Euro verursachen. Im Honorar enthalten sind die Fahrzeugbesichtigung, die Fotodokumentation und die schriftliche Schadenkalkulation.
Koblenz ist ein Wirtschaftsstandort mit Unternehmen der Maschinen- und Autozulieferindustrie. Die regionalen Werkstattpreise liegen im rheinland-pfälzischen Mittelfeld. Freie Kfz-Werkstätten in Koblenz berechnen zwischen 85 und 125 Euro netto pro Arbeitsstunde. Markenwerkstätten liegen zwischen 125 und 170 Euro netto. Diese Stundenverrechnungssätze fließen in die Schadenkalkulation des Gutachtens ein.
Das Gutachten umfasst neben den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden, die voraussichtliche Reparaturdauer und die Nutzungsausfallentschädigung. Alle dokumentierten Positionen sind erstattungsfähig.
Die fiktive Abrechnung bietet eine Alternative zur tatsächlichen Reparatur. Der Geschädigte beauftragt das Gutachten, lässt das Fahrzeug aber nicht reparieren. Die Versicherung überweist dann den Netto-Reparaturbetrag laut Gutachten. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird. Dieses Vorgehen eignet sich für ältere Fahrzeuge oder wenn der Halter den Geldbetrag anderweitig verwenden möchte.
Bei Kaskoschäden beauftragt die eigene Versicherung den Gutachter. Die Kosten werden aus der Kaskoprämie getragen. Die 14 in Koblenz gelisteten Sachverständigen bearbeiten sowohl Haftpflicht- als auch Kaskoschäden.
Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall in Koblenz folgt einem klaren Ablauf. Der Geschädigte meldet den Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und beauftragt einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Das Recht auf freie Gutachterwahl ist durch den Bundesgerichtshof gesichert. Die Versicherung darf keinen eigenen Sachverständigen aufzwingen.
Versicherungen versuchen dennoch, Schadenssummen zu reduzieren. Häufige Kürzungsstrategien betreffen folgende Positionen:
Die merkantile Wertminderung ist ein Anspruch, den viele Geschädigte nicht kennen. Nach einer fachgerechten Reparatur bleibt ein Unfallfahrzeug weniger wert als ein vergleichbares Fahrzeug ohne Unfallhistorie. Bei einem drei Jahre alten Mittelklassewagen mit einem Schaden von 5.000 Euro kann die Wertminderung 500 bis 1.500 Euro betragen. Der Kfz-Gutachter ermittelt diesen Betrag und dokumentiert ihn im Gutachten.
Die Nutzungsausfallentschädigung steht dem Geschädigten für jeden Tag zu, an dem sein Fahrzeug reparaturbedingt nicht zur Verfügung steht. Die Tagessätze variieren je nach Fahrzeugklasse zwischen 23 und 175 Euro. Alternativ kann ein Mietwagen genutzt werden, dessen Kosten die gegnerische Versicherung übernimmt.
Für gerichtliche Auseinandersetzungen ist in Koblenz das Amtsgericht Koblenz zuständig, bei Streitwerten über 5.000 Euro das Landgericht Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat eine lange juristische Tradition und entscheidet regelmäßig in Verkehrsunfallsachen.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird sinnvoll, wenn die Versicherung Kürzungen vornimmt, die Schuldfrage bestreitet oder die Regulierung verzögert. Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten. Die Kombination aus unabhängigem Gutachten und anwaltlicher Vertretung erhöht die Durchsetzungschancen erheblich.
Ein Verkehrsunfall in Koblenz passiert schnell — auf den Brücken über Rhein und Mosel, an den vielbefahrenen Bundesstraßen oder im Berufsverkehr auf der B 9. Die folgenden Schritte sichern Ansprüche und vermeiden typische Fehler.
Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage an, Warnweste anziehen, Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Auf den Koblenzer Brücken und den engen Zufahrtsstraßen ist die Absicherung besonders wichtig, weil Ausweichmöglichkeiten fehlen.
Erste Hilfe leisten: Bei Verletzungen sofort die 112 anrufen. Die Feuerwehr Koblenz mit ihrer Berufsfeuerwehr und zehn Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr ist schnell vor Ort. Auch bei scheinbar harmlosen Beschwerden wie Nackenschmerzen oder Kopfweh einen Arzt aufsuchen und die Symptome dokumentieren lassen.
Fotos machen: Die Beweissicherung beginnt direkt an der Unfallstelle. Fotografieren Sie:
Die optimale Zeitspanne für die Beweissicherung liegt bei 48 Stunden. Danach können Spuren verschwinden oder das Fahrzeug wird bewegt.
Daten des Unfallgegners aufnehmen: Name, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer notieren. Führerschein und Fahrzeugschein zeigen lassen. Wenn Zeugen anwesend sind, deren Kontaktdaten ebenfalls festhalten.
Polizei rufen — ja oder nein? Bei Personenschaden, erheblichem Sachschaden, Alkoholverdacht oder strittiger Schuldfrage sollte die Polizei hinzugezogen werden. Die polizeiliche Unfallaufnahme liefert ein neutrales Protokoll, das bei der Regulierung hilft.
Gutachter beauftragen: Noch am Unfalltag einen Kfz-Sachverständigen kontaktieren. In Koblenz stehen 14 gelistete Gutachter zur Verfügung. Sie kommen zum Standort des Fahrzeugs — ob in einer Werkstatt, bei einem Abschleppdienst oder am Straßenrand.
Dashcam als Beweismittel: Dashcam-Aufnahmen sind vor deutschen Gerichten als Beweismittel verwertbar. Die Aufnahmen sollten sofort nach dem Unfall gesichert und nicht überschrieben werden. Sie können die Schuldfrage eindeutig klären, etwa bei Vorfahrtsverletzungen oder Rotlichtverstößen.